Hallo!
Habe eine Frage bezüglich der in NÖ bewilligungs- und anzeigefreien Gerätehütte (max. 3m Höhe & 10m²). Darf diese auch in Bereichen stehen in denen dadurch der 45° Lichteinfall auf Fenster der Nachbarn beeinträchtigt wird? Bei Nebenfenster (Nebenräume) wahrscheinlich möglich, aber bei Hauptfenster? Geht dann das Belichtungsthema vor oder die bewilligungs/anzeigefeiheit? Kann man als eventuell benachteiligter Nachbar dagegen etwas machen?
Die Frage kommt desswegen auf weil in diesem Fall mehrere Hauptgebäude auf einem Grundstück (Wohnungseigentum) stehen und der Plan war das Gerätehaus sozusagen dazwischen anzuordnen.
Danke!
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