Guten Morgen!
Gestern haben wir ein Schreiben von der EVN erhalten mit der Kündigung des Optima SonnenStrom Tarifes mit 31.8.2020 und einen neuen Vertrag ab 1.9.2020. Beim neuen Vertrag ist folgender Pasus:
Mit
Optima SonnenStrom kaufen wir Ihnen die Energie ab, die Sie nicht für den Eigenbedarf benötigen. Sie bekommen für Ihre Stromlieferungen genauso viel, wie Sie selbst für Ihren Stromverbrauch bei uns bezahlen. Der Preis für Ihre Einlieferung ist direkt an den Energieverbrauchspreis des von Ihnen gewählten Tarifproduktes gekoppelt und damit wertgesichert.
Dies gilt bis zur Höhe Ihrer monatlichen Verbrauchsmenge bei EVN am gleichen Zähler. Für die übersteigende Menge vergüten wir den von der E-Control veröffentlichten Marktpreis für erneuerbare Energie. Dieser ist in seiner Höhe durch Ihren Verbrauchspreis begrenzt.
Bis dato haben wir ja immer die Vergütung in Höhe des Bezugspreises gehabt, daher ist das sicher eine Verschlechterung.
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In einer Diskussion zur Vergütung eingespeisten Stroms aus Photovoltaikanlagen (PV) äußern die Teilnehmer Bedenken über die Umstellung von Verträgen. Es wird festgestellt, dass viele Anbieter die 1:1 Vergütung für Einspeisung einschränken, insbesondere bei Neukunden. Die Teilnehmer diskutieren die Unterschiede in der Vergütung und die Bedeutung der Jahres- versus Monatsabrechnung. Einige berichten von geringen Erlösen aufgrund der neuen Vertragsbedingungen. Einschätzungen zu verschiedenen Anbietern und deren Vergütungsmodellen werden geteilt, wobei einige Teilnehmer von positiven Erfahrungen berichten. Insgesamt zeigt die Diskussion eine Unsicherheit über zukünftige Regelungen und Vertragsbedingungen.
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