Zusammenfassung: Nicht eingetragenes Servitut (Wasserrecht) | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Nicht eingetragenes Servitut (Wasserrecht) (Zusammenfassung)

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  •  EinFamHau
28.6. - 3.7.2020
Zusammenfassung aus 20 Antworten von 12 Autoren
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich brauche Euer Schwarmwissen, die Suche hat leider nichts ergeben.
Ich bewohne seit fast 20 Jahren ein bestehendes Einfamilienhaus in NÖ. Vor drei Jahren hat der Nachbar zum Bauen begonnen. Dabei stellte sich heraus, dass auf meinem Grund, von einem Strassenkanal weg, ein Kanalrohr zum Bach hinter meinem GS verläuft. Die Gemeinde hat dem Nachbarn erlaubt sein Regenwasser in diesen Kanal einzuleiten.
Nun zum Problem, zuerst wollte der Nachbar einen A4-Zettel, den er mir über den Zaun reichte, zwecks Leitungsrecht unterschrieben haben. Das habe ich verneint und mich kundig gemacht, es gibt weder in meinem GB (ich wusste auch bis zur Anfrage nichts von dem Kanal) noch in den GB der Vorbesitzer jemals ein eingetragenes Servitutsrecht, die Gemeinde konnte auch keines vorlegen. 
Nach meinem Einspruch wurde ein Jahr später (ohne Vorankündigung das dazu mein Grund betreten wird, wir haben es aus Entgegenkommen zugelassen) der Betonkanal mit Kamera durchleuchtet, er ist ein Schweizer Käse, mit Versandungen, Wurzeleinwüchsen und Aufbrechungen) und löst sich im Prinzip unter meinem Grund auf. Die Kamera ist nicht komplett durch gekommen, weil der Kanal so zu ist. Auch haben wir festgestellt, dass, sogar bei Starkregen, so gut wie kein Wasser mehr durch den Kanal fliesst. Der Kanal ist über 30m lang und ist von außen nicht ersichtlich, es gibt nirgends auf unserem Grund Wartungsschächte, oder ähnliches. Nicht einmal bei Baumsstumpfausfräsungen sind wir auf den Kanal gestossen.
Nach zwei Jahren Pause und keiner einzigen Meldung bei mir ist das Thema jetzt, offenbar weil der Nachbar den Bau endgültig abschließen will, wieder aktuell.
Auf Grund des zerstörten Zustandes möchte die Gemeinde nun den Kanal komplett sanieren, zumindestens in einem Teilbereich, was bedeutet, dass mein Vorgarten mit allem was sich dort befindet, zerstört wird. Der Rest soll bei dem Nachbar verlegt werden, der einleiten wollte (hätte ja Vorteile für ihn).
Nun behauptet die Gemeinde, dass mein bzw. einer der Vorbesitzer von dem Kanal gewusst hat, weil bei der Kamerabefahrung eine "Einmündung ohne Formstück" gefunden wurde, die händisch eingestemmt worden sein soll und somit das Recht für sie ersessen ist. Insgesamt dürfte der Betonkanal schon mind. 40Jahre alt sein, genau konnte mir die Gemeinde das auch nicht sagen. Nur an Hand von alten Plänen wo er immer nur als "alter Betonkanal" bezeichnet wird.
Für mein Regenwasser steht im Bauplan der Vorbesitzer "versickern Richtung Bach" eingezeichnet. Auf mein Ansuchen, die Zustimmung der Vorbesitzer in irgendeiner Weise, außer mit dieser händischen Einmündung, zu belegen, hat die Gemeinde bis jetzt nichts vorgelegt.
Nun argumentiert die Gemeinde, das dieser Betonkanal ein öffentlicher Kanal der Gemeinde ist, sie deshalb alle Rechte hat, und ich zustimmen muss. Mit der Sanierung würde mir natürlich das fehlende Servitutsrecht eingetragen werden.

Jetzt meine Frage, wo ist dokumentiert, dass dieser Kanal zum öffentlichen Regenwassserkanalsystem der Gemeinde gehört, an welche Stellen muss ich mich wenden?
Welche Möglichkeiten habe ich, dass Ansinnen der Gemeinde abzuwehren?

Im Wasserbuch finde ich, als Laie, auch keine Einträge. Die Gemeinde hat mir bis jetzt nichts schriftliches vorgelegt, Nur einen Planausschnitt, in dem der Verlauf dieser Kanäle, es gibt offenbar mehrere davon, eingezeichnet ist, ohne weitere Angaben dazu. Noch habe ich auch keinen Beleg dazu, wer der Errichter bzw. Berechtigte an diesem Kanal ist. 
In letzter Konsequenz droht mir die Gemeinde mit gerichtlicher Klärung.

Die Erklärung ist etwas lang, ich weiß, trotzdem schon mal danke für Tips zu diesem Thema!

In dem Diskussionsverlauf wird über die rechtlichen und praktischen Aspekte eines nicht eingetragenen Kanals auf privatem Grund gesprochen. Einige Teilnehmer äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Wertminderungen und Einschränkungen durch die kanalbedingte Nutzung. Es wird die Existenz von Zwangsservituten und die Verantwortung der Gemeinde thematisiert, die möglicherweise auf privatem Grund Leitungen verlegen möchte. Rechtliche Argumente und potenzielle Handlungsweisen, wie die Konsultation eines Anwalts, werden angesprochen, während die Tendenz besteht, gegen ein ungewolltes Servitut vorzugehen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der vergangenen Nutzung und der Rechte an dem Grundstück.

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