Zusammenfassung: Grundbuch oder Testament? Ganz was anderes? | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Grundbuch oder Testament? Ganz was anderes? (Zusammenfassung aus 9 Antworten von 7 Autoren)

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  •  EmPeVII
23.6. - 25.6.2020
9 Antworten von 7 Autoren
Hallo!

Meine Verlobte und ich beginnen gerade mit dem Umbau ihres bestehenden Hauses.
Sie hat ihr Elternhaus geerbt, demzufolge gehört alles ihr.

Wir sind uns nicht sicher, wie wir nun vorgehen sollen. Wir hatten bereits einen Termin bei einer Notarin, aber eine Entscheidungshilfe war das nur bedingt.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann würde, wenn ich nicht ins Grundbuch gehe, das Haus immer ihr gehören und ich hätte "nur" Anrecht auf das Geld, welches ich für den Umbau/ Kredit aufgewendet habe.
Das wäre für uns im Falle einer Scheidung auch in Ordnung, ich würde ja nicht in ihrem Elternhaus alleine weiterleben wollen.
Würden wir nun ein Testament aufsetzen (wesentlich günstiger), könnten wir ja einander alles vermachen und wären somit auch wieder abgesichert. Um den Pflichtanteil kommt man ja sowieso nicht herum, also wäre nach meinem Verständnis somit mit einem Testament alles abgedeckt.
Also kurz: es ist ihr Elternhaus, es soll auch im Scheidungsfall in ihrem Besitz bleiben. Ich investiere Geld und möchte im Scheidungsfall entsprechend vergütet werden.
Im Todesfall soll jeweils alles (soweit möglich) an den Partner übergehen.
Wir würden also "nur" ein Testament aufsetzen und hätten damit unsere Wünsche abgedeckt.

Der einzige grobe Nachteil der mir einfällt:
Wenn meine Verlobte sterben würde und wir hätten Kinder, würde 1/3 vom Haus als Pflichtanteil an die Kinder gehen, anstatt 1/6.

Sehe ich das richtig, oder übersehe ich hier etwas? Wird jemand grob benachteiligt?

In der Diskussion werden verschiedene Aspekte des Erbrechts und der Immobilienvererbung behandelt. Ein Teilnehmer teilt seine Erfahrungen über Grundbucheinträge und deren Bedeutung im Falle einer Scheidung. Zudem wird die Relevanz von Testamenten und Pflichtteilsansprüchen angesprochen, wobei klargestellt wird, dass Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, selbst wenn im Testament zugunsten des Partners verfügt wird. Die Notwendigkeit, eine klare Regelung für den Besitz von Immobilien und die Erbfolge zu treffen, wird betont, um spätere Konflikte zu vermeiden. Ein weiterer Teilnehmer stellt fest, dass die Ehepartner im Erbrecht den eingetragenen Partnern gleichen.


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