Wir sind gerade dabei unser Bauvorhaben in Niederösterreich fertigzustellen. Die Meldung an die Gemeinde ist bereits erfolgt, allerdings haben wir heute einen Brief erhalten dass wir bis 31.12 ein Blitzschutzattest bzw. eine Risikoanalyse vorlegen müssen... Leider hab ich das im Baubescheid übersehen, dass dies verlangt wird.
Jetzt aber mal grundsätzlich die Frage, ist das für ein Einfamilienhaus (2stöckig 128m2) überhaupt zwingend notwendig?
Ich finde nur dies hier
Blitzschutz Gebäude sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bau- weise durch Blitzschlag gefährdet sind, oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistori- sche Bedeutung des Bauwerks dies erfordern. Von der Verpflichtung zur Errichtung einer Blitz- schutzanlage sind Gebäude ausgenommen, bei denen sich aufgrund einer Risikoanalyse ergibt, dass ein Blitzschutz nicht erforderlich ist, sowie Gebäude mit nicht mehr als 400 m² Brutto- Grundfläche der oberirdischen Geschoße. Wenn ich das richtig lese,, dann würden wir in diesem Fall ja keinen benötigen, oder?
Es ginge jetzt nicht um Sinn oder Unsinn eines Blitzschutzes (wir hätten den nächstes Jahr sowieso geplant nur müssen wir jetzt aus der Wohnung raus und dringend ins Haus einziehen.
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In der Diskussion wird der Unterschied zwischen der OIB-Richtlinie und der NÖ Bautechnikverordnung angesprochen. Ein Teilnehmer weist darauf hin, dass ein rechtskräftiger Bescheid mit einer Auflage vorliegt, gegen den man hätte Widerspruch einlegen müssen. Das Fehlen einer Fertigstellungsanzeige wird als gängiges Problem in der Anwendung von Vorschriften genannt. Eine mögliche Lösung besteht darin, eine Fristverlängerung für die Umsetzung von Blitzschutzmaßnahmen zu beantragen. Die rechtliche Möglichkeit der Teilfertigstellung wird jedoch als nicht gegeben erachtet. Teilnehmer bedanken sich für die Hinweise und teilen mit, dass sie bereits Schritte zur Fristverlängerung unternehmen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde KI-generiert.
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