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EVN Stromanschluss, Kosten bis Grundgren (Zusammenfassung)

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  •  alpenzell
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10.8. - 17.8.2017
Zusammenfassung aus 14 Antworten von 9 Autoren
Kosten bis Grundgrenze
sollte es eigentlich es heißen
Guten Morgen,
bei unserem neuen Grundstück (vorher unbebaut) ist wahrscheinlich im Zuge der Neuasphaltierung unserer Straße (direkt an der Grundgrenze) durch die Gemeinde schon ein Stromkabel aufs Grundstück "gelegt" wurden (von wem auch immer, ich vermute EVN, da zu diesem Zeitpunkt alle Kästen neu gemacht wurden). Das ist viel zu kurz und auch nicht in einer sinnvollen Tiefe. Sondern wurde über dem Fundament einfach überasphaltiert.
Ist alles passiert, bevor ich gekauft habe.
Der Strombock steht auch nicht direkt an unserer Grenze, sonder beim Nachbarn, weniger als 1m über Eck von unserer Grenze entfernt.

Jetzt haben wir auf unserem Grund bis zur Grenze aufgebaggert, weil wir gehofft haben, direkt zum Kasten zu kommen. Denkste, massives Straßenfundament dazwischen.
Inzwischen war die EVN da und wir haben mal Standpunkte ausgetauscht. Es ging darum, wer jetzt dafür zu zahlen hat, dass das Kabel auf mein Grundstück kommt.
Ich war der Auffassung, dass die EVN bis zur Grundgrenze legt. Und da das Problem nicht auf meinem Grund sondern der Straße ist, dass dann die EVN zu zahlen hat. Habe ja schon 2500,- für den Anschluss zahlen dürfen. EVN sagt, ist nicht ihr Problem.
Ich mache heute noch einen Termin auf der Gemeinde und sprech mal mit dem Bürgermeister.
Frage. Wie sieht es denn rechtlich aus? Wer muss zahlen?

LG und Danke

In einer Diskussion wird das Thema der Kabelverlegung und damit verbundene Kosten zwischen privaten Grundstückseigentümern und einem Energieversorger erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass Eigentümer oft für die Verlegung und Instandhaltung der Kabel aufkommen müssen, während der Energieversorger wenig Unterstützung bietet. Diverse Teilnehmer äußern Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Verantwortung für die Kabelverlegung und den Zustand der Verbindungen. Vorschläge zur gemeinsamen Nutzung von Gräben für Strom- und Wasserleitungen sowie Unterstützung durch die Gemeinde werden thematisiert. Abschließend wird ein Gespräch mit der Gemeindeverwaltung angeregt, um eine Lösung zu finden.

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