Hatte jemand eine ähliche Situation?
Brauchen wir aus der Garage ins Freie raus eine Brandschutztür T30?
(da steht was in der OIB-Richtlinie 2.2 "die dem Haus zugewandte Seite der Garage muss in Rei-30 ausgeführt werden".... andererseits gibt s noch den Punkt 3.1.8 (früher 3.1.6) der Richtlinie OIB 2 "3.1.6 Türen, Tore, Fenster und sonstige Öffnungen in Außenwänden, die an brandabschnittsbildende Wände anschließen, müssen von diesen -sofern die horizontale Brandübertragung nicht durch gleichwertige Maßnahmen begrenzt werden kann -einen Abstand von mindestens 0,5 m haben. Der Abstand solcher Öffnungen voneinander muss bei Gebäuden, deren Außenwände an der brandabschnittsbildenden Wand einen Winkel von weniger als 135 Grad bilden, mindestens 3m betragen")
Von der Garage in den Abstellraum ist s klar, hier brauchen wir eine Brandschutztüre T30
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In der Diskussion wird die Notwendigkeit von Brandschutztüren in Wohnhäusern und Garagen erörtert. Der erste Teilnehmer argumentiert, dass die Brandschutzanforderungen bei Einfamilienhäusern weniger streng sind und schlägt vor, eine teure Brandschutztür aus dem Plan zu streichen, da bislang keine solchen Vorgaben gemacht wurden. Weitere Teilnehmer äußern Bedenken hinsichtlich der Temperaturentwicklung bei bestimmten Türmaterialien und der Notwendigkeit, Abstände zur Feuerübertragung einzuhalten. Letztlich wird festgestellt, dass in einigen Fällen keine Brandschutztür erforderlich ist, solange bestimmte Abstände eingehalten werden.
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