Hallo Forum
Ich habe rechtl. Fragen zur Errichtung eines Gartenzaunes in OBERÖSTERREICH.
Punkt 1:
Ich möchte an meiner Grundstücksgrenze eine Gartenmauer errichten. Damit die Betonarbeiten starten können, muss natürlich vorher gebaggert und eine Schalung aufgebaut werden.
Dies bedeutet allerdings, dass ich ca 0,5m des Nachbargrundes aufgraben muss, damit die Schalung Platz findet.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Punkt 2:
Was wäre, wenn an der Grundstücksgrenze bereits ein provisorischer Zaun steht? Bin ich für den Abbau verantwortlich (Und eventuelle Beschädigungen)
Punkt 3:
Wenn der Nachbar Hundebesitzer ist und die Hunde immer wieder Freigang haben, bin ich dann verantwortlich dafür, dass nach der Entfernung des provisorischen Zauns, eventuell während der Arbeiten ein weiter hinten liegender provisorischer Zaun errichtet werden muss, damit die Hunde nicht davonlaufen können?
Danke im Voraus für eurer kundige Meinunge, bzw. wäre ich dankbar, wenn es ein paar Links zu Gesetzestafeln gibt zu meinen Fragen.
LG
die Nase
PS:
Diese Fragen sind nur vorsichtshalber gestellt um meine Recht zu kennen. Natürlich werde ich versuchen alles in einem kurzen Gespräch mit meinem Nachbarn zu klären ohne auf irgendwelche Gesetze zu pochen.
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In einer Diskussion über Zaunbau und Nachbarrechte wird die Verantwortung für eine Grenzabgrenzung thematisiert. Ein Teilnehmer erläutert, dass der Nachbar, der bereits eine Abgrenzung errichtet hat, gegebenenfalls nicht zustimmen muss, wenn die Fristen und gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden. Die Notwendigkeit einer schriftlichen Zustimmung des Nachbarn für Grabungsarbeiten wird betont, sowie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn diese verweigert wird. Gleichzeitig wird auf die Bedeutung einer vernünftigen Kommunikation zwischen Nachbarn hingewiesen, um Konflikte zu vermeiden. Die Diskussion endet mit einem Hinweis auf positive Erfahrungen in ähnlichen Fällen.
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