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zwei parzellen - nur eine bebauen [Stmk]

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  •  tororosso
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
25.1. - 6.2.2013
5 Antworten 5
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Hallo Forum,

Ich und meine Freundin haben uns zwei nebeneinanderliegende Bauparzellen gekauft. Grund dafür war, dass die Grundstücke recht schmal sind (ca. 18m), wir vor der Terasse keinen direkten Nachbar haben wollten und wir eventuell die zweite Parzelle einmal unseren Kindern geben können.

Wir bebauen jetzt nur eine Parzelle und wollen uns eben die Möglichkeit erhalten irgendwann die zweite zu bebauen bzw. einfach nur einen großen Garten zu haben.

Jetzt meine Fragen dazu:
Welche Möglichkeiten habe ich damit die zweite Parzelle als Baugrund erhalten bleibt obwohl ich innerhalb von 5 Jahren nicht darauf bauen werde?
Hat die Gemeinde eine Möglichkeit mir das Grundstück wegzunehmen wenn ich nicht baue?
Muß ich bei der zweiten Parzelle ein Wegerecht eintragen, da die Zufahrt darüber laufen wird?

Die Grundstücke können wir leider nicht zusammenlegen da ich dann die Bebauungsdichte nicht schaffe.
Kann ich nach dem erfolgten Bau auf der ersten Parzelle eventuell das Grundstück zusammenlegen?

Vielen Dank für euere Hilfe!

LG

  •  bauherr79
25.1.2013  (#1)
Erste Frage, die sich hier stellt, wie sind die Grundstücke gewidmet? Gibt es einen Bauzwang oder nicht? Nicht bei jedem Grundstück gibt es auch einen Bauzwang. Sollte es keinen geben, erübrigt es sich und du kannst es unbebaut lassen, so lange du möchtest.
Gibt es einen Bauzwang, kann dir die Gemeinde im worst case das Grundstück wieder wegnehmen.
Ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

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  •  tororosso
25.1.2013  (#2)
also derzeit ist bei beiden im Grundbuch "Garten" eingetragen aber bei der Gemeinde sind beide als allgemeines Bauland ausgewiesen was natürlich auch im Zuge des Kaufvertrags bestätigt wurde.

Das heißt wohl ich muß mal wieder zum Bürgermeister.
Naja, wäre ja nicht das erste Mal emoji


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.1.2013  (#3)
..

zitat..
derzeit ist bei beiden im Grundbuch "Garten" eingetragen


Die Benützungsart im Grundbuch ist ohne irgendeine Bedeutung (und schon gar nicht für die Frage des Bauzwanges). Auch die Flächenwidmung sagt da nichts aus. Die Frage von bauherr79 war, ob es einen Bauzwang gibt und die ist noch immer nicht beantwortet.

Von wem wurden die Grundstücke gekauft (von der Gemeinde oder privat)? Was steht im Kaufvertrag bezüglich Bauzwang? Auch das Bundesland wäre hier nicht uninteressant.

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  •  tororosso
28.1.2013  (#4)
Hallo Karl10,

Leider kann ich erst nächste Woche aufs Gemeindeamt um die Frage des Bauzwanges zu kären.

Die Grundstücke haben wir von "privat" gekauft und liegen in der Steiermark. Im Kaufvertrag steht nichts von Bauzwang sondern das übliche wie z.B. das die Grundstücke als Bauland ausgwiesen sind, alle Anschlüsse vorhanden sind usw.

Habe allerdings gehört, dass man im Einreichplan irgendwie erwähnen soll, dass die zweite Parzelle derzeit unbebaut bleibt aber die Möglichkeit des Bebauens erhalten bleiben soll. Keine Ahnung was es hier für Möglichkeiten gibt.

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  •  tororosso
6.2.2013  (#5)
@ karl10

Kein Bauzwang vorhanden. Somit Thema erledigt.
Danke für den Tipp nach dem Bauzwang zu fragen!

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