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Zahlung aufschieben .. wie ? [OÖ]

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
15.7. - 16.7.2010
2 Antworten 2
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Hallo,

ich hab mir von einer namhaften Fensterfirma vor ca. 3 Monaten meine Innentüren einbauen lassen. Ausgemacht waren 10500 EUR, wovon jetzt noch ca. 8000 offen sind.

Einige der Türen gehören nachgestellt weil sie sich nicht schließen lassen, 3 meiner Fenster (gleiche Firma) sind seit dem Einbau (1 Jahr her) schwergängig und wurden noch nicht nachgebessert, eine Innen-Schiebetüre gehört komplett raus, eine Fixglasscheibe hat einen kleinen Defekt weshlb wir uns auf eine Preisreduktion geeinigt haben

Unterm Strich bleiben von den 8000 EUR noch 5900 EUR übrig, die ich erst bezahlen will wenn alle Arbeiten erledigt sind.

Immerhin warten die derzeit auf ihr Geld und trotzdem wird nichts gemacht ... wie das dann erst wäre wenn ich schon alles bezahlt hätte :)

Ich bekomme regelmäßig Rechnungen und Mahnungen über einen Betrag von 8500,- EUR. (wieso so hoch kann mir auch keiner sagen)

Der Vertreter ist entweder nicht da oder meldet sich einfach nicht (derzeit liegt er angeblich im Krankenhaus), die Telefonhotline hat auch keine Ahnung wie der Betrag zustandekommt.

Natürlich könnte ich einen Teilbetrag schon bezahlen, weil ja alles geliefert und eingebaut wurde und nur einen kleinen Rest zurückbehalten, aber ehrlich gesagt ärgert mich die ganze Vorgehensweise dermaßen, dass ich erst zahlen will wenn wirklich ALLES erledigt ist !

Ich hab mal gehört dass man durch die regelmäißge Überweisung von kleinen Beträgen (z.B. 50 EUR monatlich) dem Lieferanten die rechtliche Handhabe nimmt um offene Rechnungen anderwertig exekutieren zu können.

Ist da was dran ?

  •  fricki
  •   Silber-Award
15.7.2010  (#1)
ich - würde denen schon noch einen Teil überweisen (evtl. die Hälfte von 5900€).
Somit zeigst du dass du zahlungswillig bist.

Dann würde ich einen eingeschriebenen Brief an die Firma senden und denen mitteilen dass die Restzahlung umgehend nach erfolgreicher Mängelbehebung durchgeführt wird.

Denen eine Frist von 14 Tagen setzen. Sollte das nicht helfen nochmals eine Nachfrist mit der Info dass du, wenn diese verstreicht, eine unabhängige Firma mit der Behebung der Mängel beauftragst und mit dem Restbetrag die andere Firma bezahlst.

Habe ich vor kurzem gemacht, komischerweise wurde dann alles angenehm schnell erledigt.

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  •  creator
  •   Gold-Award
16.7.2010  (#2)
willst jetzt noch einmal das lied über mängelrügen, - zurückbehaltungsrecht und gewährleistung lesen und mitsingen... emoji

was ich vom teil-überweisen halte, kannst dir dann auch denken. natürlich rennen die dann auch, weil's eigentlich gar nix kriegen dürften, jeder tag im verzug die forderung reduziert (um die hohen zinsen in den agb, so nicht ausgeschlossen oder halt pönale) und sie einen typen gefunden haben, der ihnen doch noch was gibt...
eine sachgemäß dokumentierte eingeschrieben übermittelte mängelrüge samt verweigerung der abnahme lässt einen anspruch gar nicht erst entstehen, weil die firma binnen 6 monaten beweisen muss, dass alles paletti ist und das nicht kann. damit kann man auch die mahnungen als rechtswidrig bezeichnen und theoretisch auf unterlassung klagen (oder damit drohen). natürlich sollte man sich damit ned ewig zeit lassen...

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