Passt nicht genau.
Ich selbst bin aus OÖ. Aber ich habe auch soeben ein Passivhaus gebaut. Bei mir wurden die Unterlagen bezüglich Wärmebrücken-FREIHEIT beigestellt.
Bin gerade am Passivhaus bauen - in NÖ. Ja es wurden etliche Zusatzberechnungen von der Donau Uni nachverlangt - mein Planer, der bereits viele Passivhäuser in ganz Österreich geplant hat, war auch sehr verwundert über die Anzahl (und Art) der zusätzlich erforderlichen Nachweise. Endeffekt bei mir, war, dass sich die Energiekennzahl nochmals um gut 2 KWh/m² verbessert hat.
@Transalpler - Wir sind "kurz" vor Fertigstellung des Einreichplanes. Ende nächste Woche sollte dieser zur Baubewilligung auf der Gemeinde liegen. Wie lange hat es bei dir von meiner derzeitigen Lage bis zum tatsächlichen Baubeginn gedauert? Würde mich gern darüber genauer unterhalten, falls du Zeit finden solltest. Vlt. hast du ja ein paar Tipps wie man die Sache beschleunigen kann. Möchte nämlich in knapp 3 Monaten zu bauen beginnen. Also gern auch unter chris.kojak@gmx.at
Baubeginn war bei mir einge Wochen nach Erteilung der Baubewilligung. Einreichen für die WBF solltest du natürlich vor Baubeginn - dazu sollten natürlich die ganzen Unterlagen (zumindest von der Planung) vorhanden sein. Pfandeintragung für die Förderung kannst du erst nach erhalt der Zusage eintragen. Danach kam auch schon fix die erste Förderung, da ich da schon Baufortschrittsmeldung bis Dach angezeigt hatte. Hatte eigentlich nicht so rasch damit gerechnet, da ich Fälle von Förderwerbern kannte, die rd. 9 Monate auf das Geld warten mussten.
Wer hat bei euch die Wärmebrückenfreiheit berechnet? Der Planer? Unserer verfügt leider über keine entsprechende Software, muss ja mit einer Bauphysiksoftware berechnet werden. Könnt ihr mir jemanden in NÖ empfehlen der das macht?
Kann mich der Filzpappen ..:) nur anschließen. Mich würde auch interessieren, wenn die Berechnung der Wärmebrückenfreiheit nicht durch den BM gemacht wird.. wer es dann macht..?
wärmebrücken - hallo miteinander,
wenn der nachweis der sommertauglichkeit eindeutig dokumentiert ist, braucht kein wärmnebrückenkatalog erstellt werden. ansonsten
zu rechnen nach ö norm b 8110-6
grüße