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Vorschrift für max. Breite Zufahrt ? [Sbg]

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  •  chris5020
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
19.11. - 23.11.2012
5 Antworten 5
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hatte heute Bauverhandlung und überraschenderweise sogar gleich eine Baugenehmigung erwirkt dank Rechtsmittelverzicht.

Das einzige was mich ziemlich stört ist eine für mich unverständliche Auflage des Strassen und Brückenamts.

Eigentlich hab ich ja folgendes geplant:

2012/20121119388408.JPG

Vor der Garage einen Vorplatz ca. 10m Breit und 5-6m tief, damit wäre eine schöne Zufahrt in Garage und daneben vorbei zum Haus möglich.
Leider bekomme ich jetzt die Auflage dass die Einfahrt max. 6,6m breit ist, der Rest muss "unüberfahrbar ausgeführt sein, um unzivilisiertes Zufahren zu verhindern".

Leider hat das für mich einige Nachteile, der größte ist die nahezu unmögliche Zufahrt zum Haus, aber auch für mich unverständliche:
1.) ich kann nicht verkehrt aus der Garage und auf eigenem Grund wenden, sondern muss verkehrt auf die Strasse

2.) gleiches gilt natürlich auch für das Einparken, ich muss auf der Strasse halten und verkehrt in die Garage schieben.

3.) Bei mehr als 2 Besuchern können diese nicht mehr am eigenen Grund parken, sondern müssen parallel zur nicht sehr breiten Strasse parken.

Bundesland ist Salzburg, Stadt Salzburg.
Viele der Häuser in der Umgebung haben bis zu 4 Stellplätze vor dem Haus, aber ich habe hier leider in keinem der Gesetze was passendes gefunden, denn eigentlich widerspricht das sogar

zitat..
Die Ein- und Ausfahrten zu bzw von Abstellplätzen oder Garagen von bzw in Straßen mit öffentlichem Verkehr sind so anzuordnen und zu gestalten, dass durch ihre Benutzung die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf der Straße mit öffentlichem Verkehr nicht beeinträchtigt wird.


§ 39d Salzburger Bautechnik-Gesetz
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000262

hat wer einen Tipp für mich oder war es bei jemanden von euch auch so?

danke, chris

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
20.11.2012  (#1)
Hi, weißt du worum es der börde geht?

ich bin kein rechtsexperte, da gibt es andere im forum die dir sicher gern auskunft geben, aber spontan geht es ihnen vielleicht um den grünflächen anteil?

vielleicht kannst die zufahrt zum haus mit rasenpflastersteinen realisieren ... oder nur zwei fahrspuren machen und dazwischen wiese ...

kenn einen ähnlichen fall in kärnten, da ging es um das wasservesickern und die befestigte fläche, haben dann rasensteine genommen, und nach fünf jahren diese gegen schotter getauscht, und irgendwann wird dann apshaltiert...

nur so ein input, sonst kann ich mir auchnicht wirklich einen reim drauf machen.

lg!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.11.2012  (#2)
.

zitat..
gleich eine Baugenehmigung erwirkt dank Rechtsmittelverzicht.


Na dann ist ja alles klar: du hast es akzeptiert!!!! Wozu dann jetzt die nachträgliche Diskussion??? Wenn du mit dieser Auflage nicht einverstanden bist, dann hättest das bei der Bauverhandlung auch sagen und protokollieren sollen. Jedenfalls aber keinen Rechtsmittelverzicht unterschreiben. Jetzt ist der Zug abgefahren und das nachträgliche Hinterfragen, wo die gesetzliche Grundlage für diese Auflage ist, ist nur noch heiße Luft (bzw. schade ums Papier).

PS: warum ist vielen der Rechtsmittelverzicht eigentlich sooooo wichtig???? Sind da wirklich die 2 Wochen länger warten müssen so entscheidend?? Da wird monate-, ja jahrelang geplant (und letztendlich auch gebaut)und dann kommts auf 2 Wochen an???? Versteh ich nicht!

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  •  chris5020
20.11.2012  (#3)
Also es geht hier nicht um den Grünanteil, sondern sichtlich nur um die Zufahrt.

Ich weiss, dass ich das aufgrund des Rechtsmittelverzichts hier keinen Einspruch mehr erheben kann, aber ausreden lassen wollte er sich das gestern einfach nicht, Grundlage nannte er keine, nur "damit das nicht unzivilisiert zugefahren wird".

Denn eigentlich konnte ich für keine der Auflagen des Strassen und Brückenamtes (max. 3% Steigung vor Garage, lt. Gesetz eigentlich 5, Ausführung der Einfriedung transparent, ...) hier wirklich entsprechende Vorschriften finden, die meisten stören mich auch nicht besonders.



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  •  ThinkAbout
  •   Bronze-Award
23.11.2012  (#4)
.also bevor ich mit dem Lebe und nicht zufrieden bin, reiche ich neu ein und ändere das so das die nigs mehr sagen können.

zb. die Einfahrt seitlich. dann kannst im Hof umdrehen und deine Gäste können dann auch in der Einfahrt stehen. Und dann würde ich wie AndiBru schrieb Rasensteine machen damit ich dann weiter nach hinten fahren kann (würde ich aber bei der Einreichung nicht dazuzeichnen).


2012/20121123170986.JPG

das haben wir zb. bei uns so gelöst und sind super zufrieden damit, würde es immer wieder so machen.

ich würde an deiner Stelle wirklich nochmal auf den Tisch schlagen. Das ganze nochmal mit dem Bauamt / Gemeinde durchbesprechen und eine für alle optimale Lösung finden. vielleicht kannst die Änderungen auch nachreichen und es fällt von den Kosten nicht mehr so teuer aus (obwohl im Verhältnis zu den Gesamtkosten is das ja nicht viel).

Einfach nicht locker lassen. Der Traum vom Haus soll ja schließlich erfüllt werden, ohne das man sich ein lebenlang wegen solche Sachen ärgern muss.

Gruß
ThinkAbout

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  •  chris5020
23.11.2012  (#5)
danke für den Tipp - aber Garage in der Bauflucht geht hier leider gar nicht...

Naja, alternativen gibt es genug, nachdem die Garage eh noch 50cm nach hinten kommt ist der Abstand hier größer und man kommt schon rein.
Werde das ganze sowieso durch asphaltieren und dann halt ein mit "Blumenkübel" oder großen Felsen sperren.
Irgendwann kann ich dann ja um einen 3. Stellplatz ansuchen und dann genehmigen sie es ja vielleicht, oder die Dinge fallen irgendwann der natürlichen Erosion zum Opfer...

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