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Untergrabung Stützmauer

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  •  jerry1216
14.12. - 20.12.2017
6 Antworten | 5 Autoren 6
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Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt:
Im Süden wird unser Grundstück von einer Stützmauer (max 1m Höhe, 80cm Fundament, 25m lang) begrenzt. Diese wurde natürlich im Zuge der Bauverhandlung vor 3 jähren auch so bewilligt.
Unser neuer Nachbar bzw. dessen Planer hat uns darauf hin gewiesen, dass aufgrund dieser Stützmauer das geplante Bauvorhaben (Errichtung einer Garage an der Grundstücksgrenze gekoppelt mit dem Neubauhaus) nicht möglich sei.
Wir sollten doch die Mauer entfernen oder die Haftung für Folgeschäden an unserer Mauer übernehmen, falls es in der Bauphase dazu kommt.
Ich habe entgegnet, dass ich den genehmigten Bestand als rechtmäßig ansehe und für keine Schäden haften werde.

Nun wurde trotzdem wie geplant eingereicht.

1.) Laut Einreichplan wird das Fundament der Mauer vor ihrer Garage auf einer Länge von ca. 6m zwischen 50 und 100cm! freigelegt bzw. ihre Seite senkrecht abgegraben. Es gibt keine Böschung oder Stützmauer dafür im Plan.

2.) dann folgt auf einer Länge von 8m die Garage deren Boden ca. 50-60cm unter unserer Fundamentoberkannte liegt. Für die Garage ist ein Fundament mit einer Tiefe von ca. 1,2 m eingezeichnet. Daher müssten sie in der Bauphase unser Fundament ca. 1m untergraben.

3.) Die Zufahrt vor der Garage verläuft auch entlang unserer Stützmauer und wird 40-60cm unser Fundament freilegen.

Ich komme zwar aus dem Maschinenbau, mein Statikverständnis zweifelt aber daran, dass unsere Mauer das aushält.

Ich bin für eine gute Nachbarschaft und will eigentlich die kurzfristig angesetzte Bauverhandlung nicht crashen, aber ich weiß nicht was ich noch tun soll.

Was würdet ihr machen?

lg
Robert

  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
15.12.2017  (#1)

zitat..
jerry1216 schrieb: Unser neuer Nachbar bzw. dessen Planer hat uns darauf hin gewiesen, dass aufgrund dieser Stützmauer das geplante Bauvorhaben (Errichtung einer Garage an der Grundstücksgrenze gekoppelt mit dem Neubauhaus) nicht möglich sei.
Wir sollten doch die Mauer entfernen oder die Haftung für Folgeschäden an unserer Mauer übernehmen, falls es in der Bauphase dazu kommt.


Wie man diese Aussage höflich bewertet weiss ich nicht. Auf jeden Fall kann es dir egal sein was der Planer da sagt, aus rechtlicher Sicht haftet der Nachbar/Bauherr sehr wohl für Schäden während der Bauphase oder Schäden danach, falls sich feststellen lässt dass die Bautätigkeit ursächlich damit zusammenhängt. Diese Haftung kann er auch nicht ausschliessen.

Wenn alles zutrifft, sprich deine Stützmauer bewilligt ist, muss der Nachbar dafür Sorgen dass es zu keinen Schäden an deiner Bausubstanz kommt oder der Ursprungszustand wieder hergestellt wird. Wie er das bewerkstelligt bleibt ihm überlassen.
Mir fallen aus technischer Sicht nur drei Möglichkeiten ein:
Nicht an die Grundgrenze bauen - Ausreichend abböschen
Nachbarseitig auch eine Stützmauer die die deine Unterfängt
Deine Stützmauer abbrechen und ausreichend tief fundamentiert wieder errichten.
Das alles natürlich ohne dass Kosten für dich dabei anfallen, ist ja nicht dein Bauvorhaben.

Falls noch Zeit dafür ist solltest du bei der Gemeinde schriftlich deine Bedenken anmelden, ansonsten bei der Bauverhandlung vor Ort, so diese stattfindet und du geladen bist.

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  •  chrismo
15.12.2017  (#2)
Das ist rechtlich recht eindeutig geregelt, dass der Bauherr für evt. Schäden an Nachbargebäuden, Zäunen, etc. haftet, die im Zuge der Bauarbeiten entstehen. Wie Georg schon geschrieben hat, solltest du deine Bedenken trotzdem nochmal schriftlich oder bei der Bauverhandlung festhalten lassen. Darüber hinaus würde ich dir auch empfehlen, vor Beginn der Bauarbeiten Fotos der Mauer zu machen, damit du den Zustand belegen und so evt. Folgeschäden leichter nachweisen kannst.



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  •  hoth
  •   Silber-Award
15.12.2017  (#3)
gehe davon aus, dass das Fundament (80cm) damals nach dem Istzustand am Nachbargrundstück gerichtet wurde, also er jetzt abgräbt.
Du solltest dir aber auch sicher sein das von deinem Fundament auch nichts auf sein Grundstück rüberragt! passiert ja öfter wenn nur ein Schlitz gebaggert und dann mit Beton aufgefüllt wird. in der Streitfrage zählt dann jeder mm...
ich würde meine Bedenken auch schriftlich bei der Bauverhandlung mitteilen.
Gute Nachbarschaft ist keine Einbahnstraße und bedeutet nicht dass du es jedem Recht machen und alles akzeptieren musst.

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  •  AnTeMa
15.12.2017  (#4)
Außerdem läßt sich so eine Mauer auch Stück für Stück herstellen,
also mit 1-2 Tagen Pause und zb 2 m Stücke jeweils mit Abstand dazwischen.

Im nächsten Alauf die anderen 2 m Stücke.

Unser Wohnhaus habe ich auch so unterfangen, ebenso nachträglich ein Gebäude unterkellert.
Warum sollte überhaupt eine Garage ein 1,2 m tiefes Fundament benötigen?
Im Normalfall kann deren Bodenplatte doch auch auf ein Schotterbett gestellt werden.

Andreas Teich

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  •  Fernmelder
  •   Silber-Award
19.12.2017  (#5)
Kann das sein dass dein Nachbar auch hier ist?
https://www.energiesparhaus.at/forum/47600

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  •  AnTeMa
20.12.2017  (#6)
In dem Fall wäre vielleicht ein Mediator hilfreich, wenn’s nicht auch so mit der Verständigung klapptemoji

Andreas Teich

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