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Undichter Pumpensumpf Mängelrüge ? [Sbg]

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  •  Radschi
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
26.6. - 9.8.2009
4 Antworten 4
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Hallo Creator,

Nachdem du dich in den rechtlichen Sachen gut auskennst kannst du mir bitte vieleicht ein paar Ratschläge geben ?

Ich habe gestern festgestellt dass mein Pumpensumpf im Keller (WU-Beton) undicht ist. Das versickerte Oberflächenwasser tritt irgendwo im Pumpensumpf ein und füllt diesen auf bis halt die Pumpe das Wasser abpumpt. Das Haus wurde 2007 fertiggestellt, bisher ist mir das noch nicht aufgefallen. Jetzt die Frage: Ist dass ein versteckter Mangel ? Was muss in einer Mängelrüge alles drinnenstehen ? Oder soll ich gleich zum Rechtsanwalt gehen ?
LG Harald

  •  creator
26.6.2009  (#1)
wenn deine angaben stimmen... kannst du gewährleistung fordern. die beweislast, dass ein mangel vorliegt, liegt aber jetzt bei dir. jetzt müsstest du schauen, was tatsächlich passiert und wie das wasser in den pumpensumpf kommt. ich nehme mal an, dass bodenplatte/keller und pumpensumpf von derselben firma gemacht wurde, du also nichts auf eigenes risiko gemacht hast (z.b. ausnehmung und fertigteil-pumpensumpf selber eingesetzt).
von solchen ausreißern abgesehen reicht es, einfach schriftlich zu rügen, dass der pumpensumpf wegen wassereintritt undicht ist und das haus (oder nur das gewerk=?) am xx.xx.2007 übergeben wurde, somit noch in der gewährleistungsfrist ein mangel aufgetreten ist, der bis zum 15.07.2009 (fristsetzung) zu beheben wäre. du ersuchtst daher, dass sich das wer anschauen kommt, um die reparaturmaßnahmen zu besprechen. lass dir eine empfangsbestätigung (wenn per e-mail) geben.
ich würde mal eine e-mail schicken (mit deinen genauen kontaktdaten und auftrags-/rechnungsnummer), wenn die nicht reagieren halt eingeschriebener brief.

ob verdeckt oder nicht, ist bei dir de facto wurscht: http://www.energiesparhaus.at/forum/15438

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  •  Konsumentin
26.6.2009  (#2)
Mängelrüge und Anwalt - Ich würde IMMER zuerst den konventionellen Einschreibbrief vorziehen, mit dem Vermerk, dass zur besseren Veranschaulichung eine Email mit Fotos unterwegs ist (min. 1-3 Tage später auch absenden) Der Einschreibbrief dient zur rechtlichen Absicherung, Email mit Fotos ist wichtig, weil sich jeder Betrachter in der Firma dann zum Text direkt ein Bild machen kann, auch wenn er nicht mit der Sache vertraut ist. Das brauchen die Leute, um zu sehen, was hinter den Worten stecken könnte. Es geht ja nicht nur darum, dass man was "rügt" sondern dass man mit den Bildern schon im Voraus eine Verbesserung überlegt. Ist da was, was wir wie verbessern können? Goodwill vorausgesetzt. Das sollten per Email nicht unendlich viele Fotos sein (die man aber für sich selbst speichern sollte), sondern nur die 3 wichtigsten, die direkt auf den vermuteten Fehler hinweisen. Ich vertraue dann doch den Firmenleuten, dass sie daraus auch was erkennen können.
Zum Anwalt gehen? Der hat doch in aller Regel gar keine Ahnung von "Pumpensumpf im Keller" oder meiner Balkonverglasung, wenn Geld ausgeben, dann zuerst für ein Beratungsgespäch (das muss ja nicht gleich ein teures schriftliches Gutachten sein) mit einem Gutachter.
Ich würde zu einem Anwalt erst dann gehen, wenn ich ihm schon andere Versuche und ganz viel Fachliches zu meinem Problem vorlegen kann, ihm quasi fachlich beistehen kann und er nur mehr das "Rechtliche" zu machen braucht. Aber dazu wird es hoffentlich nicht kommen.

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  •  Radschi
26.6.2009  (#3)
Danke.. - Danke mal für die Antworten, ich werde zuerst mal eine Email mit Fotos schreiben und mal schauen ob der Baumeister darauf reagiert. Wir hatten damals einige Probleme mit dem Baumeister wegen der Fertigstellung von unserem Carport, deshalb bin da eher skeptisch.
LG Harald

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  •  bedo1976
9.8.2009  (#4)
Frage zu anderem Beitrag Beckhoff - Hallo Radschi

In einem alten Beitrag habe ich gesehen, dass du mit Beckhoff eine Rollandensteuerung realisiert hast. Hätte dazu gerne mehr infos. Können wir uns austauschen? Meine Mail bdonleitner@gmail.com. Danke



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