« Baurecht  |

Überschreitung der Traufenhöhe

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  andrej
30.1. - 31.1.2008
2 Antworten 2
2
Hallo!
Wir mussten unser Haus etwa 50 cm unter Niveau setzen wegen der vorgeschriebenen Traufenhöhe. Nun haben unsere neuen Nachbarn diese Vorgabe um etwa einen halben Meter überschritten. Was kann das für Konsequenzen haben?
Ich komme mir ehrlich gesagt etwas veräppelt vor, wenn wir uns daran gehalten haben und die Nachbarn nun einfach eine nachträgliche Sondergenehmigung erhalten könnten... Ausserdem liegen sie an unserer Südseite, was daher die Sonneneinstrahlung auf unser Grundstück direkt beeinflusst.

Sie haben ausserdem den Mindestabstand von 2m bei Nebengebäuden (in dem Fall Ventilatoren) nicht mal annähernd eingehalten.
Ich weiss, eigentlich sollte man ja Frieden halten, aber manche machen es einem auch nicht gerade leicht! Wir haben bisher noch keine Schritte unternommen, auch keinen Streit oder sonstiges begonnen.
Lg Andrej

  •  nymano
31.1.2008  (#1)
haben die schon gebaut? - hat es keine bauverhandlung gegeben, in der diese themen besprochen wurden?

lg nymano.

1
  •  Noldman
31.1.2008  (#2)
Bauverhandlungen gibt es nicht mehr - in jedem Bundesland. Aber dann muss zumindest der Nachbar vorher auf dem Einreichplan unterschrieben (=zugestimmt) haben und auf jeden Fall die Baubehörde den Plan auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft haben.
Ob mit Bauverhandlung oder ohne, dass würde mich jetzt auch interessieren was da schief gegangen ist. Gabs ne Bauverhandlung bei der ihr wart, oder ein vereinfachtes Verfahren bei dem ihr sogar zugestimmt habt?

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Ab wann ist eine Wand eine Wand?