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Terrasse NÖ [NÖ]

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  •  bunga
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
11.3. - 14.3.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
es soll eine Terrasse im ungeregelten Bauland in NÖ errichtet werden.

Ist eine Baugenehmigung/Bauanzeige notwendig?

wenn Untergrund:

betonierte Platte
Drainbeton
Verlegung des Terrassenbelags auf Sand/Kies
Verlegung des Terrassenbelags in Ständerbauweise

ist die Größe - m² der Terrasse relevant

auf was muss geachtet werden?

DANKE

  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.3.2017  (#1)

zitat..
bunga schrieb: Ist eine Baugenehmigung/Bauanzeige notwendig?

Mit Sicherheit keine Bauanzeige. Es geht nur um die Frage, ob bewilligungspflichtig oder aber komplett frei.
Bewilligungspflichtig sind baulichen Anlagen lt. Gesetz, wenn deren fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erfordert. Diese Defintion lässt natürlich viel Ermessensspielraum zu.
In der Praxis wird das meist sher großzügig gehandhabt (also eher keine Bewilligungspflicht). Geht die Sache durch die Instanzen, dann kommt von den Höchstgerichten meistens eine eher strenge und enge Auslegung.
Ganz grundsätzlich: eine frostbeständige, statisch austreichend dimensionierte und bewehrte Betonplatte mit entsprechendem Unterbau fachgerecht herzustellen braucht schon gewisse techn. Kenntnisse, das kann nicht JEDER Laie - also eher bewilligungspflichtig.
Selbst die Verlegung auf Sand/Kies wurde vom Verwaltungsgerichtshof schon im Einzelfall als bewilligungspflichtig erkannt.

Ist also nicht leicht zu beantworten (und von der Ferne und so ganz allgemein schon gar nicht).
Die Tendenz geht aber eher in Richtung Bewilligungspflicht.

zitat..
bunga schrieb: ist die Größe - m² der Terrasse relevant

Nein!

1
  •  bunga
  •   Silber-Award
14.3.2017  (#2)
Danke Karl10

nach dieser Interpretation unterliegt auch jeder Weg bzw. zB eine Hausumrandung aus Pflastersteinen der Bewilligungspflicht....

hmmmmm interessanter Aspekt ....



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