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Schlussrechnung nicht in Ordnung [Stmk]

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  •  maurer1
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
5.12. - 14.12.2014
12 Antworten 12
12
Hallo
Hab ne Frage an euch.
Hab vom Installateur die schlussrechnung bekommen und Abweichungen darauf!
Sie haben andere Heizungspumpen eingebaut als im Auftrag ausgemacht ohne mich darauf hinzuweisen?
Natürlich mehr als doppelt so teuer als die ausgemachten.

Habe auch ein Touchscreen UVR1611 im Angebot ohne Preisangabe mir wurde nur mündlich gesagt es kostet fast 500€ Jetzt liefern Sie es einfach nicht und ziehen einfach 190€ von der Rechnung ab. Ich will aber das vereinbarte haben! Hab schon im Netz gesucht da kostet es mindestens 350€ !
Werde die Rechnung wiedersprechen mal schauen was dann kommt.

Wie seht ihr es?
Was würdet ihr machen?

Lg

  •  deejay
  •   Gold-Award
6.12.2014  (#1)

zitat..
maurer1 schrieb: Was würdet ihr machen?


es so nicht akzeptieren, dass vereinbarte ist natürlich zu liefern.
ich würde die Rechnung solange nicht begleichen und widerrufen, bis es so ist, wie es im Auftrag steht.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#2)

zitat..
maurer1 schrieb: Sie haben andere Heizungspumpen eingebaut als im Auftrag ausgemacht ohne mich darauf hinzuweisen?


wann wurde das bemerkt und wann wurde das von dir schriftlich beanstandet?

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  •  maurer1
10.12.2014  (#3)
@ rk515
Habe es erst jetzt durch die schlussrechnung bemerkt.
Habe jetzt einen eingeschriebenen Brief Ihnen geschickt worin steht das ich gegen die Rechnung widerspreche mit der Begründung das erhaltene nicht bestellt zuhaben.
Es sind noch mehre Sachen zb. Materialien die ich nicht bestellt und nicht erhalten habe! Retour Material nicht abgezogen!
Mängel Behebung fehlt auch noch.
Habe ja auch ein UVR 1611 und can Touch dabei Wert min. 800€ im Netz, ist aber in meinen gesamt Paket nicht extra ausgewiesen. Sagen jetzt nur können es nicht liefern und ziehen 190€ einfach ab
Habe Ihnen geschrieben sie sollen es liefern wie im Vertrag fest gelegt! Ich kann es ja auch bestellen dann werden sie es wohl auch schaffen!
Mal schauen wie schnell sie sich melden hab ja noch ein paar Tausender zu zahlen! "Gott sei dank" sonst hört Man von denen nix mehr.
Sollte ich nochwas beachten?
Lg


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  •  rk515
  •   Gold-Award
11.12.2014  (#4)
Erstmal abwarten würde ich sagen. Der Einschreiber ist eh schon raus, und dann musst auf die Reaktion warten. Denke der meldet sich gleich mal.

Warst du wenig auf der Baustelle? Wenn mir ne falsche Heizung geliefert wird, dann merk ich das ja schon bei der Lieferung.

Sag bescheid, wie der Insti reagiert hat.

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  •  maurer1
11.12.2014  (#5)
Auf die Umwälzpumpen hab ich nicht geachtet was für ein Typ das ist.

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  •  maurer1
12.12.2014  (#6)
Glaub das ganze nicht!
Die Firma hat die Annahme meines eingeschriebenen Brief verweigert!
Hat es bei euch sowas schon mal gegeben?
Was würdet ihr als nächstes tun?
Lg

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  •  deejay
  •   Gold-Award
12.12.2014  (#7)
dokumentieren und mich klagen lassen.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
12.12.2014  (#8)
Eine Annahmeverweigerung gilt rechtlich als Zustellung.
Wenn es tatsächlich eine Verweigerung war (und nicht ein Betriebsurlaub oder ein anderer unglücklicher Zufall) dann würde ich sofort Beweise sammeln und ordnen und ab zu einem auf Baurecht spezialisierten RA. Natürlich nix zahlen - mal sehen ob sie dann auf Zahlung geklagt werden (das wäre vom Betrieb aber nicht mutig sondern dämlich - es sei denn, der ausständige Betrag wäre wesentlich höher als die Leistungsminderung welche sie erhalten haben).

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  •  maurer1
12.12.2014  (#9)
Betriebsurlaub glaub ich nicht weil sonst würde der Brief ja hinterlegt. Der Brief Ist ja schon am zweiten Tag zurückgekommen.
Die Firma um was es geht ist ja keine kleine Firma. Leider ist sie im Sommer in die Insolvenz geraden seit dem ging es mit dem Service bergab.
Werde meine Rechtsschutzversicherung mal in Anspruch nehmen. Bin gespannt was jetzt weiter so passiert.

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  •  deejay
  •   Gold-Award
14.12.2014  (#10)
deine Rechtschutzversicherung wird das Baurecht nicht abdecken!!!
max. eine einmalige Beratung, aber das wars dann wohl schon!

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  •  maurer1
14.12.2014  (#11)
Schauen wir mal.
Meiner Meinung nach ist das nicht Baurecht sondern vertragsrecht es geht ja nicht um baumängel. Werde morgen es abklären.

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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
14.12.2014  (#12)
Sicher Vertragsrecht,aber wird eingeschränkt sein, ohne Bauen - denn das ist am teuersten, mir wurde sogar schon gesagt, es gibt keine Rechtsschutzversicherung fürs Bauen

Wie ist das mit der Zahlungsunfähigkeit, gibt es ein Edikt vom Gericht?
Google mal den Namen Deiner Firma mit Firmenbuchnummer, dann wirst du schlauer mit der Betriebsfortführung

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