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Poolbau lt. Flächenwidmung möglich?

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  •  sada
23.7. - 25.7.2015
7 Antworten 7
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Hallo!
Unser Haus steht nahe zur Weststrecke der Eisenbahn, Bundesland NÖ.
Ca. 4-5m hinter unserem Haus ist das Grundstück lt. Flächenwidmungsplan als "Ggü-Emissionsschutz" gewidmet.
Darf ich in diesem Bereich einen Pool errichten?

  •  atma
  •   Gold-Award
23.7.2015  (#1)
bei uns gleiches thema - wir durften nicht sondern mussten im bauland bleiben.
frage ist halt sicher, was für ein pool das ist - ein aufblasbares becken (das würd ich nicht als problem sehen) oder ein eingemauertes (das ist wohl nicht erlaubt).


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  •  sada
23.7.2015  (#2)
Ui das wäre das Ende unserer Poolbauträume.

Aufblasbares Becken steht jetzt schon emoji

Im Bauland bleiben ist bei uns leider nicht möglich, außer ich baue den Pool 1m vor die Terrassentüre.

Habe mich auch schon auf der Gemeinde erkundigt, der Herr dort meinte es wäre kein Problem. Er muss sich aber auch noch genauer erkundigen...... die Hoffnung stirbt zuletzt!


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#3)
Wasserbecken mit bis zu max. 50m³ sind in NÖ bewilligungs- und anzeigefrei. Das bedeutet, dass man für deren Errichtung niemanden zu fragen braucht und keinerlei Genehmigung einholen muss. Das heißt: ganz einfach machen!

Die Flächenwidmung des Grundstückes ist in diesem Fall wurscht, weil es kein Verfahren gibt, wo die Übereinstimmung mit der Flächenwidmung geprüft werden könnte.

zitat..
atma schrieb: wir durften nicht sondern mussten im bauland bleiben.

Entweder warst du über den 50m³ oder es ist da was ungesetzlich abgehandelt worden. Mit "aufblasbarem Becken" hat das nichts zu tun. Es kann auch gemauert oder sonst was sein. Entscheidend sind die 50m³.
Ein Thema könnte höchstens ein Tunnel sein, der mehr als 1,50 m hoch ist. Für den brauchst eine Baubewilligung und der geht dann nur im Bauland


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  •  sada
24.7.2015  (#4)
Danke Karl10!

Deine Aussagen decken sich mit denen der Gemeinde welche ich gestern Abend noch bekommen habe. Solange ich unter den 50m³ bleibe kein Problem.

Dann kanns also losgehen mit der Planung!


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  •  atma
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#5)
unsre sind "etwas mühsam". ständig hört man nur kommentare wie "was die trottln in st.pölten sagen ist uns egal"... :(


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#6)

zitat..
atma schrieb: unsre sind "etwas mühsam"

Da geht´s offensichtlich um ein bewusstes und willkührliches Missachten von eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen, das nenn ich nicht "mühsam", sondern Amtsmissbrauch.

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  •  atma
  •   Gold-Award
25.7.2015  (#7)
Ja, aber wenn man da was machen will, muss man jexesmal min ein halbes jahr einplanen und über die landesrsgierung gehn... Wir hatten fürs haus auch kontakt mit der juristin in st pölten, die stand hinter uns und meinte, wenn wir das wirklich wollen, dann geht das auch... Nur hilfts mir nix, wenn mir dann der giftzwerg an bgm alles zfleiss macht...

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