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Planungsfehler ????

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  •  bmw323ti
4.2. - 6.2.2013
10 Antworten 10
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Hallo
Hoffe das ich hier richtig bin ?
Ich habe eine frage uns wurde von der baufirma geraten eine streifenfundament Erhöhung
Nur jetzt habe ich von Nachbarn erfahren das von der jetztigen Straße noch was abgetragen wird und dann der Straßen auf Bau kommt. Somit sind wir jetzt wir jetzt wesentlich höher als die Straße ist ja nicht schlecht besser zu hoch als zu tief nur wir ragen jetzt meines Erachtens mehr hinaus und die zusatzkosten waren ja nicht schlecht von fast 3000€
Jetzt ist meine Meinung das wir schlecht beraten worden sind und fuhr was gezahlt haben was wir nicht brauchen!!!! Kann man da irrgend etwas machen das man vl ein Geld zurück bekomme kann oder so?????
MfG
Bmw

  •  user
5.2.2013  (#1)
habe ich das richtig verstanden: euer baumeister hat euch dazu geraten, das streifenfundament höher auszuführen als ihr geplant habt, um mit der fertigen bopla/keller über das strassenniveau zu kommen.

jetzt erfahrt ihr vom nachbarn, dass die zukünftige strassenniveau tiefer liegen wird und wollt dadurch den vereinbarten mehrpeis nicht zahlen?

also da muss man kein jurist sein... der baumeister hat weder seine prüf- noch warnpflicht verletzt, oder sonst noch was.

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  •  bautech
5.2.2013  (#2)
Keine Absoluthöhen im Baubescheid? - In unserem Fall gibt die Gemeinde das zukünftige Strassenniveau in Meter über Adria an allen Grundstückseckpunkten an - an die hat man sich auch zu halten...

ng

bautech

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  •  atma
  •   Gold-Award
5.2.2013  (#3)
bei uns hat sich die gemeinde zb noch gar nicht auf ein fertiges straßenniveau einigen können, unser baumeister hat daher auch vorgeschlagen, dass wir zur sicherheit ein stückl raus gehen - bei uns stört das auch nicht... unser nachbar erzählt alle paar wochen was andres vom straßenniveau, da drauf würd ich jetzt auch nicht zuviel geben.

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  •  creator
  •   Gold-Award
5.2.2013  (#4)
in ergänzung zu bautech: - warum hat euch der bm zur erhöhung geraten? war das nur allgemeine annahme oder ggf. nach rücksprache mit der gemeinde (die es sich ggf. jetzt anders überlegt hat)?

warum habt ihr das nicht schon zu beginn der bauarbeiten gecheckt?

ohne nähere angaben unbeantwortbar. ich würde mal die gerüchte des nachbarn hinterfragen - bei der gemeinde.

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  •  bmw323ti
5.2.2013  (#5)
Mhhh - Hallo
Also
Wir hatten eine Nivo Regulierung haben auch bei der Gemeinde gänserndorf angerufen und die sagte das Steht auf den Stromkästen von der evn die Baufirma konnte das aber ned Glauben weil die Straße so hoch ist ud meinte da kommt noch was drauf somit kann der Wert nicht Stimme. Die Baufirma meinte; schaun sie Sich die anderen Häuser an die sind alle höher auser der gegenüber der ist zu tief bei dem Rinnt das Wasser in die Garage!! Wir natürlich ok das dass nicht ist machen wir auch eine Reihe streifenfundament Erhöhung.und wie ich mit meinem Nachbarn geredt habe meinte er auch Schau beim Strom Kasten steht es
Also die Bodenplatte wäre so oder so über dem Straßen nivou gelegen.
Der bm hat uns dazu geraten und meinte das wir es brauchen.
Lg

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  •  bmw323ti
5.2.2013  (#6)
Zum Nachbarn - Zum Nachbarn der hat aber noch keine Garage somit war das nur eine Vermutung das es zu tief ist

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  •  deejay
5.2.2013  (#7)
er hat euch beraten, ihr habt zugestimmt. was will man jetzt?
hätte man sich halt nochmal bei der gemeinde erkundigen müssen oder gleich den nachbar fragen.

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  •  bmw323ti
5.2.2013  (#8)
So oder so - @Deejay aber nicht alles emoji
Hat man sich eh aber man ist falsch oder schlecht in diesem fall beraten worden.
Aber wenn du nicht verstehst was ich will bist du eh falsch in diesem thread weil mir geht es um Hilfe und nicht um stumpfsinnige Antworten Sorry aber es ist so.
3000€ sind nicht wenig und wenn man 50/50 vl machen kann wäre es schon Super weil Geld ist Geld und bei falscher Beratung kann man vl schon was machen....

Wie schon beschrieben er hat die Masse am stromverteiler der evn gesehen meinte aber was anderes.......
Vl hat wer einen ordentlich Rat oder hatte so ein ähnliches Problem mit seiner Baufirma und was ihr gemacht habt
Lg

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  •  bautech
5.2.2013  (#9)
Wenn die angegebenen Höhen an den Kästen stimmen... und mit Euren Plänen auch noch übereinstimmen, ist der BM unter Zugzwang. Denn auch wenn Er es nicht glauben kann, Niveau ist Niveau. Wenn die Gemeinde meint, 50 oder mehr cm aufschütten / abgraben zu müssen, dann denken die sich hoffentlich auch was dabei.
Warum die Baufirma jetzt aufs Denken verzichtet bleibt auch deren Geheimnis, meiner Meinung nach habens nicht bescheidgemäß gebaut. Wenn jetzt was höher als bewilligt gebaut wird, würds ich

a) nicht zahlen, da nicht bestellt geschweige denn notwendig

und

b) auf Gratis-Bestandspläne bestehen, welche zur Baufertigstellung bei der Gemeinde abgegeben werden. So geringfügige Änderungen (sofern die vorgeschriebenen Bauhöhen nicht überschritten werden) lassen sich auf diese Weise bereinigen...

Mal sehen, was Dir vorgeschlagen wird...

edit: Ich vermute mal, "der gegenüber" ist der einzige, der sich an die Bauhöhen gehalten hat - und jetzt erwartet jeder von der Gemeinde eine brettlebene Strasse hineinzuzaubern, obwohl alle die Hütte in die Landschaft stellen, wie Er/Sie es gerade nett finden... diese Höhenangaben sind ja eh nur Schall und Rauch emoji

ng

bautech

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  •  creator
  •   Gold-Award
6.2.2013  (#10)
der spaß ist ja dann noch blöder... und da ich ehrlich gesagt keine ahnung habe, wie das konkret abgelaufen ist, gebe ich hier nur mal ein paar dinge zu bedenken:
grundsätzlich ist abzuklären, ob die abweichungen genehmigungsfähig sind und da halt vor allem, wie stark die abweichungen wirklich sind - vgl. §53 nö bauordnung: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011111/LRNI_2011111.html für alle daraus resultierenden probleme müsste der bm einstehen - und das sind weitr mehr als 3k.
blöd ist, dass der nachbar da auch noch mitspielen kann und ggf. die gemeinde zum handeln zwingen könnte... alles nicht lustig.
bin gespannt, was karl10 dazu sagt...

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