« Baurecht  |

Planungsfehler

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Mia_030
29.1. - 5.2.2013
9 Antworten 9
9
Hallo liebe Community,

wir haben ein Haus bei Griffner open space planen lassen, den Plan bezahlt und 3 Firmen die noch in der engeren Auswahl waren ein Angebot stellen lassen. Wir haben uns für die Firma entschieden bei der Preis/Leistung und Qualität am besten für uns gepasst hat. Diese FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma hat uns zugesichert das von Griffner geplante Haus komplett 1:1 nachbauen zu können und hat die Statik prüfen lassen. Danach haben wir das Angebot unterschrieben - das war im Mai 2012. 4 Monate später nach Unterschrift des Kaufvertrages, nach der Bauverhandlung, nach dem Detailgespräch und nach der ganzen Bemusterung wurde uns mitgeteilt, dass das Haus doch nicht so gebaut werden kann und eine zusätzliche Säule in der 8m Glasfront benötigt wird und im OG die geplanten Balkontüren mit französischem Glasbalkon nicht möglich sind. Dadurch wurden alle Fenster im EG und OG umgeplant. Im EG wurde aus 2 Dreh-Kipptüren eine große Schiebetüre. Ausgemacht wurde im EG eine Hebeschiebetüre. Im OG statt 4 Balkontüren mit Glasbalkon ein fixteil und oben zum öffnen. Wir waren kurz davor vom Vertrag zurückzutreten, weil das nicht mehr das Haus war welches wir gekauft, bestellt und angezahlt haben. Wir haben alles dann abgewogen und sind dabei geblieben weil uns die Qualität überzeugt hat und wir trotzdem mit keinem anderen Anbieter bauen wollten.
Im Dezember wurde das Haus dann aufgestellt und siehe da - es wurde eine PSK Tür anstatt der HS Tür eingebaut die wir sofort beim Bauleiter reklamiert haben. 3 Tage später kam dann noch die Rechnung von 4000 Euro Aufpreis. Oben die abgeänderten Fenster 3000 Euro Aufpreis. Vorher kein Wort davon, dass das etwas kostet. Wenn wir das gleich erfahren hätten, dass die Umplanung wegen statischen Planungsfehlers seitens der FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma etwas kostet, dann wären wir zurückgetreten vom Kaufvertrag. Wir haben die Umplanung zudem nicht unterschrieben noch die abgeänderten Fenster schriftlich bestellt.

Jetzt sollen wir zusätzliche 7000 Euro bezahlen und haben noch dazu die falschen Türen eingebaut bekommen. 3 Stunden Gespräch mit dem Geschäftsführer und schriftlich reklamiert mit Fristsetzung - nix ist passiert.
Wie würdet ihr weiter Vorgehen? Die PSK Türen will ich auf keinen Fall behalten.

  •  bauherr79
29.1.2013  (#1)
Wenn die Änderungen der Tür und der Fenster nirgendwo unterschrieben wurde, dass ihr einverstanden seid, dann seid ihr im Recht. Ohne fragen dürfen die keine anderen Produkte einbauen, welche nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten wurden. Wichtige Frage ist nur, ob irgendwo im Vertrag diesbezüglich etwas steht oder nicht. Ansonsten Anwalt aufsuchen falls Rechtsschutzversicherung vorhanden, wenn die Baufirma nicht reagiert.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo bauherr79, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  deejay
29.1.2013  (#2)

zitat..
und angezahlt haben.


gibts das heut zu tage wirklich noch??? oh my god!!!

bevor ihr weiter bezahlt, einfach mal abwarten. ihr habt reklamiert mit frist setzung und hoffentlich noch einiges an geld zurück gehalten. somit ist der bauträger am zug. bevor das nicht erledigt ist, gibts kein geld mehr.

ein bißchen niavität muss man euch trotzdem zusprechen. zum einen habt ihr ja wohl nicht wirklich geglaubt das andere fenster den selben preis haben, zum anderen warum fragt man nicht selbst mal nach was das jetzt kosten wird. wenn der bauträger seiner aufklärungspflicht schon nicht nachkommt, dann frag ich ihn mal wie das aussieht.



1
  •  Mia_030
5.2.2013  (#3)
@ deejay - Ja sowas gibt es heut zu Tage leider wirklich noch. Wir haben ein Fertigteilhaus bei einem Anbieter gekauft der Mitglied im Fertighausverband ist - das besagt von Angebotsstellung bis Endabrechnung 12 Monate Preisgarantie. Daher kommst du erst gar nicht auf die Idee dass das einen Cent mehr kostet. Immerhin war das ja der Planungsfehler von der FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Mia_030, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.


  •  kalki80
5.2.2013  (#4)
@Mia_030 - Leider bezieht sich eine Preisgarantie immer auf eine Leistungsbeschreibung im Angebot. Wird der Leistungsumfang geändert, fällt auch die Preisgarantie für die jeweiligen Teile. Eure Chance ist jetzt wirklich nur, dass Ihr den Änderungen nicht schriftlich zugestimmt habt, bzw. mündlich nur ohne von der Preiserhöhung zu wissen.
Ich empfehle bei Änderungen immer auch gleich ein Angebot einzufordern, sodass eine Kostenklarheit gegeben ist.
Setzt euch mit FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma zusammen und legt die Fakten auf den Tisch:
- Ihr wollt weiter zusammenarbeiten
- Planungsfehler seitens FTH FTH [Fertigteilhaus] führt zu Mehrkosten
- Ihr bekommt auch Mehrleistung dadurch
--> trefft euch in der Mitte!

lg,

1
  •  creator
  •   Gold-Award
5.2.2013  (#5)
was genau habt ihr schriftlich reklamiert? -

zitat..
Im Dezember wurde das Haus dann aufgestellt und siehe da - es wurde eine PSK Tür anstatt der HS Tür eingebaut die wir sofort beim Bauleiter reklamiert haben.

simple mängelrüge wie hier schon zig-mal beschrieben laut musterbrief - basta. http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=453

de facto läuft's immer darauf hinaus, dass niemand was abnehmen muss, was nicht bestellt wurde. bis zur verbesserung ist die firma im verzug und bei formrichtiger mängelrüge kann auch nix fälliggestellt werden.
die vage hoffnung lebt ja noch: ihr habt wenigstens eine zahlung nach baufortschritt und noch einen ordentlichen betrag offen, oder? der wird halt einfach ned bezahlt und die lustige fth-firma kriegt kein geld.
für den fall, dass es auch noch eine lustige bankgarantie gibt: da sofort bei der bank checken, dass die fth-firma nix abrufen kann.
ansonsten ab zum vki und beschwerde-korrespondenz und/oder baukosten- & vertragsprüfung in anspruch nehmen: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598

@kalki80: das wollen firmen zwar immer so sehen, gilt aber wegen vorvertraglicher aufklärungsmängel (=culpa in contrahendo) nicht!

zitat..
Vorher kein Wort davon, dass das etwas kostet. Wenn wir das gleich erfahren hätten, dass die Umplanung wegen statischen Planungsfehlers seitens der FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma etwas kostet, dann wären wir zurückgetreten vom Kaufvertrag.


das ist - zusammen mit gesetzwidrigen klauseln im vertrag - eigentlich der klassiker von deppen-schmäh, nennt sich halt hübscher "aufklärungsmangel" und "verstoß gegen das transparenzgebot gem. §6 kschg". emoji

1
  •  Mia_030
5.2.2013  (#6)
@ kalki80 - Die Leistungsbeschreibung lt. Angebot wurde ja nicht von uns abgeändert sondern die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma hat das aufgrund eines statischen Planungsfehlers abgeändert. Zudem haben wir keine Mehrleistung erhalten, sondern schlichtweg das Falsche bekommen, weil die Türen die wir lt. Angebot bestellt haben schlichtweg nicht mehr möglich sind.

1
  •  Mia_030
5.2.2013  (#7)
@ Creator - Wir haben die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma schriftlich mit Rückschein darauf aufgefordert die falschen und von uns nicht bestellten PSK Türen auszutauschen mit einer Frist von 14 Tagen. Ansonsten erfolgt Austausch von uns und wird der FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma in Abzug gebracht von der noch offenen Summe. Nachfrist hätten wir noch gesetzt. Haben davor aber schon ein 3 Stunden Gespräch mit dem Geschäftsführer gehabt, der uns alles zugesichert hat und danach ist über ein Monat gar nichts mehr passiert.
Ja wir haben noch einen ordentlichen Anteil offen der noch nicht bezahlt wurde von uns. Es gibt ja noch mehr Mängel bzw. Fehler bei den Fenstern. Wir haben lt. Angebot unsichtbar befestigte Glasleisten - eingebaut wurden alle mit verschraubten Glasleisten. Das wird aber ausgetauscht - da sieht die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma den Fehler ein.

Nein eine Bankgarantie haben wir nicht gemacht, dass wollte die Firma zwar ursprünglich so haben, aber von unserer Seite nur nach Baufortschritt, ansonsten keine Vertragsunterzeichnung. Siehe da, jede Firma lässt sich dann darauf ein.
Die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firm hat sogar in den Geschäftsbedingungen stehen, dass Abänderungen in schriftlichen Form stattfinden müssen - haben sich nur selber nicht daran gehalten.

Auf alle Fälle würden sie uns jetzt die PSK Türen gegen HS Türen austauschen, aber würden uns abraten wegen der Optik. Die sollen ja eine doppelt so dicke Einbautiefe haben und würden nach Innen über den Vorsprung der Wand ragen. Weiß nicht ob ich das so Glauben soll, habe eher den Eindruck die würden uns alles erzählen Hauptsache sie müssen die Türen nicht austauschen.

Kennt sich da wer aus?



1
  •  andelal
  •   Silber-Award
5.2.2013  (#8)
Ich würde die Türen alleine schon aus Gründen der Stabilität tauschen lassen.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
5.2.2013  (#9)
was bitte gernau willst du jetzt? - de facto kommt's halt auf die bewertung der mängel laut liste und den zurückbehaltenen betrag an. deckt der die kosten für den austausch ned, wird's für euch fad. sind die mängel leicht zu beheben und ist der offene betrag attrektiv, wird's eh schneller ausgetauscht. dann müsst ihr halt sämtliche euch durch verzug entstandenen schäden dokumentieren, einwenden und in abzug bringen. kann also für euch nur billiger werden, verzugszinsen sind die, die die firma euch für verspätungen berechnet hätte, also irgendwas von ca. 7-10% laut vertrag.
abänderungen müssen ned nur schriftlich, sondern in aufgeklärter form einvernehmlich sein, einseitige leistungsänderungsrechte und die klauseln dazu sind gesetzwidrig, weil gröblich benachteiligend und intransparent laut §6 kschg.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Aufschließungskosten bebautes Grundstück