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ogh 7 ob 236/12z 23.01.2013 [NÖ]

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7.3.2013 0
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diese entscheidung sollte sich jeder mal in ruhe durchlesen - da steht ein panoptikum an problemen und lösungen drin, vom "unabhängigen" makler bis zum versteckten schaden und den verschlechterungen bei versicherungsverträgen, die kurzfassung steht auf verbraucherrecht.at, es lohnt aber der volltext:

http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2938&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=6bafc4d0a5d7e76fbf6be8a95f72e702

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20130123_OGH0002_0070OB00236_12Z0000_000/JJT_20130123_OGH0002_0070OB00236_12Z0000_000.html

aufgehängt hat der ogh den fall ja den "vorschusszahlungen" der versicherung an den makler, die den sicher viel objektiver machen:

zitat..
Der Beklagten steht er wirtschaftlich nahe. Bei Aufnahme seiner Maklertätigkeit erhielt er einen Vorschuss, den er durch Vermittlung provisionspflichtiger Versicherungsverhältnisse an die Beklagte zurückzahlt.



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