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Kleingarten- und Einfamilienwohnhaus [W]

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  •  ulsen
  •  [W]
  •  [Wien]
20.7. - 22.7.2009
3 Antworten 3
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Welcher ist der Unterschied zwischen einem Kleingartenwohnhaus und einem Einfamilienwohnhaus.

  •  Karl10
20.7.2009  (#1)
@ulsen - Bundesland??? Die Kleingartengesetze und Kleingartenwidmungen sind in den Ländern höchst unterschiedlich geregelt.
Deine Frage wird so auch nicht beantwortbar sein. Vermutlich willst du wissen, was man in der Widmung Kleingarten bauen darf.
Für NÖ gilt:
Einfamilienwohnhaus - Wohngebäude mit einer Wohnung und höchstens 2 Hauptgeschossen (ohne flächenmäßige Ober- oder Untergrenze, d.h. kann auch sehr klein sein). Fürs Ein- und Zweifamilienwohnhaus gibts eine Fülle von Vorschriften hinsichtlich technischer Ausführung und Ausstattung in der Bautechnikverordnung.
Kleingartenwohnhaus - gibts in NÖ gesetzlich gar nicht, sondern "Kleingartenhütten". Diese dürfen höchstens 2 Geschosse über Gelände haben und dürfen nicht einer ganzjährigen Benützung dienen (d.h. dürfen keine ganzjährig bewohnbaren Wohnhäuser sein). Größe und Höhe sind beschränkt (z.B. max. 35m² Grundrissfläche). Es gelten diverse technische Sonderbestimmungen abweichend zur Bautechnikverordnung. Nachzulesen im NÖ Kleingartengesetz

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  •  creator
21.7.2009  (#2)
nehme mal an, es iist wien, woanders macht's ja wenig sinn - der unterschied liegt hauptsächlich in der begrenzung der bebauten fläche (35/50m²) und damit zusammenhängend der kubatur.garagen sind damit unmöglich.

http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/architektur/vidierung/kleingartenwohnhaus.htm

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  •  Werner
22.7.2009  (#3)
Ein weiterer Unterschied in Wien ist - daß manche Einzelheiten der Bauordnung bei Kleingartenwohnhäusern nicht Anwendung finden, bei Einfamilienhäusern schon. d.h. weil man in der Fläche beschränkt ist, darf z.B. auch die Treppe enger oder steiler gebaut werden, u.s.w.

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