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Kaminholzunterstand [NÖ]

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  •  Krea1978
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.9. - 24.9.2015
7 Antworten 7
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Hallo ist in Nö ein kaminholzunterstand von ungefähr 1.5 x 3 m aus Holz mit Dach Boden und Seitenwänden anzeigepflichtig? Steht direkt an meiner Grundstücksgrenze. Danke

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.9.2015  (#1)
Ist anzeigepflichtig!!

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  •  felis
23.9.2015  (#2)
@karl10 darf ich fragen, aufgrund welches § in der NÖ Bauordnung?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.9.2015  (#3)
Zunächst handelt es sich bei dem beschriebenen Bau um ein "Bauwerk" nach
§ 4 Zif 7 Bauordnung.
Gem. § 15 Abs 1 Zif 1 Bauordnung ist die Errichtung von eigenständigen Bauwerken mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m2 und einer Höhe von nicht mehr als 3 m auf Grundstücken im Bauland anzeigepflichtig.
(ich geh also davon aus, dass das Ding nicht höher als 3m wird; falls höher, dann besteht Bewilligungspflicht gem. § 14 Zif 1 oder Zif.2)

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  •  glider307
24.9.2015  (#4)
Keine Anzeige - Meines Erachten keine Anzeige gem.
§ 17 Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben

Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls:
[..]
8.die Aufstellung jeweils einer Gerätehütte und eines Gewächshauses im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 1 bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 4 Wohnungen und bei Reihenhäusern pro Wohnung auf einem Grundstück im Bauland, ausgenommen Bauland-Sondergebiet, außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs;

Ich würde den Kaminholzunterstand einer Gerätehütte gleich setzen.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.9.2015  (#5)
§ 17 gilt ausdrücklich nur für GERÄTEHÜTTEN. Ein Schuppen zum Brennholzlagern ist kein Geräteschuppen. Man kann natürlich immer versuchen zu tricksen (und in den Holzlagerschuppen alibimäßig auch einen Rasenmäher unterstellen). Überwiegend bleibts trotzdem ein Brennholzlager.
Im Streitfall wirds dann vermutlich eng. Krea hats ja nicht genau gesagt, aber ich habe das Gefühl, es geht nicht um einen eigenen, sondern um den Holzschuppen beim Nachbarn, der an ihrer/seiner Grundgrenze steht und man wissen will, ob das gesetzeskonform ist.

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  •  felis
24.9.2015  (#6)
@karl - danke für deine ausführungen, ich dachte auch eher an etwas ähnliches wie eine "gerätehütte".
@krea - ich würde einfach bei der gemeinde nachfragen, wenn es anzeigepflichtig ist, musst du dort ohnehin vorsprechen, wenn nicht, hast du wenigstens die bestätigung, dass du gefragt hast, sollte sich der nachbar beklagen.

lg, felis

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  •  glider307
24.9.2015  (#7)
Ich bleibe bei meiner Ansicht. "Gerätehütte" ist im Gesetz nicht näher definiert und bei sinngemäßer Auslegung fällt mE auch der Kaminholzunterstand darunter.
Wie auch immer, nachfragen schadet nicht.

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