« Baufinanzierung  |

in sache chf mit tilgungsträger...

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2  > 
  •  danillal
  •   Bronze-Award
28.10. - 20.11.2011
33 Antworten 33
33
hallo,
meld mich mal mit einer "lustigen" info emoji - vielleicht interessiert das ja den einen oder anderen.
ich hatte mal wieder eine einladung von den finanzberatern zu einem jährlichen infogespräch. will mit denen eh nix mehr zu tun haben (hab das nur noch nicht offiziell so kommuniziert, sondern ich hör mir an, was die erzählen). bin also hingegangen und mir wurde erklärt, dass mein derzeitiger tt den endfälligen chf-kredit nach heutiger berechnung nicht decken wird. deshalb wurde mir vorgeschlagen aufzustocken, und in einen zusätzlichen fond zu investieren. hab mir die berechnungen erklären lassen, die vorausrechnungen sahen auch sehr positiv aus. hab dort gesagt, dass es grundsätzlich interessant wäre, aber ob sie mir bitte vorlegen könnten, wieviel ich nach 10 jahren rauskriege nach abzug aller spresen, wenn ich brav einzahl und die verzinsung 0 % wäre. (wie von creator mal gelernt *g*). haha, das kam nicht wirklich gut an - ich glaub so eine frage hat noch niemand gestellt. "das geht nicht", "kann man nicht so sagen", "solche infos kann ich nur von der versicherung selbst kriegen" usw... die beiden worte "hohe spesen" haben die laune schnell verdorben. ausreden über ausreden! hab klarerweise nix abgeschlossen. jedenfalls ist das alles andere als eine "transparente darstellung der spesen" emoji
mir ist schon klar, dass die auch leben müssen. aber wenn sie fair kommunizieren würden, dann gäbe es vielleicht mehr zufriedene kunden.

sorge selber vor, das ist eh klar, denn den chf-kredit möcht ich bei passablen kurs schnellstens loswerden. aber auf kostenlosen ansparkonten! dafür hab ich die "tolle" beratung dazu halt nicht - aber die beratung gibt es eh nur bis zur vertragsunterschrift *g*.

lg, dani

  •  creator
  •   Gold-Award
29.10.2011  (#1)
im aktuellen "konsument" ist ein artikel über - strukturvertriebe mit dem titel "der kunde ist nebensache"...

solche abende können - wie schon in den tipps beschrieben - sehr vergnüglich werden, wenn man das geschwafel nicht ernst nimmt und nix abschließt. laien-kabarett, sogar mit mitmach-möglichkeit...

da zudem die auflagen zur kostentransparenz nicht erfüllt wurden, kann man das auch mal der fma melden: http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/beschwerden-an-die-fma.html

höchst interessant sind auch die investorenwarnungen der fma, da werden national und internationale warnungen vor diversen "unternehmen" veröffentlicht: http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen.html
unseriöse praktiken sind hier gelistet: http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/unerlaubter-geschaeftsbetrieb/unserioese-anbieter.html
jetzt heißt's wieder, der böhze creator stiftet die leute an, die armen finanzberater...

1
  •  j.schneeweiss
30.10.2011  (#2)
hi dani^^ - du - was bitte waren das für "finanzberater"? - was für ein vertrieb?
die vorgehensweise ist echt bedenklich und verstösst gegen die gesetzlichen richtlinien...

aber es gibt auch in banken genug die du mit dieser frage aufstellen kannst *gg*

frage: war es eine fondsdirektanlage oder eine fondsgebunde lebensversicherung die sie dir verkaufen wollten - oder wollten sie dir deine bestehende lebensversicherung aufstocken?
welche "marke" hast denn?
und wie kommt du zu diesen finanzberatern? "nachfolger" von dem der dir das verkauft hat??

also die aussage dass du "so eine info" nur bei einer versichrung direkt bekommst ist ja echt ein hammer... mittlerweile sollten bei allen berechnungen die aus einem versicherungsoffertprogramm rauskommen auch die 0 % anzeigen - wenn das auf dem offert welches du vorgelegt bekommen hast (wenn es ein versicherungsoffert war) nicht drauf war dann müssen die das raus-ge-x-elt haben....

wenns eine fondsdirektanlage war die die dir empfohlen haben dann ist es auch irgendwo bedenklich -> kest-neu respektive wertpapier-kest....

nun - dass du mit deinem tilgungsträger "unter wasser" bist ist dir ja klar - hast uns ja auch schon gesagt - wichtig ist dass du am ende oder wenn möglich schon früher deinen kredit tilgen kannst - aber das ganze bla bla bla kennst ja auch schon emoji

ich würde mir von deiner versicherungsgesellschaft wo du deinen jetzigen vertrag hast mal ausrechnen lassen wie das endergebnis ausschaut wenn du deinen vertrag jetzt so weiterlaufen lässt mit einer bruttoverzinsung von 5 %
dann - nimm dein aushaftendes obligo in CHF - rechne um was das zum kurz von 1,2 in euro ist - schlage eine schwankungsreserve vn 20 % drauf

so - was fehlt dir jetzt - also was ist die differenz zwischen deinem künftigen TT-guthaben hochgerechnet von der versicherung und deinem obligo mit sicherheitsreserve - DAS solltest du in jedem fall zusätzlich noch ansparen!!!

und jetzt kommts - hier ein tip für ein versicherungsprodukt:
von der HELVETIA versicherung gibt es den einzigen ungezillmerten tarif für eine FLV
was heisst das? schau - das gezillmerte verfahren ist ein versicherungsmathematisches verfahren mit dem die abschlusskosten der gesamten laufzeit auf die ersten fünf jahre aufgeteilt sind (provisionen für den verkäufer) - DAS ist das was den kunden die hohen kosten eines versicherungsvertrages in den anfangsjahren "aufdividiert"

dieser ungezillmerte tarif von der helvetia garantiert dir dass du von der ersten versicherungsprämie weg immer nur die vertriebsprovision zahlst die für diese eine prämie anfällt - jedes mal wieder - das heisst du besparst von beginn an deinen vertrag nicht nur mit 40 % der prämie die in den ersten fünf jahren sondern mit ca 90 %!!!
warum auch da nur ca 90 %? weil auch die versicherungssteuer 4 % ist

das gegenargument welches du mir jetzt an den kopf werfen kannst: aber auf einem sparbuch spare ich 100 % des sparbeitrages
ja - stimmt - aber die mikrige verzinsung und die kest sind das gegenargument zum gegenargument - das ist jetzt ein zeitlicher faktor und ein erfolgsfaktor der veranlagung
im schnitt solltest du bei einer veranlagung schon ca 5 % brutto durchschnittlich über die laufzeit einsacken sonst ist alles für die katz...
dann hast die 10 % "prämienverlust" nach drei jahren wieder herinnen und ab da sollte es sich im vergleich zu den "banksparvarianten" auszahlen
noch ein kleiner renditetrick: wenn du zb eine kreditrestlaufzeit von 20 jahren hast dann lass dir das zusätzliche sparprodukt wie folgt berechnen: nach 20 jahren solltest du die differenz aus obligo und jetzigem versicherungsvertrag erspart haben - die prämienzahlungszeit soll dabei aber 5 jahre kürzer - also nur 15 jahre sein - damit kitzelst du n

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo j.schneeweiss, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo j.schneeweiss, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  danillal
  •   Bronze-Award
30.10.2011  (#3)
emoji - ein danke an den "böhzen creator" emoji - die tips helfen beim umgang mit den finanzberatern wirklich sehr. auch wenn die dann nicht zu freunden werden...
jochen: vielen dank für die umfangreiche erklärung. naja, der vertrieb ist in Ö ziemlich bekannt, haben ja massig diese "sicheren immoaktien" verkauft *g*. nachdem dort wohl ein ziemliches Kommen und Gehen herrscht, hab ich jetzt schon die vierte berater-person gehabtso bin ich zu dem menschen gekommen emoji und wenn man nix neues abschließt, ist man eh auf verlorenen posten dort.
hab eine fondgebunde lebensversicherung mit einem aktienfond drin. und jetzt wollte er die LV mit einem anderen "sichereren" fond aufstocken.
ich zahl alle spesen verteilt auf die ersten 10 jahre. weiß noch, bei abschluss meinte der damalige berater, dass das besonders tolle konditionen wären, weil andere in 5 jahren alles haben wollen. aber die spesen sind trotzdem irre...

will eh nicht schimpfen auf die berater - es gehört ja auch immer ein "idiot" dazu, der drauf reinfällt *g*

hm, aber eh klar, dass mir so ein helvetia-produkt nicht angeboten wurde. das klingt wirklich recht transparent. dh, wenn man nach 5 jahren draufkommt, dass man das geld raushaben möchte, dann zahlt man nur die spesen für 5 jahre? nach meinen bisherigen erfahrungen wär das kaum zu glauben emoji aber irgendwas neues in diese richtung geh ich zur zeit nicht an. erst wenn eine grobe zukunftsplanung entschieden ist.

lg, dani


1


  •  creator
  •   Gold-Award
30.10.2011  (#4)
wie schaut's bei der helvetia eigentlich mit den kickbacks - aus? die kommentare dazu sind ja aufschlussreich... http://www.ivva.at/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=159:vki-spricht-sich-fuer-ungezillmerte-vertraege-aus&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=61

1
  •  j.schneeweiss
31.10.2011  (#5)
phu.... das kann ich dir jetzt gar nicht beantwortenwar zwar mal auf LV´s spezialisiert aber hab mich seit zwei jahren nicht mehr wirklich mit den darauf folgenden tarifen beschäftigt...

mir war damals nur eine einzige versicherung bekannt die kick backs zum grösstteil wieder in die fondsvermögen zurückfliessen liess.... und das war keine österreichische versicherungsgesellschaft...

was mir bei dem von dir angeführten artikel der ivva auffällt ist im 5 absatz die aussage von walter hager vom VKI dass nur 85 % der prämien tatsächlich veranlagt werden

meine meinung nach ist das eh schon hoch angesetzt - dazu kommt dass es erstens nicht die einzige kennzahl ist und zweitens dass es auch darauf ankommt WANN die prämien im veranlagungsteil landen -> gezillmert vs. ungezillmert

ich hab da mal eine aufstellung von der Bafin gelesen welche kosten die deutschen lebensversicherungsgesellschaften der bafin melden .... also da ist mir echt schlecht geworden...

1
  •  Stefan35
31.10.2011  (#6)
Ja, das ist zum Teil schwindelerregend, was deutsche Lebensversicherungen an Kosten aufstellen und auch den Kunden berechnen. Deshalb sind solche Anlageformen für mich auch gestorben.

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
6.11.2011  (#7)
interessantes filmchenauf ard - geht zwar nur die deutschen was an, aber sooo unterschiedlich wird es bei uns wohl auch nicht laufen:

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=8673296

lg, dani


1
  •  bauer07
  •   Bronze-Award
6.11.2011  (#8)
Meine Bank - hat mir jetzt als Tilgungsträger den Realinvest Immofond angeboten. Spesenfrei - aber KEST wird ja trotzdem fällig. Was denk Ihr - bin gespannt auf die glasklaren Antworten. Alternativ überlege ich, 50% des CHF-Kredites in tilgend zu wechseln und meinen TT (CMI) trotzdem laufen zu lassen - weil - ich zahle ja (siehe oben) zu Beginn den ganzen Wahnsinn an Kosten, somit wäre ja ein Ausstieg quatsch.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
7.11.2011  (#9)
warum hat sie dir das angeboten? - sicher ned zu ihrem schaden... und was heißt "spesenfrei" konkret?

schau' ma uns das produkt mal genauer an - da du keine wpkn angeführt hast, nehme ich an, du meinst den hier: http://www.fondsweb.at/AT0000634365-Real-Invest-Austria-T/n

ein wunderschönes produkt, das in 3 jahren heiße 9,89% und im letzten jahr 3,8% an performance geliefert hat - vom tatsächlich angelegten vermögen und mieser als der sektor performt.

was wird denn tatsächlich angelegt? also €100.- minus ausgabeaufschlag (3%)und ter p.a. (hier 1,07% - vgl. http://de.mimi.hu/borse/ter.html )- nur mehr rund 96 und damit werden ned amal die spesen im ersten jahr durch die gewinne gedeckt. deshalb die frage nach "spesenfrei". von den zukünftigen - völlig unsicheren - erträgen (erträge der vergangenheit lassen keine rückschlüsse auf die zukunft zu) darfst dann noch kest zahlen... einfach wunderbar...

hier mal die inflationsrate, das sollte dann eigentlich alles sagen: http://wko.at/statistik/prognose/inflation.pdf

der ba-berater-affe sollte dir mal ganz genau erklären, was er mit dieser aktion wirklich gemeint hat, dich dann auf knien um entschuldigung bitten oder dir freiwillig eine entschädigung zahlen, damit du mit dem angebot ned gleich mit einer fetten beschwerde zur fma rennst: http://www.fma.gv.at/de/verbraucher.html .



1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
7.11.2011  (#10)
neben ausgabeaufschlag - gibt es auch noch verschieden verwaltungsspesen. und die werden wahrscheinlich erlassen. aber ehrlich gesagt bietet das ja auch jede onlinebank (zB ingdiba) schon an. halben ausgabeaufschlag und keine spesen. ich hab da zwei kleine sachen laufen. es heißt zwar, dass es sich kaum rentiert, aber nachdem man jederzeit schauen kann, wie die erträge stehen, find ich es nicht sooo übel. man kann hier ja immer aussteigen. die großen gewinne sind jedenfalls nicht drin, aber für mich persönlich passt das.
TT rausholen und damit eine teiltilgung vom chf-kredit zu machen, halte ich auch für schwachsinn. man hat ja schon die spesen für die gesamte laufzeit gezahlt...
ich kenne auch einige, die auf tilgung umgestellt haben - ist sicher eine variante. musst nur bei den spesen wieder aufpassen. ich zahl die zinsen zb quartalsweise, da fallen spesen an - bei einer monatlichen teiltilgung würden noch mehr transaktionsspesen anfallen. beim verhandeln diesbezüglich also aufpssen emoji mir kommt vor, banken verdienen immer *g*

lg, dani



1
  •  Arbeiter72
14.11.2011  (#11)
Refinanzierungskosten - Hi Danillal,

sag mal was ist überhaupt mit Deinen Refinanzierungkosten geworden. Hattest Du darüber mit Deiner Bank gesprochen bzw. diesen wiedersprochen?

Nach einer Beratung beim VKI rät dieser mir nämlich diesen Kosten (bei mir 0,3%) zu wiedersprechen. Möchte aber ungern die Büchse der Pandora öffnen. emoji

lg,
Arbeiter

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Arbeiter72, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.11.2011  (#12)
hallo Arbeiter - bei mir ist es schon recht lang her, dass ich ein schreiben mit "aufgrund der gestiegenen Refinanzierungskosten..." erhalten habe. sicher geschätzte 3 oder jahre (recht bald nach abschluss vom kredit) - und damals bin ich gar nicht auf die idee gekommen, dass ich mich weigern sollte. damals kamen dauernd briefe mit der mitteilung, dass die zinsen gestiegen sind. da war das einfach ein briefl mehr. der damalige finanzberater ist auch nicht auf die idee gekommen, dass ich einspruch einlegen sollt. hab mich damals gewundert, warum ein berater die rückzahlungsraten auf komma-genau ausrechnet, wenn es kurz drauf eh ganz anders aussieht *g*

allerdings würde ich JETZT sofort einspruch einlegen. breche ja auch schon immer in panik aus, wenn ich wieder ein briefl von der bank im postkasten find (zugegeben, ziemlich selten in letzter zeit) - allerdings war es in den letzten jahren immer die erfreuliche mitteilung von sinkenden zinszahlungen. REG DICH AUF - schlafende hunde wecken tust eh nicht, bist ja so oder so drin im system...
ich für mich hab mir jedenfalls vorgenommen, dass ich mich, sollte wieder ein refinanzierungsaufschlags-brief kommen, auf jeden fall beschweren werde.

lg, dani


1
  •  creator
  •   Gold-Award
15.11.2011  (#13)
die klausel zur überwälzung des risikos der - refinanzierungskosten ist gesetzwidrig und widerspricht §6 abs. 1 z 5 kschg.

http://verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=51&encryptionKey=&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1908&cHash=caa0f0c816

http://www.verbraucherrecht.at/cms/?id=49&no_cache=1&tx_ttnews%5btt_news%5d=2359

schaut einfach die links im verbraucherrecht-thread zu gesetzwidrigen klauseln durch - da verweise ich eh immer darauf.

@danillal: das kann man auch 3 jahre rückwirkend zurückfordern...

1
  •  Arbeiter72
15.11.2011  (#14)
Absolut richtig Creator - Ich habe das Einschreiben mit dem Wiederspruch und Rückschreiben schon seit 2 Monaten auf meinem Schreibtisch liegen, da ich auch über verbraucherrecht.at darauf gestoßen bin.
Bei mir kommt leider erschwerend dazu das mein Dalehnsvertrag zwar bei einer österreichischen Bank aber nach deutschen Recht geschlossen ist und ich keine ähnliche Klauseln im BGB finden konnte.

Nach einer Beratung bei einem Kreditprüfungsverein hat man mir zudem noch gesagt dass die Bank einfach meinen Kredit nicht verlängern braucht. Wird ja immer monatlich Refinanziert. Hier würde gleiches Recht für beide Vertragspartner bestehen, denn als Kreditnehmer können wir ja schließlich auch den Kredit nach der Zinsfestschreibung fällig stellen sprich komplett zurückzahlen.
Das möchte ich natürlich nicht riskieren wegen den 0,3% die ich derzeit zuviel bezahle.
Das nennt man dann wohl Angst vor der eigenen Courage. emoji

1
  •  j.schneeweiss
15.11.2011  (#15)
wos soi denn dea schaas? - österreichische bank mit deutschem recht?
du hast einen kredit mit einer vereinbarten laufzet - wenn du den wie vertraglich vereinbar bedienst kann die bank nicht einfach sagen sie "verlängern den kredit nicht" weil der refinanzierungszeitraum monatlich vereinbart ist...
du hast ja eine vertraglich vereinbarte kreditlaufzeit

creator
was sagst du dazu? das ist mehr deine ecke

also den kreditvertrag würde ich gerne sehen

lg jochen


1
  •  creator
  •   Gold-Award
15.11.2011  (#16)
na ja, die meisten zollausschlussgebiete liegen ja in d - ... aber woher soll ich die genaue situation kennen?
wenn's so wäre, dass hier deutsches recht anzuwenden ist, müsste man mal die judikatur des bgh zu der thematik erfragen - z.b. hier:

http://www.vz-bawue.de/UNIQ132137306313669/link196905A.html

allerdings gibt es eh eindeutige rechtsprechung des bgh zu §307 bgb - der das, was in österreich unter sittenwidrigkeit in abgb und kschg normiert ist, so ca. zusammenfasst.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XI%20ZR%2078/08

http://www.diebewertung.de/?p=4049

damit ist banken verboten, einseitig die bedingungen zu ändern. eigentlich viel klarer als in ö.

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
18.11.2011  (#17)
sache mit den tilgungsträger kann sich NIE rechnen!! - muss meinen frust loswerden. ehrlich gesagt versteh ich nicht, wie sich ein kredit mit einem tilungsträger überhaupt jemals rechnet. und ich finde, dass die xyz-firmen wirklich flunkern beim schönrechnen - vorsichtig ausgedrückt. wenn man eine monatliche einzahlung mit einer fixen angenommenen verzinsung hochrechnet, dann ist das nie die realität. ich sehe ja ein, dass die "verzinsung" das risiko ist - aber auch beim EINZAHLUNGSBETRAG wird die realität etwas schöngeredet. ich hab keine ahnung, wie hoch die verzinsung vom TT im endeffekt sein muss, um hier überhaupt mit einem annehmbaren ergebnis auszusteigen. fair wäre es, wenn es einfach eine kostenposition "spesen" noch gäbe, dann könnt jeder selber entscheiden ob ihm die "beratungsleistung" und die "kontoführung" das wert ist.
hab die tage meinen "kontoauszug" von der lebensversicherung erhalten: nach 6 jahren bei einer einzahlung von monatlich 300,- beträgt mein guthaben grad mal 15.000,- - real eingezahlt hab ich 21.600,- und der TT hat sich knapp positiv entwickelt (laut bank). mein ergebnis ist aber EXTREM negativ. wie sich sowas jemals rechnen soll ist mir mehr als ein rätsel... man fährt besser, wenn man seinen TT unterm kopfpolster anspart, bzw. ich wäre bis dahin besser gefahren. echt gut, dass sich derartige konstrukte heutzutage nicht mehr so leicht an den mann/die frau bringen lassen! das kann sich doch nie ausgehen. aber die laufzeiten sind alle sehr lange... meist viel länger als die überlebenszeit diverser beratungsfirmen...

lg, dani



1
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
18.11.2011  (#18)
.

zitat..
meinen "kontoauszug" von der lebensversicherung


du bezahlst auch einen ablebensschutz mit; der kostet nun mal und bringt nix ... kann die differenz zwar nicht erklären, ist aber bestandteil dieser

zitat..
man fährt besser, wenn man seinen TT unterm kopfpolster anspart


nein, besser auf tilgend umstellen, es sei denn, dein "kopfpolster" zahlt dir mehr zinsen, als dein kredit kostet.

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
18.11.2011  (#19)
hallo reinhard - naja, DAS
Zitat:
- man fährt besser, wenn man seinen TT unterm kopfpolster anspart .

Antwort:
- nein, besser auf tilgend umstellen, es sei denn, dein "kopfpolster" zahlt dir mehr zinsen, als dein kredit kostet.

... war eher ironisch gemeint *g*.

bezahle übrigens 80,- pro jahr, reine ablebensversicherung zusätzlich.
(gehört zwar nicht hierher, aber auch meine kontokonditionen sind miserabelst verhandelt worden - zahle ca. 100,-/jahr für eurokonto plus das gleich nochmals für das chf-konto).
ist egal und will eh niemandem zu nahe treten. will nur aufzeigen, dass man wirklich sehr sehr sehr vorsichtig sein muss, bei versprechungen in diese richtung emoji es gibt sicherlich auch die seriösen der branche, da bin ich davon überzeugt. aber ich hab das ganze damals dermaßen dumm angestellt, dass es fast "lehrbuchreif" (wie macht man etwas nicht) ist... *g*

lg, dani


1
  •  fruzzy
  •   Gold-Award
18.11.2011  (#20)
@danillal - ZITAT
...fair wäre es, wenn es einfach eine kostenposition "spesen" noch gäbe.....

die hast du im prinzip auch. normaleweise wird ein guthaben nach der laufzeit bei 0% zinsen angegeben. dann kannst du das von deiner eingezahlten summe abziehen und hast die spesen.

lg
fruzzy



1
  •  creator
  •   Gold-Award
18.11.2011  (#21)
@fruzzy: na ja, die schwachsinnigen ausreden waren ja - der ausgang dieses threads...
reinhards versuche als retter der tt sind da angesichts der fakten eher strange - und das kann ich auch - leider für danillal - leicht beweisen, braucht's aber ned so wirklich.

wie durchschaubar und dumm die strategie des mr. unschuldsvermutung war, kann eh jeder nachlesen: http://www.arbeiterkammer.com/online/pensionsvorsorge-63994.html?REFP=727

wer heute noch eine "private" pensionsvorsorge abschließt, kann sich eh gleich besachwalten lassen... jetzt geht's nur noch darum, den sch... möglichst schnell abzudrehen. doch da hat der ogh allen betroffenen gerade eine kalte enteignung aufgebrummt... jetzt braucht sich frau karl nicht mehr um's image der justiz zu sorgen.

OGH: Zukunftsvorsorge in den ersten 10 Jahren nicht kündbar
17.11.2011


Die Kündigungsbeschränkungen im Einkommenssteuergesetz gehen den sonst bei Lebensversicherungen bestehenden Kündigungsrechten vor. Für den Obersten Gerichtshof ist eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar


Ein Konsument schloss im Jahr 2003 eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ab, kündigte diese 2009 und verlangte die Auszahlung des Rückkaufswertes. Die Versicherung verweigerte dies.
Für den Obersten Gerichtshof (OGH) gehen die Kündigungsbeschränkungen im Einkommenssteuergesetz (EStG) den verbraucherfreundlichen Kündigungsrechten im Versicherungsvertragsrecht vor. Der Gesetzgeber habe eindeutig eine 10 jährige Kapitalbindung beabsichtigt. Eine Kündigung innerhalb der 10 Jahre ist daher nicht möglich.
Damit sind allerdings nicht alle Fragen rund um den vorzeitigen Ausstieg aus einer prämienbegünstigen Zukunftsvorsorge geklärt.
OGH 7.9.2011, 7 Ob 138/11m
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Peter Kranzelbinder, RA in Klagenfurt

In Verbindung stehende News:
OGH: Zukunftsvorsorge in den ersten 10 Jahren nicht kündbar - 17.11.2011


1
 1  2  > 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next