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Hebebühne vor Garage ...

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  •  369er
2.4. - 3.4.2013
10 Antworten 10
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hallo zusammen,

ich will mal eine ganz blöde frage in die runde stellen und mich erkundigen wie so etwas bautechnisch, genehmigungstechnisch etc. möglich sein kann, dass jemand im wohngebiet vor seiner garage auf dem platz eine hebebühne montiert.

ja, ihr habt richtig gelesen!!!! unser nachbar will seine hebebühne zum reparieren seiner rostlauben unmittelbar vor der garage aufstellen.

ich denke das kann ja nicht möglich sein. erstens wegen dem allgemeinen erscheinungsbild, wegen der dadurch ausgehenden gefahr für herumspielende kinder und wegen dem unterboden (ölflecken etc.).

habt ihr vielleicht irgendjemand schon solch einen vorfall erlebt, gesehen oder eine ahnung was man noch machen kann bevor das teil neben unserer garageneinfahrt aufgebaut wird?!

thx a lot

  •  Jelly
2.4.2013  (#1)
hallo

naja, hebebühne ist ja nicht gleich hebebühne

es gibt ja auch durchaus welche, die man, in eingefahrenem zustand, fast gar nicht sieht

und was dann für spielende kinder gefährlich sein soll weiß ich auch nicht wirklich

wie das ganze rechtlich ausschaut kann ich dir leider nicht sagen, aber ich würde (so komisch das ganze auch klingt) keine wirklichen gründe DAGEGEN finden

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
2.4.2013  (#2)
Hallo - Rechtlich schaut es ja mit den ganzen Autogeschichten etwas "komisch" aus.

Ich glaub du darfst ja nicht einmal autowaschen auf deinem grund oder so (gut vielleicht irre ich mich).

Aber wenn er zB eine Hebebühne zum reifen wechseln hat, statt einem wagenheber als beispiel fällt mir auch kein grund ein der dagegen spricht.

eine hebebühne wäre meine meinung nach keine werkstatt, also ist es egal ob er am auto schraubt wenn es auf den rädern steht, oder am auto schraubt wenn es in 2m höhe ist - rinnt öl aus ist es in jedem fall nicht gut!

allgemeines erscheinungsbild würd mich nicht stören, zum glück dürfen die häuser und grundstücke so aussehen wie wir es wollen und wir müssen nicht in nachbarn wegen jedem fragen.

spipielende kinder und so, najo hat er seinen grund nicht eingezäunt? aber man darf ja seinen grund so und so nicht betreten, und ich wüsst auch nicht was daran gefährlich ist, da ist ein schöner pool oder gartenteich 10 mal gefährlicher für ein kind.

wenn dich die optik stört (ohne es jetzt bös zu meinen) "dann schau nicht hin".

Kurz um:
Ich bin immer für gute Nachbarschaft.
das "problem" bei der hebebühne sehe ich wenn bei der flex, dem kompressor oder schlagschrauber die somit auch einzughalten und somit bei der lärmbelästigung, wobei du dass sicher auch auf ebener erde haben kannst.

ich würd dass gespräch suchen, ob er sich zb an den kosten einer hecke beteiligt oder einem sichtschutz und ob er zb nicht zu jenen zeiten arbeitet wenn du im garten bist und die ruhe suchst.

ich bin immer für leben und leben lassen.

aber wennst eine diskussion / Streit heraufbeschwören magst, kannst erm zb auf die errichtung eines fundamentes im vorgartenbereich, also vor der baulinie "anzeigen" vielleicht nutzt es was.

aber wenn dass gut geht, und ich bin dein nachbar, habe ich fix am nächsten tag eine mobile hebebühne (sowas gibt es, guck mal ebay) und wir werden all die jahre viel spass miteinander haben :)

lg!

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  •  BmstrBerger
2.4.2013  (#3)
Fundament im Bauwich... Bedarf keiner Genehmigung, da es kein Bauwerk oder Gebäude ist!
Somit kann er dies auch machen!
Also ich kenne auch keinen Paragrafen der dagegenspricht, außer es liegt eine nicht Widmungsgemässe Nutzung (Gewerbe, Kleinstgewerbe ausgenommen) vor...
... Und dies ist bei einem privaten Sammler der "kleine Reperaturen und Instandsetzungen" durchführt sicherlich nicht der Fall!

Bei jedem unsachgemäß aufgestellten Tranpolin im Garten geht mehr Gefahr für Leib und Leben aus, oder hat jemand die geforderten Fallschutzmatten im TRVB fordernden Bereich ausgelegt, sowie eine Lärmemissionsmessung durchgeführt wenn bei der Grillparty im
Sommer in den Pool gesprungen wird...

Leben und Leben lassen, das bringt nicht nur hier höhere Lebensqualität

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.4.2013  (#4)
na da gibt's schon einiges zu beachten, je nachdem, was - der nachbar da wirklich macht, kann das arbeits- (§20 am-vo)und gewerberechtlich (gewerbegebiet, widmung=?) genauso relevant sein wie baurechtlich - z.b. beim behindertengerechten zugang via hebebühnen.
http://www.der-sachverstand.at/edinger/Lists/Ankuendigungen/Attachments/19/BauTG+BauTV-Auszug-idF.Nov.2008.pdf

kommt halt drauf an, was der da wirklich will...

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  •  369er
2.4.2013  (#5)
hab mich falsch ausgedrückt hallo,

ich denke mich ein wenig missverständlich ausgedrückt zu haben. sorry!!

es geht nicht darum, dass der nachbar auf seinem eingezäunten grundstück was aufstellen will, das wäre mir egal, der hat ohnehin schon 15 autos rumstehen.

ich meinte folgendes: normale siedlung mit zufahrt zu den wohnhäusern. dort ist ein wohnhaus bei welchem 2 garagen nebenan angebaut sind. diese haben eine zufahrt wo man sein auto quasi vor der garage abstellen kann. und genau auf diesem "freien" grundstück soll die hebebühne fix installiert werden. die beiden langen schienen für die autoauffahrt liegen bereits dort wegen der abmessungen für die betonierung der grundplatte.

vielleicht hilft auch die angefertigte skizze ein wenig mehr.
2013/20130402786525.JPG

aus meiner sicht kann es doch nicht sein, dass jemand so ohne weiters im frei zugänglichen raum eine hebebühne aufbauen kann. dort gehen leute vorbei, kinder spielen dort herum und und und ... und falls doch, dann müssten ja auch irgendwelche vorschriften wie mindestabstand zur anderen garageneinfahrt oder ähnliches eingehalten werden.

dass die anderen dinge eine sache der optik sind, das sei nun mal dahingestellt. wie gesagt, ich kann es mir halt absolut nicht vorstellen, dass es möglich ist vor seiner garage eine hebebühne montieren zu können.

aber bitte ...

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  •  mlduke1975
  •   Gold-Award
2.4.2013  (#6)
Frage
a): wem gehört diese Zufahrt B (ist sie sein alleiniges Eigentum oder Mitbesitz
b): wenn es sein Eigentum wäre kann er dies machen sofern keine Gefährdung der Öffentlichkeit dadurch ausgeht, betreten seines Grundstückes sowieso nicht erlaubt.
c) : falls es nicht sein Eigentum wäre kann durch Abstimmung (A, B, C) und Schiedsgericht sein Bauvorhaben gerichtlich gestoppt werden.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
2.4.2013  (#7)
HiOki sorry habe ich falsch verstanden, na dass find ich schon lustig :)

"dürft ihr gegenseitig die zufahrten betreten, weil dies muss er dann "zwangsläufig tun".

kann sichergestellt sein dass eure autos keinen schaden nehmen, wenn er an seinem flext (wenn eure draußen stehen).

liegen vielleicht in der zufahrt leitungen welche dem druck nicht standhalten würden???

und letzendlich ist die frage, wie sind die eigentumsverheltinse geregelt - also wem gehört was.

ist es sein grund, schaut es wirklich "blöd aus".

ist es allgemeiner grund, hättest bessere karten.

lg!

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  •  kech
  •   Bronze-Award
3.4.2013  (#8)
Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland du wohnst.
In jedem Bundesland gibt es eine Stellplatzverordnung. Zumindest in OÖ müssen meines Wissens zwischen dem Garagentor und dem öffentlichen Gut 5m frei bleiben. Eine fix montierte Hebebühne dürfte daher dort schon rein baurechtlich nicht stehen, abgesehen von den anderen Gefahren, auf die du ohnehin verwiesen hast.

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  •  369er
3.4.2013  (#9)
standort ist demnach salzburg für das diskutierte objekt.

danke aber auf jeden fall für die regen inputs und unterschiedlichen informationen. werde mich mal durch diverse verordnungen lesen und abwarten.

lg u thx

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.4.2013  (#10)
wem gehört die zufahrt? - mlduke1975 hat's eh auf den punkt gebracht, weg wäre auch mal ein Ansatzpunkt.

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