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Hausbau fertig - Erhöhung Einheitswert !

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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
8.8. - 12.8.2016
29 Antworten 29
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Hallo!

Bin vor ca. 1 Jahr mit meinem Hausbau fertig geworden (Fertigstellungsmeldung ist aber noch nicht erteilt worden!). Nun bekomme ich vom Finanzamt eine Benachrichtigung dass der Einheitswert meines Grundstückes um ganze 35% (!!!!!) auf knapp 6.000,- erhöht wird! Das heißt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit meinem Haus (z.B. Grundsteuer) werden ab sofort um 35% erhöht !!!
Für 35% Gehaltserhöhung muss Otto Normalhackler ca. 10 Jahre lang arbeiten und das Finanzamt kann einfach so von einer Minute auf die andere den Einheitswert um diese Prozentzahl erhöhen?!?! Das entbehrt jeglicher Logik !! Es wird auch keinerlei Begründung in dem Schreiben angeführt!
Man stellt mir im Schreiben lediglich frei, innerhalb eines Monats das Rechtsmittel einer schriftlichen Beschwerde einzubringen, das ich auch ganz stark in Erwägung ziehe!
Meine Fragen nur dazu: Ist so ein Schreiben normal nach dem Hausbau und bringt dieses Beschwerdeschreiben dann auch so viel dass das Finanzamt die Einheitswert-Erhöhung zurückzieht oder reduziert? Oder führt das höchstens dazu, dass mir dann das Finanzamt extra eins "auswischen" möchte und dann z.B. meine Steuererklärungen der letzten 7 Jahre nochmal ganz genau überprüft....?
Überlege auch die Arbeiterkammer zu kontaktieren....

  •  MinMax
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#21)
bei mir dito, das alte Haus war für 38,-/a euronen abgegolten, das neue, nur zwei mal so groß wie das alte aber gleich 210,-/a !
kann mir bitte jemand sagen, dass es nicht normal ist? ;)
meine Nachfragen beim FA waren ähnlich wie oben beschrieben, ich habs irgendwann aufgegeben und für später wenn die Geduld + Zeit da sind "aufgewahrt"...


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  •  wosishi
11.8.2016  (#22)
@minmax
Würde sagen, es ist schon irgendwie logisch, dass es mehr geworden ist:

§ 53 (3) BewG:
Der Gebäudewert ist vorbehaltlich der Bestimmungen der Abs. 4 und 5 aus dem Neuherstellungswert abzuleiten, der sich je nach der Bauweise und Ausstattung der Gebäude oder der Gebäudeteile bei Unterstellung von Durchschnittspreisen je Kubikmeter des umbauten Raumes der Gebäude oder der Gebäudeteile ergibt. Umbauter Raum ist der auf mindestens drei Seiten von Wänden umschlossene innere nutzbare Raum zuzüglich des Raumes, den die Umwandung einnimmt.

§ 53 (6) BewG:
Bei der Ermittlung des Gebäudewertes ist der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres, in dem das Gebäude oder der Gebäudeteil benützungsfertig wurde, bis zum Hauptfeststellungszeitpunkt.

Benützungsfertig ist ein Gebäude oder Gebäudeteil mit jenem Tag, mit dem die Behörde die Benützung für zulässig erklärt hat. Als benützungsfertig im Sinne dieses Gesetzes gilt ein Gebäude oder Gebäudeteil auch mit der ersten tatsächlichen Benützung oder Vermietung. Der Abschlag beträgt jährlich

a) allgemein 1.3 v. H.,

[...]

des Neuherstellungswertes. Bei noch benützbaren Gebäuden oder Gebäudeteilen darf der Abschlag in den Fällen gemäß lit. a und b nicht mehr als 70 v. H., in den Fällen gemäß lit. c bis f nicht mehr als 80 v. H. betragen.

§ 53a BewG:
Die bei der Ermittlung des Gebäudewertes gemäß § 53 Abs. 3 bis 5 zu unterstellenden Durchschnittspreise sind in der Anlage festgesetzt; die Anlage ist ein Bestandteil dieses Bundesgesetzes.

Link zum BewG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003860

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#23)

zitat..
webdesigne schrieb: hoffe das bleibt noch länger so


Gemeinde sagte, dass sie noch Akten vom Jahr 2012 haben, und auf den Bescheid vom Finanzamt warten.

zitat..
Richard3007 schrieb: Mach dir keine Hoffnungen, die verrechnen es nach.....


Genau dies sagte mir auch die Gemeinde.
Also wenn es dann doch noch länger dauern sollte, und dein Akt eventuell runter gerutscht ist, bekommst in 6 Jahren ein Erlagschein und kannst alles nachzahlen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#24)
Vorweg: ich bin weder Finazbeamter, noch hab ich mit denen und dieser thematik irgendwas am Hut. Bin hier vom Wissensstand her Normalbürger wie die meisten hier auch. Hab vielleicht den Vorteil, dass ich durch intensive Beschäftigung mit Verwaltungsverfahren, Behörden und Gesetzen (allerdings im Baurecht) halt gewisse Erfahrungen und vielleicht ein besseres "Gefühl" für solche Dinge habe.
Wie gesagt aus Sicht des Normalbürgers:
Vor vielen Jahren wurde ich Eigentümer eines "unbebauten" Grundstückes. Daher bekam ich vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid. Da steht drauf warum ich den jetzt bekomme (Zurechnungsfortschreibung), was die gesetzlichen Grundlagen sind und wie sich der Einheitswert im Detail errechnet hat (m²xPreis). Für mich klar und nachvollziehbar bzw. in den angegebenen Gesetzesstellen noch weiter nachlesbar. In diesem Bescheid stand auch der Grundsteuermessbetrag und wie er sich errechnet hat. Die Gemeinde schickte dann darauf aufbauenden einen Grundsteuerbescheid, wiederum mit Angabe der Gesetzesstellen und nachvollziehbarer Berechung in der Bescheidbegründung.

Dann kam auf dieses Grundstück ein Haus. Das Finanzamt schickte daraufhin einen Erhebungsbogen, wo ich die MAße des Hauses angab und verschiedene Ausstattungs- und Ausführungsdetails. Dann kam ein neuerlicher Einheitswertbescheid mit Berücksichtigung des Hauses (für "sonstiges bebautes Grundstück"). Beim Haus standen in dem Bescheid die Kubatur des Hauses (Aufgrund meiner Maßangaben bzw. des Bauplanes) und die Multiplikation mit dem Baukostensatz, woraus sich dann ein Einheitswert errechnet der dann noch mit gesetzlichen Kürzungen versehen wurde. Die dafür maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen (§ 53 und § 33 Bewertungsgesetz wurden ausdrücklich angefü+hrt).

Irgendwann um 1982 gabs dann auch die generelle Wertanpassung mit 35%, ebenfalls mit Bescheid und Zitat der maßgeblichen Gesetzesstelle. Die Gemeinde hat dann jeweils nach Änderung des Einheitswertbescheides und des Grundsteuermessbescheides die Grundsteuerbescheide angepasst (wieder mit Erklärung, Zahlen und Gestzesquelle)...Usw. usw.
Soweit aus der Sicht eines Normalbürgers, der mit all diesen Dingen bisher kein Problem hatte (daher auch mein obiges Posting wegen der Emotionen).
Und wenn man dann noch ein wenig im Internet ergänzend recherchiert (wie ich das jetzt getan habe), dann weiß man schnell, dass es 1973 eine HAuptfeststellung gegeben hat und die damaligen Werte weiterhin gelten (lediglich ein einziges Mal wurde pauschal um 35% angehoben). Man liest, dass bei unbebauten Grundstücken der "gemeine" Wert zählt. Das ist der Grundstückspreis im freien Geschäftsverkehr. Den hat das Finanzamt schon damals (1973)im jeweiligen örtlichen Bereich festgelegt, und zwar abgeleitet von den Kaufverträgen, die zur Gebührenbemessung beim Finanzamt aufliegen.

Bei der HAutpfeststellung 1973 wurden ALLE Grundstücke erfasst und bewertet. Seither hat jedes Grundstück einen Einheitswert und jeder Eigentümer einen Einheitswertbescheid bekommen. Jeder hat darin einen Grundsteuermessbescheid bekommen und jeder hat von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid bekommen (sonst müsste ja keiner was bezahlen). Und dann halt das ganze immer wieder bei gewissen Änderungen. Dass die einzelnen Schritee hier manchmal dauern, ist für unsere Verwaltung ja allgemein nicht unbekannt. Da es meist um Erhöhungen geht, sollte das aber nicht sehr stören, oder?
Holt mal alle eure Bescheide raus und lest mal genau was da alles drin steht - und dann können wir das mal konkret angehen, offene Fragen zu diskutieren.
Ich hab jedenfalls für meine Angelegenheiten noch keine Rückfrage beim Finanzamt gebraucht (als "Normalbürger")!

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#25)
Hallo Karl,

mit den Wertanpassungen hab ich ja kein Problem.
Die erfinden eh immer etwas um es zu erhöhen, und von dem her sind wir das ja gewohnt.

Jedoch basiert der Einheitswert wieder auf Werten die irgendwie an den Haaren herbeigezogen werden und somit ist es wieder Willkür, was am ende unter dem Strich raus kommt.

Es gibt keine transparente Bewertung, welche auch nachgeprüft und öffentlich einzusehen ist.

Stattdessen wird ein Schleier an Schweigen und Komplexität an den Tag gelegt.
Wo sind die Daten und Parameter zum Nachprüfen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#26)

zitat..
BoZm schrieb: Jedoch basiert der Einheitswert wieder auf Werten die irgendwie an den Haaren herbeigezogen werden

Auch wenn´st es nicht glauben willst - das stimmt ganz einfach nicht. An den Haaren ist da gar nichts herangezogen; sie sind allerdings nicht mehr aktuell und zu niedrig, weil seit Jahrzehnten nicht nach oben angepasst

zitat..
BoZm schrieb: und somit ist es wieder Willkür, was am ende unter dem Strich raus kommt.

Die Berechnung des Einheitswertes erfolgt nach gesetzlichen Regeln und Vorgaben und unterliegt einer Kontrolle durch dich selbst durch die Möglichkeit von Rechtsmitteln und einem Instanzenzug. Von Willkühr ist da sicher keine Rede.

zitat..
BoZm schrieb: Es gibt keine transparente Bewertung, welche auch nachgeprüft und öffentlich einzusehen ist.

Schau in deine Bescheide, da steht alles drin wie es sich errechnet - was soll da nicht transparent sein? Was meinst mit "öffentlich" - ich will sicher nicht, dass die Einheitswerte meines Grundbesitzes für jedermann einsehbar sind!!

zitat..
BoZm schrieb: Wo sind die Daten und Parameter zum Nachprüfen?

Einmal probier ich´s noch: Schau in deine Bescheide!! Da stehen die m² des unbebauten Grundstückes mal der Preis pro m² (das Produkt ergibt den Einheitswert - das Zustandekommen des m² Preises habe ich oben schon erklärt) und beim Gebäudewert stehen die m³ umbauter Raum mal dem BAukostensatz. Und diesen gibts für die verschiedenen Gebäudekategorien und Ausstattungen im Gesetz (siehe den link von wosishi).
Ich hab jetzt den Eindruck, du stehst auf einem Justamentstandpunkt, so nach dem Motto: Alles was von Finanz, Behörden, kurz: von "denen da oben" kommt wird kategorisch abgelehnt und ist schlecht, und dabei bleib´ma, sage da einer was er will.....da macht dann wohl eine weitere (sachlich bemühte, ehrliche) Diskussion keinen Sinn

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
12.8.2016  (#27)
Du verstehst es nicht.

Keine Transparenz. Wenn es nicht öffentlich ist.

Du kannst alles vorausberechnen, nur die Grundsteuer nicht. Und wie schon erwähnt, kennt sich beim Finanzamt auch offensichtlich niemand aus in dem Bereich. Zumindest ist mir die Person dort noch nicht begegnet.

Ach ja, ich habe noch kein Bescheid, da das Finanzamt noch im Jahr 2010 fest hängt wie es den Anschein hat.

Zudem, was soll mir der Bescheid beweisen?
Da stehen zahlen drauf die du nicht nachprüfen kannst.

Du schenkst dem Glauben, ich nicht.
Ich rechne auch die Zinseszinsen der Bank nach, und die verrechnen sich auch.

Die Gemeinde hat sich auch verrechnet. Drei mal.

Also bitte, der Bescheid sagt dir NICHTS.

Wo sind Parameter Formeln und Fakten?

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  •  utes
  •   Silber-Award
12.8.2016  (#28)

zitat..
BoZm schrieb: der Bescheid sagt dir NICHTS

ein Bescheid sagt alles- ich schreib selbst auch welche. es gibt IMMER eine Begründung. Abgesehen davon hast ja immer 2 Wochen Zeit um ihn begründet zu beeinspruchen. Dann eröffnest ein Verwaltungsverfahren da hast dann alle Möglichkeiten.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
12.8.2016  (#29)
Ein Bescheid gibt dir die Erklärung , was du zu zahlen hast und weshalb.

Ich kann dir auch mal
was tolles hinschreiben , was du einzahlen sollst und schreibe werte rein die nirgends zum nachvollziehen sind.

Darum geht es mir. Es ist nicht transparent.
Die können dir irgendwas dort rein schreiben und dann die Werte so anpassen damit es schlüssig aussieht.
Du kannst es nicht nachprüfen da es keine öffentlichen Daten gibt.

Egal , ihr sagt es passt euch so, dann ist gut für euch.

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