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Hangsicherung Kostenübernahme ???? [NÖ]

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  •  kikimba
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
6.7. - 15.9.2013
7 Antworten 7
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Hallo.

Ausgangslage:
-geschlossene Bauweise, wir wollen alte einsturzgefährdete kleine einstöckige Wirtschaftsgebaüde aus Standardziegel (Ställe) abreissen

-Niveauunterschied zum Nachbarn ca 2,5m (er ist höher)

-Nachbars Haus steht unmittelbar hinter dem Wirtschaftsgebäuden, aber eben 2,5m höher
-Wenn wir die Schweineställe abreissen, könnte es laut Einschätzung von einem Baumeister sein, dass das Haus vom Nachbarn zu uns abrutscht, obwohl wir die rückwärtigen Mauern der Ställe an der Grundstücksgrenze stehen lassen würden (keiner weiss, wie tief das Fundament des Nachbarn ist, da altes Haus). Statiker wird noch befragt werden.

-Sollte dann rauskommen, das zusätzliche Sicherung mit Stahlbeton unbedingt notwendig ist, müssen dann wir die Kosten alleine tragen?

-Habe mal gehört, jedes Haus muss für sich alleine stehen, gilt das?

Schone ein grosses Danke an alle Xperten im voraus!!!!!!!!!!!
KIKIMBA

  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.7.2013  (#1)


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  •  kikimba
7.7.2013  (#2)
Hallo Karl, - Bundesland ist NÖ.


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  •  niceguymarty
  •   Silber-Award
8.7.2013  (#3)

zitat..
kikimba schrieb: Sollte dann rauskommen, das zusätzliche Sicherung mit Stahlbeton unbedingt notwendig ist, müssen dann wir die Kosten alleine tragen


Ja

zitat..
kikimba schrieb: Habe mal gehört, jedes Haus muss für sich alleine stehen, gilt das?


Nein, es gilt der Konsens bei der Baubehörde. Wenn Du am Konsens was änderst, dann bist Du allein dafür verantwortlich, dass Nachbarobjekten nichts passiert.

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  •  kikimba
10.7.2013  (#4)
Oh, vielen Dank niceguy!!!!!!!!! - ...die Antwort ist eindeutig.

...da taucht noch eine Frage auf, die alte Schweineställe stehen wahrscheinlich schon seit Jahrzehnen unbenutzt herum und zerfallen.Dach ist undicht, Zwischendecke verottet, eigentlich einsturzgefährdet würde ich sagen.

Wer haftet eigentlich, wenn diese durch eine Laune der Natur zerfallen, einstürzen und das Nachbarhaus nachrutscht?

vielen Dank schon mal

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
10.7.2013  (#5)
Der Eigentümer der liegenschaft haftet dafür. emoji

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  •  StefanP
10.9.2013  (#6)
Die auf deinem Grund befindlichen Gebäude sind so instandzuhalten, dass egal bei welcher "natürlichen" Einwirkung auch immer, kein Schaden an Leib und Leben entstehen kann. Und sollte im schlimmsten Fall dein Schweinestall wegfaulen, der Hang dann abrutschen, das Nachbauhaus zusammenbrechen und jemanden unter sich begraben, wirds auf deinen Schultern ausgetragen.

Es ist ratsam auch einen Geologen hinzuzuziehen.

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  •  joski
  •   Gold-Award
15.9.2013  (#7)
..es ist eigentlich ganz eindeutig.
Wenn du das Nachbargebäude zum Einsturz bringst, auch wenn es in deinen Augen eine Ruine ist, haftest du für den entstehenden Schaden!!!
Unter Umständen ist es billiger, mit dem Nachbarn eine Einigung zu finden, den Altbestand abzureissen und neu aufzubauen.

StefanP hat das sehr gut beschrieben. Du haftest für alle Schäden am Nachbargebäude.

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