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hablftung [NÖ]

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  •  Fuxi83
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.4. - 27.4.2013
3 Antworten 3
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Wenn ich aus einer mietwohnung schon längst ausgezogen bin muß ich dann für schäden die erst jetzt auftreten??
Vorgeschichte: in unserer alten mietwohnung war ein satkabel durch die fassade gebohrt worden.
Unserr alte vermieterin sagt jetzt das es wir waren obwohl wir das loch nicht gebohrt haben. Und da soll jetzt angeblich wasser eintreten

Muß ich da jetzt was befürchten??((

  •  creator
  •   Gold-Award
26.4.2013  (#1)
ansprüche kann man 3 jahre geltend machensollte sie aber auch beweisen können. de facto wirst ja ein übergabeprotokoll haben, in welchem zustand du die wohnung übergeben hast. wenn nicht: auch dann muss der vermieter beweisen.

den sachverhalt kann man so ned beurteilen, vertrag = ?

es empfiehlt sich, den vertrag anhand der ak-studie zu den gängigsten gesetzwidrigen klauseln http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d7/Vertragsbestimmungen_in_Wohnungsmietvertraegen.pdf
genau und im detail zu checken.

die "broschüre" http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=29&IP=16278&AD=2927 ist zwar umfangreich, aber ein gutes nachschlagewerk.

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  •  Fuxi83
  •   Silber-Award
26.4.2013  (#2)
Übergabeprotokol gibt es keins.
Haben die wohnung nicht einmal ausmalen müssen da die neuen mieter sie so übernehmen wollten.
Kaution haben wir nicht zurück bekommen dafür zahlten wir die letzten monate keine miete.

Es war eine genossenschaftwohnung das heißt wir waren ja eigentlch in untermiete. Seh ich das richtig??
Genossenschaft - vermieterin - und dann wir ??????

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.4.2013  (#3)
Blöde Frage...aber ich würde mal bei der Genossenschaft nachfragen, ob´s überhaupt erlaubt ist, die Wohnung in Untermiete weiter zu geben.

Wenn die Genossenschaft mit Fördermitteln errichtet wurde, ist das nicht erlaubt.
Viele Genossenschaften schließen auch das weitervermieten aus.

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