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Grundsteuerbefreiung Steiermark

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  •  faulio
19.3. - 20.3.2011 1
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Hallo.

Da ich ja gerade bei der Hausplanung bin hat sich wieder eine neue Frage aufgetan:

Ab wann bekomme ich die Grundsteuerbefreiung?

<150m2 Wohnnutzfläche habe ich schon gelesen, aber was zählt jetzt da dazu? Da ich ohne Keller plane habe ich einen Kellerersatzraum/Lager, einen Technikraum inkl. Waschküche. Wie sieht es mit dem Vorraum, Speise aus?
Außerdem habe ich gelesen das man die Wohnbauförderung in Anspruch nehmen muss damit man die bekommt? Gilt das auch in der Steiermark?
Um welche Kosten handelt es sich ca. bei einem 150-180m2 Haus im Jahr?
Grundstücksgröße ist 1000m2 (habe für letztes Jahr Grundeerwerbssteuer 57,75 Euro bezahlt unbebaut)

Vielen Dank

  •  goerni
20.3.2011  (#1)
Grundsteuerbefreiung Steiermark - hallo an alle
schliesse mich der frage vom faulio an
steh vor der gleichen frage
weiss jemand wann ( ab welcher höhe) eine nutzfläche eine nutzfläche ist?
hab mal was von raumhöhen gelesen .. unter 50cm zählt nicht als nutzfläche von 50-199cm zählt die hälfte der fläche zur nutzfläche und erst ab 200 cm zählt es gänzlich zu 100% als nutzfläche auch würde mich interessieren um welche summen es bei der grundsteuerbefreiung geht
beispiel grund 600m2 darauf haus ohne keller mit 117m2 wfl im erdgeschoss; technikraum 8m2 und abstellraum 2m2 ( kann ich die abziehenß) ansonsten alles wirkliche wohnflächen
und obergeschoss mit 50m2 welches unter 2 m höhe bleibt da es
nur als stauraum verwendet wird ( statt keller)! macht es einen unterschied ob unter 2meter oder doch 2,4m damit man es auch als wohnraumraum nutzen kann? was erspart man sich in diesem grundsteuerfreien zeitraum von 20 jahren aus heutiger sicht?
macht es aus steuerlicher sicht sinn unter 2m für den dachboden zu bleiben oder doch auf 2,4m zu gehen ??
bin für jede aussage dankbar
lg goerni

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