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Grundbucheintragungsgebühr

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  •  filzpappen
21.6.2011 - 2.7.2012
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Hallo zusammen,

wir haben vor ein paar Wochen die NÖ Wohnbauförderung beantragt wobei wir 128m² Wohnnutzfläche angegeben haben, nachdem meine Freundin als Selbstständige ein 25m² Büro im Obergeschoß nutzen wird. Somit sollten wir unter die 130m² Wohnnutzfläche Grenze fallen und uns die Eintragungsgebeühr für den Kredit (Bausparer) sparen. Soweit die Theorie, jetzt bekomm ich aber die Info dass die Wohnbauförderung erst in ca 6 Monate über die Förderung entscheiden wird, wir aber schon Ende Juli den Kredit unterschreiben wollen (Zinsen sichern) - ergo die Bank dann gleich in Grundbuch will.

Langer Rede kurzer Sinn: Muss man automatisch mit ausstehender Entscheidung des Landes, die Gebühren zahlen und bekommt diese selbst wenn das Land in 6 Monaten entscheiden sollte, dass eine Gebührenbefreiung vorliegen würde, das Geld nicht einmal zurück?

  •  cos307
21.6.2011  (#1)
Die Zusicherung des Landes muß zum Zeitpunkt der Erstellung der Pfandurkunde (Bank, Bausparkasse) vorliegen, sonst Gebührenpflichtig & retour kriegst leider nix.

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  •  filzpappen
21.6.2011  (#2)
Danke Cos für deine Antwort, wenngleich das keine guten Neuigkeiten sind :( das heißt nur weil sich das Land Zeit lässt, muss ich 2000 EUR zahlen? Eigentlich ein Witz!

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.6.2011  (#3)
ist aber auch jedem klar, dass es nur eine frühjahrs- und - eine herbstsitzung für FÖRDERUNGEN, die niemand beanspruchen MUSS, gibt... zinsen sichern ist ja auch ein tolles argument, das zu ändern und öffentliches geld schneller "zu verschenken" oder sondersitzungen des landtages zu initiieren...

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  •  cos307
22.6.2011  (#4)
Frag bei deiner Bank, die Fälle haben die jeden Tag bzw. bei ziemlich jeder Wohnbaufinanzierung. Im schlimmsten Fall wird ein Internkredit als Zwischenfinanzierung gemacht, sodass es sich ausgeht bis Zusicherung da ist. Wo ein Wille ist - ist auch ein Weg emoji

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  •  filzpappen
22.6.2011  (#5)
@Creator - ja und nein, auf der Internetseite liest man davon nichts, auch nicht die plötzliche Deadline von Ende Mai damit man noch in die Frühjahrssitzung kommt, die wir aufgenscheinlich um 2 Tage verpasst haben, kann man nirgends nachlesen und wurde auch telefonisch bei Rückfragen nie erwähnt. Aber beim nächsten Mal weiß ichs ja dann...
@cos - ja, auf sowas wird es nun hinauslaufen - einzig dass die Zusicherung ja nicht garantiert ist, da das Land schonmal ein Büro als solches nicht anerkannt haben, bleibt mir also nichts über als zu pokern, oder einfach die Eintragungsgebühr wie jeder andere >130m²er zu bezahlen

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  •  Arnubil
8.7.2011  (#6)
Grundbucheintragungsgebühr für Förderung - Servus, hatte und habe genau das selbe Problem.
Da mir es sehr spanisch vorgekommen ist, da dies dann genau 5% der Leute nutzen könnten. Habe ich jetzt noch eifriger alles durchsucht und bin im endefeckt auf eine logische Idee gekommen, die ich aber noch belegen will mit unterlagen die ich hoffentlich auf der BMF Seite vom Finanzamt finde...
Nämlich, wenn man um die Förderung ansucht und diese bekommt, muss sich ja das Land NÖ auch eintragen ins Grundbuch und in diesem Fall ist die Eintragung dann gratis. Die Grundbucheintragung für den Kredit jedoch muss man zahlen! Dies hab ich wie gesagt noch nirgendst schriftlich gefunden, doch bei der Niederösterreichischen Förderung so nachgefragt und diese haben mir es mündlich bestätigt.
Wie gesagt werde noch recherchieren...

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  •  sm666
2.7.2012  (#7)
habe da einiges recherchiert und möchte das hier beitragen - ja, auch bankkredite die NACH zusicherung der WBF in das Grundbuch kommen sind befreit! ABER ACHTUNG, die Bemessung der WNF ist bei der WBF Landessache und bei der Befreiung (das sind die Gerichte) BUNDESSACHE und damit anders, habe da einiges gefunden: JEDER RAUM innerhalb der normalen Wohnbereiche (auch gewerbliche) zählen mit, d.h. Arbeitszimmer ist bei Befreiung passé. Jeder Dachraum mit Kniestock größer als 0 ist WNF. Jeder Kellerraum mit Fliesen -> passé, jeder Kellerraum mit WC, Dusche oder auch nur Waschbecken passé (auch unbeheizt!), alle beheizten Kellerräume, alle feinverputzten Kellerräume, alle Kellerräume die (auch nur im Einreichplan) zur Lagerung von Kleidung ("Entlastung des Wohnraumes") gedacht sind - auch wenn nicht so ausgeführt - passé.

ALSO: drei/vier wichtige Dinge: Dachgeschoß genau überlegen, Keller unbeheizt, keine Fliesen oder Bodenbeläge und kein Feinputz, keine geschlossenen Regale!!!!! Und das alles dann auch nicht in den Einreichplänen vergessen.

Diese Regeln müsst ihr auch noch bis 5 Jahre nach der Eintragung des (befreiten) Pfandrechts aufrecht erhalten, also nicht nach 4 Jahren Fliesen auf den Estrich!!!

Ach ja: Wasch- bzw. Heizraum ist ok, solange keine geschlossenen Schränke und der Bodenbelag passt.
guter link: http://www.salzburg.gv.at/pdf-sir_pub_infoblatt_gebuehrenbefreiung.pdf ab der 3. Seite
bzw.: http://www.salzburg.gv.at/pdf-infoblatt_gebuehrenbefreiung.pdf Seiten 9-11ff

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