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Gewünschte Baubeginn ? Hilfe !

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  •  freeze9
12.5.2012
2 Antworten 2
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Hallo,
ich brauche ein Rat,bevor wir zum einen Anwalt gehen müssen.
Also wir bauen mit FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma unser Haus mit Fertig keller.Vertag haben wir voriges jahr in oktober mit diese Firma unterschrieben und gewünschte baubeginn April 2012 ángegeben.Wir haben aber länger gebraucht wegen Grundstückzusammenlegung.Bei Planung haben wir 2 mal neuer Plan gebraucht wegen kanal und hochwasser gebiet.Da wir aber einen Berater haben den uns nichts witer sagt wie es mit unseren Haus aussieht sind wir sehr entäuscht und das haben wir nicht mal begonnen zum bauen emoji Bei ersten Termin wahr alles in Ordnung halt wie Vertrag unterschrieben.Dann haben wir auf unseren Plan gewartet. Bei erte Polierplanung haben wir ein anderer Berater bekommen, weil unser ist krank emoji Gut ich habe gesagt das ich es nicht in Ordnung finde konnte ruhig anrufen und das Termin absagen oder? Und zweites der erreichen wir wirklich schwer. Darauf haben wir ein email bekommen wo etwas über Privat leben stand un da er sich auch als krank melden kann, und am abend nicht an telefon muss.Wir rufen aber nicht am Abend sondern am Tag. unser Bau hat sich jetzt an 24 KW verschoben, aber da wir noch keine 2 poliertermin gehabt haben wo wir alles noch mal durchgehen sollen und wieder unterschrieben sollen ist noch in ferne da wir Ihn wieder nicht erreichen.Unsere frage ist wie sollte sich man in diese situation verhalten? Geld müssen wir zahlen.Kann man kosten von Firma erwarten wenn sie sich auf baubeginn nicht halten? kennt sich damit jemand? Bitte um Hilfe !!!

  •  atma
  •   Gold-Award
12.5.2012  (#1)
hi
ja was habt ihr im vertrag ausgemacht? dauer inkl pönale bei überschreitung der bauzeit? warum müsst ihr geld zahlen? zahlt ihr im voraus? schon beim chef eures ansprechpartners probiert? um welche firma handelt es sich? habt ihrüberhaupt schon eingereicht? steht was wg rücktritt im vertrag, wenn nicht rechtzeitig begonnen wird?

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.5.2012  (#2)
das scheint mir alles etwas wirr bzw. unklar zu sein. - um kosten zu sparen, würde ich in ergänzung zu atma die fragen mal mit dem vki bzw. dem reklamationsservice oder der örtlich zuständigen ak klären.
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598

http://www.arbeiterkammer.at/konsument/bauenundwohnen.htm

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