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Fenster zu Nachbar erlaubt ?

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  •  jeanny1103
16.3.2008 - 14.2.2011
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Wir wollen ein Fenster umsetzen und zwar Richtung Nachbargrundstück (bis jetzt gibt es auf dieser Hausseite noch kein Fenster). Vom Haus zur Grundstücksgrenze sind es ca.3m (es wird dort eine Gartenhütte hinkommen) und von der Grenze zum Haus des Nachbarn mehr als 6m. Ist das erlaubt oder nur mit seiner Erlaubnis ?
Danke im vorraus

  •  stg
18.3.2008  (#1)
Fenster - Also nach meiner Laienmeinung ist ein fenster möglich, wenn der Bauwich eingehalten wurde (normalerweise 3m) und die Mauer keine Feuermauer ist. Aber vielleicht kann hier ein jurist noch helfen.

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  •  RobRob
18.3.2008  (#2)
fenster ist möglich - wäre nur in Feuermauer nicht möglich. Diese jedoch gibt es nur genau an der Grundgrenze. Schwierig wird es wenn 3 Meter unterschritten werden, dann kommt es auf Bundesland an.

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  •  TheMechanix
18.3.2008  (#3)
Kommt aufs Bundesland an...wobei ich nicht glaub', daß es in irgendeinem BL nicht erlaubt ist...

In Wien ist die Situation so, daß mind. 2m Abstand zur Nachbargrenze eingehalten werden müssen, und falls es ein Hauptfenster (= Fenster zur Belichtung eines Aufenthaltsraums) ist, muß es eine Sicht ins Freie von mind. 3m ermöglichen (wenn's das einzige Hauptfenster dieses Aufenthaltsraums ist mind. 6m) - einzige Ausnahme sind Küchenfenster, die im Seitenabstand (also zu Nachbargrundstücken) liegen (werden wie Nebenfenster behandelt), da gelten lediglich die 2m.

Und nur so am Rande: In Wien sind Öffnungen in der Feuermauer sehr wohl möglich (sofern nicht besondere Brandgefahr dagegen spricht), allerdings nur mit Zustimmung des Nachbargrundeigentümers und auf jederzeitigen Widerruf.

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  •  jeanny1103
19.3.2008  (#4)
Das Fensterbefindet sich zur Zeit in der Küche und statt dem kommt eine Doppel(glas)tür zu der Terasse die wir bauen wollen. Das Fenster soll im gleichen Raum bleiben und nur an die Nebenwand "über" die Essecke, wir wüssten sonst nicht was wir mit dem noch relativ neuen Fenster machen sollen und so hätten wir am Essplatz mehr Licht.
Vor dem (zukünftigen) Fenster ist momentan nichts ausser Gebüsch und es kommt eine Gartenhütte mit Flachdach hin, das wäre dann direkt vor dem Fenster.

Ach ja, wir sind in Niederösterreich daheim.
Wie sicher ist das mit den 3m, die sind von mir geschätzt es könnten auch nur 2,5 sein.

Danke für die Antworten

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  •  Baxter
20.3.2008  (#5)
hatte - erst am Montag deswegen ein Gespräch mit einem Sachverständigen. Bei einem Fenster zum Nachtbarn sind grundlegend 3m einzuhalten, nicht wegen dem Bauwich sonder Brandschutz. Du kannst auch ein Gebäude in den Bauwich bauen (zb die Garage), das darf dann aber kein Fenster zum Nachbarn haben. Früher war dies mit der Zustimmung des Nachbarn möglich, wurde aber geändert.

Bauen auch in NÖ aber im ungeregelten Bauland.

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  •  jeanny1103
20.3.2008  (#6)
Sind die 3m gemeintzur Grundstücksgrenze oder zum Haus des Nachbarn ?
Das Haus bzw. seine Garage liegt auf seinem Grund min.6m von unserer Grenze entfernt.
Zwischen unserem Haus und der Grundstücksgrenze steht unsere Garage, dahinter (also an die Garage angrenzend) soll besagt Gartenhütte hinkommen.

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  •  Baxter
20.3.2008  (#7)
Die 3m gelten - bis zur Grundgrenze.

Da dein Nachbar theoretisch bis zur Grundgrenze bauen kann, darf das Fenster nicht in seine Richtung zeigen.



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  •  gschwozl
13.2.2011  (#8)
Fenster zum nachbarn - Hallo
In einem jahr möchte ich hausbaun direckt auf der grundstücksgrenze.Dürfte ich ein fenster im erdgeschos einbaun wenn es der nachbar erlaubt?,oder ist es erst up einhalten der 3m erlaubt?

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
13.2.2011  (#9)
@jeanny1103
vorweg: du brauchst für Terrasse, Terrassentür, neues Fenster in der Seitenwand eine Baubewilligung. Ob die Gartenhütte bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder überhaupt frei ist, hängt von deren Grundrissfläche ab, von ihrer Nutzung und davon, ob das die erste Gartengerätehütte auf dem Grundstück ist oder schon eine steht. Weiters wäre nicht uninteressant zu wissen, aus welchem Baustoff die Hütte errichtet wird und ob es einen Bebauungsplan gibt und wenn ja, was der genau beinhaltet.

Versteh ich richtig: neben dem Haus steht im freien Seitenabstand bereits eine Garage; in den restlichen freien Bereich neben deinem HAus soll die Hütte kommen; über der Hütte kommt das neue Fenster? Wieviel Abstand wird in der Höhe zwischen Dach der Hütte (Material?)und neuem Fenster sein??

Weitere Frage: du wirst doch wissen, welchen Abtsand die Hausmauer von der Grundgrenze hat, oder? Gibt es für das Haus eine Baubewilligung und einen genehmigten Plan?, dann sollte der Abstand in diesem Plan eingetragen sein (ich hoffe es wurde auch wie im Plan gebaut!)

Im Übrigen gilt grundsätzlich:
Die Zulässigkeit des neuen seitlichen Fensters hängt vom Abstand zur GRUNDGRENZE ab. Von 0m bis 3m sind im Gesetz öffnungslose Brandwände vorgesehen. Direkt an der Grundgrenze IMMER (ohne Ausnahme); dazwischen kann´s im Einzelfall auch Ausnahmen geben. Ist im Bauverfahren letztlich vom Bausachverständigen (mit Begründung) zu entscheiden.

@gschwozl:
Direkt an der Grundgrenze gibt es gesetzlich keine Fenster und auch keine sonstige Öffnung in der Brandwand. Ob der Nachbar zustimmen würde oder nicht, ist da nicht mehr die Frage. Nicht der Nachbar entscheidet, was und wie man bauen darf, sondern grundsätzlich das Gesetz bzw. im Einzelfall die Baubehörde! Letztere sind aber in ihren Entscheidungen nicht immer gesetzeskonform!

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  •  altenberg
  •   Silber-Award
14.2.2011  (#10)
Satiniertes Glas - Die Fenster zum Nachbarn (Badezimmer, Stiegenhaus) haben wir mit satiniertem Glas gemacht, wir können nicht hinüber, er nicht herüberschaun und es ist trotzdem hell.

Für schon vorhandene Fenster gäbe es ja die Möglichkeit, das Fenster, auch teilweise, mit einer Satinierfolie (keine Ahnung wie das richtig heißt) zu "verkleben", d.h. Helligkeit ist da, aber keine Sicht.

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