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·gelöst· Erdberührte Garagenmauer auf Grundgrenze- [NÖ]

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  •  moef
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.5.2016 - 5.1.2017
117 Antworten | 15 Autoren 117
117
Wir haben eine 12m lange erdberührte Garagenmauer auf der Grundgrenze im Baubescheid genehmigt bekommen. Mauerhöhe 3 m, davon 2,5 m erdberührt, 0,5 m sieht der Nachbar herausragen (wie eine Gartenmauer). Bauweise 25cm Schalbeton.
Muss uns der Nachbar die Mauer errichten lassen? Die Baufirma benötigt ca. 80 cm Arbeitsgraben auf Nachbars Grund. Der Nachbar ist gar nicht begeistert - sein Argument: Da liegt ein Erdwärmekollektor. Sein Installateur: der liegt ca. in 1 m abstand von der Grenze. Baggerfahrer: ich sehe den Sand und ggf. arbeiten wir in dem Bereich händisch.
Lt. Paragraph 7 der NÖ Bauordnung muss er mich arbeiten lassen. Ich lese aber nicht heraus, ob er mich den Arbeitsgraben machen lassen muss.

???

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.5.2016  (#1)
Er muss dich alles machen lassen, was technisch nur so machbar ist bzw. wenn Alternativen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wären.
Heißt: so wie du das beschreibst, kann er nichts dagegen machen.
Du musst natürlich auf deine Kosten alles wieder so herrichten wie es war bzw. allfällige Schäden ersetzen.

zitat..
moef schrieb: Der Nachbar ist gar nicht begeistert

Auf "begeistert" kommts nicht an.....

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  •  moef
1.5.2016  (#2)
Ah, gute Nachricht.
Kann ich mich auf Paragraph 7 der NÖ Bauordnung berufen oder gibt es noch mehr?

Habe schon 3x das Gespräch gesucht, aber es kommt nur eine ablehnende Haltung. Bin ich so schrecklichemoji ?

Habe die Empfehlung bekommen ihm das Vorhaben eingeschrieben schriftlich mitzuteilen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.5.2016  (#3)

zitat..
moef schrieb: Kann ich mich auf Paragraph 7 der NÖ Bauordnung berufen oder gibt es noch mehr?

Das ist genau der richtige Paragraf. Mehr gibts da nicht.

zitat..
moef schrieb: Bin ich so schrecklich

Nein, wieso kommst da drauf?

zitat..
moef schrieb: Habe die Empfehlung bekommen ihm das Vorhaben eingeschrieben schriftlich mitzuteilen.

Ja, genau so ist es. Das Gesetz verlangt, dass du den Nachbarn darüber "verständigst", dass du seinen Grund vorübergehend für deine BAumaße benützen wirst. Und das musst du ihm mindestens 2 Wochen vor Beginn der Inanspruchnahme sagen. Wenn das zwischen dir und deinem NAchbarn - so wie du sagst - keine "gmahte Wies´n" ist, dann brauchst du Nachweise - nämlich dass du ihn verständigt hast und wann genau das war - im Streitfall zählt da nur nachweislich zugestelltes Schriftliches. Das zwingt den Nachbarn dann auch dir schriftlich mitzuteilen, dass er dem nicht zustimmt. Und nur dann hat die Baubehörde den Nachbarn mit Bescheid zu verpflichten, die Grundinanspruchnahme zu dulden (mit Angabe von Notwendigkeit, Umfang und Dauer).
Nur auf die Gemeinde zu gehen und zu sagen, der Nachbar lässt mich nicht, wird für die zu wenig sein, um behördlich einzuschreiten. Da musst was vorlegen können.

Also ein höfliches Schreiben an den Nachbarn: Teil ihm kurz mit, was du da wo bauen wirst, warum du da vorübergehend seinen Grund beanspruchen wirst müssen, welchen Umfang die Beanspruchung haben wird, wann du damit beginnen wirst (mindestens 2 Wochen Frist beachten!), wielange das dauern wird und dass du am Ende alles wieder so herstellen wirst wie es war.

Wenn vom Nachbarn innerhalb der 2 Wochen dann nichts zurückkommt, dann kannst ganz einfach anfangen. Wenn er sich dagegen ausspricht (wohl gemerkt: schriftlich! Sollte er nur mündlich was sagen und ihr nicht einig werden, dann sag ihm, dass sein Einwand für dich nur zählt, wenn er schriftlich kommt, weil du dann mit diesem Schreiben zur Baubehörde musst, damit die drüber entscheidet).

Allerdings würd ich nocheinmal einen mündlichen Versuch machen, und zwar mit dem Hinweis, dass du jetzt defintiv eine Antwort (ja oder nein!) brauchst. Egal was dabei rauskommt, würd ich anschließend in jedem Fall das Schreiben von oben an ihn schicken. Auch wenn er zustimmt - da würd ich ihm sagen, dass du ihm noch zur Absicherung von euch beiden ein kurzes Schreiben schicken wirst, wo du alles festhältst, was dann wann passieren wird (so wie oben beschrieben).
Wenn er gar keine, keine klare oder eine ablehende Antwort gibt, dann sag ihm dass das schon oben erwähnte SWchreiben von dir kommen wird, denn dann müsse die Baubehörde darüber entscheiden und dazu braucht es vorher die entsprechende Verständigung deiner Absicht an ihn.


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  •  moef
27.6.2016  (#4)
So, jetzt habe ich ihm am 14. Juni mitgeteilt, was wir vorhaben und heute (innerhalb der 2 wöchigen) Frist hat er geantwortert:

2016/2016062787078.JPG

Habe ich heute die Gemeinde verständigt, ihr beide Schreiben geschickt und um eine Entscheidung ersucht.

Kann ich sonst etwas machen?

So nebenbei: am Samstag hat er sich selbst beim Garten anlegen das Erdwärmekollektorrohr aus dem Boden gerissen und beschädigt... tut aber nichts zur Sache. Werde aber heute den Schaden fotografieren, damit Folgeschäden nicht (nur) mir umgehängt werden können.



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  •  MRu
27.6.2016  (#5)
" ... auf eine sehr gute Nachbarschaft ..."

emoji

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
27.6.2016  (#6)
Tja was soll man da noch sagen. emoji
Dann wird wohl die Baubehörde entscheiden. Und ohne jetzt die genauen Umstände zu kennen (außer deine Schilderung im ersten Post) wird die wahrscheinlich zu deinen Gunsten entscheiden. Das blöde Gesicht deines Nachbarn würde ich dann gerne sehen wenn er das mitgeteilt bekommt. emoji emoji
Die "sehr gute Nachbarschaft" kannst dann aber mit Sicherheit knicken...

@MRu: Hättest deinen ornithologischen Vergleich nicht löschen müssen. Hat schon gepasst. Hehe emoji

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  •  moef
27.6.2016  (#7)
Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare.

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  •  rabaum
27.6.2016  (#8)
Die Anwaltskanzlei kommt aber auch enorm ihrer Beratungspflicht nach emoji
Falsche Erwartungen wecken und dazu raten, nicht zu dulden, was per Gesetz zu dulden ist. emoji

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  •  rabaum
27.6.2016  (#9)

zitat..
moef schrieb: Kann ich sonst etwas machen?


Ausser massig hochauflösende Fotos aus allen Perspektiven machen wird vermutlich nicht viel möglich sein. emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.6.2016  (#10)

zitat..
MRu schrieb: " ... auf eine sehr gute Nachbarschaft ..."

Diese Diskussion hatten wir schon zur genüge. Und sie ist nicht lösbar, da es so in die Richtung geht: wer war früher? Henne oder Ei? und bringt hier auch nichts.
Nur soviel aus meiner Sicht dazu: Da hat jemand einen BAuplatz und das Recht an der Grundgrenze ein Bauwerk zu errichten. Diese Situation gibts 100.000 mal. Und bei jedem Bau an der Grundgrenze wird mehr oder weniger der NAchbargrund während der BAuphase beansprucht. Es ist eine Hausverstandssache, dass das vom Nachbarn einerseits im unbedingt erforderlichen Ausmaß zu dulden ist und dass andererseits vom Verursacher alles wieder herzustellen ist wie es früher war bzw. allenfalls zu entschädigen ist. Um darüber (durch anders denkende) keine Zweifel aufkommen zu lassen, hat dies der Gesetzgeber auch noch klipp und klar ins Gesetz geschrieben.
Jetzt kommt moef und will in einer solchen Situation was bauen. Er sucht mehrfach das Gespräch mit dem Nachbarn. Dieser weigert sich konsequent. moef schreibt ein Briefchen, was er vorhat. Der Nachbar antwortet weiterhin ablehnend und droht letztlich indirekt mit Anwalt. Und jetzt soll moef "auf eine sehr gute Nachbarschaft" auf den Bau verzichten? Oder was soll er tun? Ich sage, dass das Verhalten des Nachbarn von Beginn an schon keine Voraussetzung für eine gute Nachbarschaft bietet. Die könnte moef jetzt nur noch retten, wenn er sich den Wünschen des NAchbarn in vollem Umfang fügt. Und das ist wirklich nicht einzusehen.

zitat..
rabaum schrieb: Die Anwaltskanzlei kommt aber auch enorm ihrer Beratungspflicht nach
Falsche Erwartungen wecken und dazu raten, nicht zu dulden, was per Gesetz zu dulden ist.

Na, die werden das schon richtig besprochen haben. Aber ein bisschen mit der Rute im Fenster drohen wird man wohl noch dürfen. Der Anwalt selbst hats ja nicht geschrieben.
Habt ihr eine Ahnung wie oft da von Anwälten ein Briefchen daherflattert, rein zur Einschüchterung, wo dann im Endeffekt alles im Nichts verpufft. Wie gesagt: probieren wird man´s ja noch dürfen.

Ich meine also, dass moef richtig agiert, wenn er jetzt zur Baubehörde geht und von dieser eine Entscheidung einfordert. Mit einem Nachbarn, der von vornherein nur seine eigenen, subjektiven Interessen druchsetzten will, gibts sowieso keine BAisis für eine sehr gute (=faire) Nachbarschaft.

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
27.6.2016  (#11)
Karl, ich glaube du hast hier den Kommentar von MRu falsch verstanden.
Sie hat das nur aus dem Briefchen des Nachbarn zitiert und eigentlich noch einen Satz dazugeschrieben (den sie wieder gelöscht hat) in dem sie etwas am Hausverstand des Nachbarn gezweifelt hat. Ich glaube es ist hier allen klar wer hier in diesem nachbarschaftlichen Disput der Querulant ist und wer die Nachbarschaft wegen so etwas aufs Spiel setzt.

zitat..
Karl10 schrieb: Und jetzt soll moef "auf eine sehr gute Nachbarschaft" auf den Bau verzichten?


Auf keinen Fall! Wenn mich das betreffen würde und ich so wie moef nun einfach mal im Recht bin, und der Nachbar mir mein Recht verweigern will weil er eben mal grad "lustig" ist, dann würde der mich kennen lernen. Die gute Nachbarschaft ist nämlich jetzt schon durch ihn gekündigt worden.

Kenn da einen ähnlichen Fall. Ein Freund von mir hat ein Haus gebaut. Alle Grundabstände passen, das Haus wurde komplett nach den gängigen Rechtsnormen und wie genehmigt gebaut. Schon während der Bauphase hat sich der Nachbar aufgeregt, dass das Haus zu hoch wird und ihm die Sonne nimmt. Mehrmals wurde sich beschwert und damit gedroht das anzuzeigen wenn er es nicht niedriger bauen sollte. Obwohl alles so genehmigt war und alles gepasst hat. --> Aufgrund der sehr aggressiven Art des Nachbarn und der Tatsache, dass er die kleinen Kinder meines Freundes blöd anmachte kurzer Hand einfach mal das Haus des "netten" Nachbarn genau unter die Lupe genommen und ein paar gravierende Rechtsbrüche entdeckt (zu hoch für dortige Bauklasse etc. ..). Den Nachbarn daraufhin beim nächsten mal als er sich beschwert hat angesprochen und seitdem ist Ruhe weil er jetzt selbst Sorge hat, dass das vielleicht raus kommt wie er gebaut hat.

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  •  moef
27.6.2016  (#12)
Muss dazu sagen, dass ich natürlich ebenfalls an einer guten Nachbarschaft interessiert bin. Bin da geduldig und für mich zählt zuerst der Mensch. Der Nachbar benimmt sich, wie sich ein einfacher Mensch benimmt. Kann sein, dass er einfach Angst hat. Z.B. dass seine Erdwärmerohre beschädigt werden oder dass es Setzungen gibt. Das Gehabe im Garten ist so in Richtung "ich war zuerst da", "ich bin Polizist", "das Gesetz ist auf meiner Seite", ich "sage was hier passiert", "mein Grund",.... denke er kennt das Gesetz nicht und versucht es jetzt so. Tut mir leid für ihn.

Frage mich jetzt einfach, ob die genehmigte Planung nicht passt oder der Nachbar im Unrecht ist. Hoffe ihr habt Recht.

So am Rande sei bemerkt, dass er am Freitag selbst sein Kollektorrohr verletzt hat... also wovor er (vorgibt) Angst zu haben.

Versuche ihm eine Chance zu geben, zu verstehen... konnte ihm vermitteln, dass uns dieses Problem in der Planung nicht bewusst war und jetzt ein Dilemma haben....

Danke für Eure Beiträge.

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
28.6.2016  (#13)
Die Einstellung ehrt dich zwar und natürlich ist es besser das Problem einvernehmlich zu lösen. Vielleicht ist es bevor du die Baubehörde einschaltest auch sinnvoll einen unbeteiligten Dritten als Mediator dazwischen zu schalten der versucht zu vermitteln? Ich weiß ja nicht wie festgefahren ihr im persönlichen Gespräch seid. So könnte doch noch am Ende eine respektvolle Nachbarschaft raus kommen.
Was aber nicht raus kommen sollte ist, dass du schlussendlich deine Mauer nicht machst nur weil der Nachbar es nicht will und du, obgleich im Recht, einen Rückzieher machst. Das wäre dann nämlich ein Fall von "Frechheit und Egoismus siegt" und ist aus meiner Sicht schädlich für alle. Sowas sollte man gar nicht erst einreißen und zu einem Vorbild machen lassen.

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  •  moef
28.6.2016  (#14)
Die Baubehörde ist schon eingeschaltet.

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  •  MRu
28.6.2016  (#15)

zitat..
Karl10 schrieb: moef schreibt ein Briefchen, was er vorhat. Der Nachbar antwortet weiterhin ablehnend und droht letztlich indirekt mit Anwalt. Und jetzt soll moef "auf eine sehr gute Nachbarschaft" auf den Bau verzichten?


auf keinen Fall, ich habs nur irrsinnig gefunden, dass der Nachbar diesen Satz mit der Nachbarschaft in seinem ablehnenden Brief als Schlußsatz setzt.
Also wenn eine gute Nachbarschaft jetzt noch möglich wäre.
Die Baubehörde wird hoffentlich richtig entscheiden.
Ich drücke die Daumen moef!

zitat..
stretch4u schrieb: Sie hat das nur aus dem Briefchen des Nachbarn zitiert und eigentlich noch einen Satz dazugeschrieben (den sie wieder gelöscht hat) in dem sie etwas am Hausverstand des Nachbarn gezweifelt hat.


genau so wars, hihi ... hätt den Satz doch stehen lassen sollen :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.6.2016  (#16)
Ah ja, dann hab ich es falsch verstanden....sorry... ich dachte schon, da kommt wieder der guten Nachbarschaft zuliebe alles unterzuordnen

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  •  moef
22.7.2016  (#17)
So, heute kam es zur Verhandlung vor Ort mit dem Bürgermeister, seinem Amtsleiter (unsere Gemeinde hat nur ca. 1000 Einwohner), einem Bausachverständigen, den Nachbarn und uns.

Es wurde Verständnis für beiden Seiten gezeigt und das Gesetz zitiert. Es viel die Aussage der Beiden (BM und SV), dass ein Prozess zu 99% für mich ausgeht. Der SV meinte, dass es technisch eindeutig ist, Juristen aber oft ganz anders entscheiden. Das habe ich nicht ganz verstanden. Verstehe, dass der BM beide Seiten auf seiner Seite haben möchte und eine gemeinsame außergerichtliche Einigung anstrebt, aber dass er nicht entschieden hat, was zu entscheiden ist, verstehe ich nicht ganz. Der BM hat mich gefragt ob ich zu einem Kompromiss bereit bin. Soll so aussehen, dass ich die Garagenmauer 20 cm von der Grundgrenze reinrücke. Damit müsste man nur ca. 50-60 cm rüber baggern. Nach einigem Überlegen und weil ich einfach möchte, dass die Sache erledigt wird, habe ich eingewilligt. Meine Garage wäre dann innen nicht mehr 6,10, sondern 5,90 breit. Geht glaube ich für 2 Autos noch, obwohl das Aus- und Einsteigen schwieriger ist und der Abstellraum vermindert ist. Der männliche Nachbar hat überlegt, sie nicht. Sie meint, sie haben auf alles so lange gespart und jetzt kommt da jemand und... sie sieht nicht so aus, aber ihr rechtliches, logisches und emotionales Verständnis dürfte relativ gering sein. Oder sie hat einfach eine Charakterschwäche.
Es wurde gefragt, ob Sie nicht 1 cm für die Bauarbeiten hergeben möchten. Sie nicht, er überlegt. Es wurde vereinbart, dass heute nichts niedergeschrieben wird und dass die Nachbarn 2-3 Wochen Zeit haben, den Kompromiss anzunehmen.

Es wurde gesagt, dass sich ein Prozess über die Landesregierung sich durchaus über 2-3 Jahre ziehen kann. Mein Bauleiter meint, dass eine Rechtschutzversicherung nur die Anwaltskosten für die 1. Instanz, was hier nicht zutreffen wird, übernimmt. Möglich dass der Nachbar einen Prozess haben möchte.

Der Bauleiter hat ein Schreiben verfasst, in dem steht, dass eine alternative Lösung mit einer Pfahlbohrwand und Dichtbeton weiße Wanne statt 12 tsd um 20-40 tsd mehr kostet. Damit ist das Wort "unverhältnismäßig mehr" im Gesetzestext erfüllt.

Bin am Überlegen, ob die Abtretung von 20 cm richtig ist.
Die Nachbarn dürften eventuell heute zum ersten mal gehört haben, dass ihre Chancen gering sind (1%?) und jetzt vielleicht doch nachdenken.
Hoffe, dass der BM einfach das Gesetz umsetzt.

Was würdet ihr mir raten?

mfG
moef

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  •  hausbau2011
22.7.2016  (#18)
@moef
Ich will Dir ja keine Hoffnungen nehmen, aber Deine Rechtsschutzversicherung wird gar nichts decken, ausser möglicherweise die Kosten einer Beratung oder evtl. einen Teil in Kulanz.
Es ist sehr ehrhaft von Dir, dass Du unbedingt einen Kompromiss willst, aber ohne den Nachbarn wird es schwierig bis unmöglich.
Laut Aussage von Karl10, und den Aussagen was ich bis jetzt mitbekommen habe kannst ihm 100%ig vertrauen, bist Du im Recht.
Jetzt liegt es an Dir ob Du Dein Recht durchsetzen willst, oder klein beigeben willst.
Beides ist nicht angenehm, ich beneide Dich nicht um die Entscheidung.

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  •  thohem
22.7.2016  (#19)
Du lebst dann nachher dein Leben lang mit einer kleineren Garage, die dich nerven wird beim aussteigen. Wegen ein paar Wochen Bauzeit, die der Nachbar gefälligst zu dulden hat. Das “gute“ Verhältnis ist nun sowieso schon weg. Ich würde auf meinem Recht beharren bleiben und nicht nachgeben. Du hast alles versucht, hast dir nix vorzuwerfen.

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
22.7.2016  (#20)
Karl10 wird sich sicher noch dazu äußern aber vorweg mal ein kurzer Einwand meinerseits.

1. Finde nicht, dass du da irgendwie nachgeben solltest. Punkt. Keine 20cm zu dir rein rücken! Du hast das Recht auf deiner Seite und das solltest du auch bekommen.
2. Was ist denn mit dem Bürgermeister los? Ich glaub der kennst sich auch nicht wirklich aus. Er hat als Baubehörde nach §7 Abs. 6 NÖ Bauordnung

zitat..
die Beweissicherung nach Abs. 5 erster Satz durchzuführen und über Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme oder Verpflichtung zu entscheidenund die Duldung oder Verpflichtung dem belasteten Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten aufzutragen.


Was faselt der jetzt schon von Gerichtsprozess.

Also was da so abgeht, teilweise echt nicht zu verstehen.

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  •  moef
23.7.2016  (#21)

zitat..
hausbau2011 schrieb: Deine Rechtsschutzversicherung


Ich habe keine. Habe gemeint, dass der Nachbar eventuell eine hat und er gerne prozessiert.

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