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Eidesstattliche Versicherung ? Ja/Nein ? [OÖ]

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
24.9. - 26.9.2012
4 Antworten 4
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Hallo,

meine Frau hat bei einem Onlineversand irgendwas bestellt, das Zeug dann probiert und wieder zurückgeschickt.
Die Retourware ist allerdings nie dort angekommen.
Auf Anfrage meiner Frau bei dem Versand hat man ihr mitgeteilt sie möge bitte eine eidesstattliche Versicherung abgeben (unterschreiben) damit die dort die Angelegenheit in die richtigen Wege leiten können.

Da steht im Grunde drinnen: Ich hab das Zeug bekommen, ich habe eine Kontobelastung obwohl ich alles am xx.yy.2012 zurückgeschickt habe. Jetzt möchte ich eine Gutschrift.

Gibt es irgendeinen Grund warum man sowas nicht unterzeichnen sollte ??

  •  creator
  •   Gold-Award
25.9.2012  (#1)
jedes spiel hat seine regelnonline ohne paypal ist ned soo super toll. wenn mit paypal, einfach konflikt melden bzw. käuferschutz beantragen, paypal kümmert sich um den rest und informiert, was zu tun ist.
für vertragsabschlüsse im fernabsatz ist zumindest in ö. (welches recht soll denn anzuwenden sein=?) das kschg, §5a ff http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462 anzuwenden. da sollten eigentlich schon vor vertragsabschluss, spätestens aber bei lieferung der ware (§ 5c bzw. §5d) schon alle informationen vorliegen.
wennst jetzt also von der eidesstattlichen versicherung erst jetzt was mitkriegst, wäre das ggf ein fall des § 5 e abs 3 kschg:

zitat..
Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten.


das ist schlicht mal das klären des sachverhalts.
erst wenn der klar ist, wäre natürlich ned nur

zitat..
Da steht im Grunde drinnen

, sondern klarerweise der gesamte wortlaut des textes sinnvoll - keine ahnung, was die da noch reingefuzzelt haben.

also check' den text genau. wenn da fristen oder eigenartige tatsachenbestätigungen mit verzicht auf irgendwas drinstehen, check' das lieber via vki.

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
25.9.2012  (#2)
ad Paypal - Paypal würde bei einem solchen Konflikt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit im Sinne des VERkäufers entscheiden, weil der Käufer keinen "geeigneten Rücksendebeleg" vorlegen kann.

Ich gehe mal davon aus dass er diesen nicht vorlegen kann. Denn hätte er einen, wären wir jetzt wohl gar nicht hier.

Paypal ignoriert bei der Konfliktlösung weitgehend europäische Richtlinien oder lokale Gesetze. Paypal ist oftmals unberechenbar und arbeitet hauptsächlich nur in die eigene Tasche.

Von daher einen Paypalkonflikt erst dann eröffnen wenn alle geeigneteren und relativ aufwandslosen Mittel nicht gefruchtet haben (Paypalfristen beachten).
Wenn man es mit einem halbwegs seriösen Anbieter zu tun hat, dann kennt der eh selbst die Rechtslage (insb. in DE wo der Onlinehandel eh faktisch extrem reglementiert ist weil jeder Schmarrn schon 1000x durchjudiziert wurde).

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.9.2012  (#3)
@paypal - Das ist ein großer deutscher Versandhandel, glaub nicht dass da was mit Paypal geht - die versenden außerdem eh per Rechnung.

Ich habe natürlich einen Rückwareschein von der Post, da steht drauf dass ich ein Paket zurückgesendet hab - die Gewichtsangabe ist relativ wenig aussagekräftig .
In der eidesstattlichen Verischerung steht drinnen (alle relevanten Positionen).


Gerne unterstütze ich Sie bei der Bearbeitung der verlorenen Retourensendung. Hierzu benötige ich dringlich Ihre Unterstützung.
In der Anlage finden Sie unsere Eidesstattliche Versicherung, mit der Sie uns den Verlust beglaubigen. Ohne diese ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Erklärung sowie einer Kopie Ihrer Rechnung, kann der Vorgang in unserer Buchhaltung nicht abgeschlossen werden und der Betrag würde weiter angemahnt.

Ich habe die Rechnung mit No. 1234567 per Rechnung angefordert. Die Rechnung ist noch immer offen obwohl ich die folgenden Positionen am xx.yy.20zz zurückgesendet habe. Die offene Differenz beträgt xy EUR.
Meine Kontoauszüge habe ich geprüft, es ist noch keine Vergütung erfolgt.
Unterschrift




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  •  creator
  •   Gold-Award
26.9.2012  (#4)
gut, deutsches widerrufsrecht ist eh eines der strengstenund so, wie die erklärung abgefasst ist, entspricht das auch.

zitat..
Ohne diese ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Erklärung sowie einer Kopie Ihrer Rechnung, kann der Vorgang in unserer Buchhaltung nicht abgeschlossen werden und der Betrag würde weiter angemahnt.


die formulierung ist ein bissl dämlich, weil organisatorisches unvermögen des vertragspartners dich nix angeht. de facto müsste der nachweis des rücksendescheines reichen. hier geht's eigentlich nur um kosten des verwaltungsaufwandes und der nachforschung.
unterschreib' das und mach dir eine kopie von allem - doku ist wichtig.

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