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Carport im Grünland zulässig ???

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  •  Nicky
11.2. - 15.2.2017
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Folgende Situation.

Direkt an unser Haus schließen mehrer Grünland gewidmete Flächen an (diese gehören alle uns) Wir
würden jetzt gerne auf diesem Grünland ein frei stehendes Carport bauen. Probleme mit der zustimmung von Nachbarn dürfte es keine geben da alle angrenzenden Flächen uns gehören.

Leider hatte unser Bauamtsleiter auf der Gemeinde selbst keine Ahnung ob das möglich ist.

Es sowas möglich? Gibts bestimmte Auflagen?

  •  roro
11.2.2017  (#1)
Bei uns (NÖ) durften wir das nicht. Erst seit das Grünland in Bauland umgewidmet wurde, dürfen wir ein Carport bzw. Garage darauf bauen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.2.2017  (#2)

zitat..
Nicky schrieb: Probleme mit der zustimmung von Nachbarn dürfte es keine geben da alle angrenzenden Flächen uns gehören.

Diesen Hinweis kannst gleich wieder vergessen, weil es darauf überhaupt nicht ankommt.

Abgesehen davon kannst das Carport im Grünland vergessen, weil es dort nicht zulässig ist.
Dass ein Bauamtsleiter das nicht weiß bzw. darüber erst nachdenken bzw. nachfragen muss ist ein Armutszeugnis. Ich hab normal sehr viel Verständnis für die MitarbeiterInnen in den Bauämtern und halte mich da mit Kritik meist zurück; aber das ist eine so eindeutige, grundsätzliche und klare Angelegenheit - da dürfte es eine solche Unsicherheit nicht geben!

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  •  robfox
13.2.2017  (#3)
Raumordnung ist Landessache, um welches Bundesland geht es, NÖ? Weiters ist die Frage, welche Grünlandwidmung genau hier vorliegt. In NÖ ist zB. eine Bebauung für Land- und Forstwirtschaft bei entsprechender Grünland-Widmung zulässig (vgl. §20 NÖ Raumordnungsgesetz 2014). Ein Carport für das Einfamilienhaus halte ich auch für ausgeschlossen in NÖ.

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
14.2.2017  (#4)
Mach eine Pergola(die ist erlaubt) und gib ein einfaches Dach drauf, zB Wellplexiglas. Zu aller Not musst du u.U. das Dach wieder entfernen.
mfg
Sektionschef

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  •  peterT1
  •   Bronze-Award
15.2.2017  (#5)
@ Sektionschef - Wer sagt das?
Für NÖ: Eine Pergola ist auch eine bauliche Anlage und somit in NÖ im Grünland grundsätzlich nicht möglich.

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  •  Nicky
15.2.2017  (#6)
HmmMal schauen was unser Bauamtstyp heute sagt.
Das Carport soll ja dann als Heuraufe für Pferde dienen. Wenn es groß genug wird dann evt noch als kleiner zusätzlicher unterstand

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  •  Nicky
15.2.2017  (#7)
achja - und wir sind in NÖ zu Hause


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#8)
@p****
Aber eine Pergola ist in nö ausdrücklich Bewilligungs- und Anzeigefrei. Damit darfst es überall aufstellen ohne fragen

@nicky
Heuraufe für Pferde? ?? Bist Landwirt? ??

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#9)
Meines Wissens nach gehört die Pergola zur Gartengestaltung und ist bewilligungsfrei. Darf halt nicht gedeckt sein, darum nur mit einem billigen Plexiwelldach oder Trapezblech decken, welches man zur Not auch schnell wieder entfernen kann.
mfg
Sektionschef

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#10)
Mit "gartengestaltung" hat das nichts zu tun. Hat der Gesetzgeber halt so geregelt

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  •  Nicky
15.2.2017  (#11)
@karl - Leider gelten wir noch nicht als Landwirt. Wäre zumindest in den nächsten Jahren geplant. Handelt sich im Moment um reine Hobby Pferdehaltung

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#12)
Na dann vergiss das grünland!!
ausgenommen - wie schon gesagt - die Pergola -hat aber kein Dach! !!

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  •  peterT1
  •   Bronze-Award
15.2.2017  (#13)
somit für NÖ:
NÖ BO 2014 §17
Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls
Punkt 9 - die Errichtung und Aufstellung von Hochständen, Gartengrillern, Spiel- und Sportgeräten, Pergolen, Marterln, Grabsteinen und Brauchtumseinrichtungen (z.B. Maibäume, Weihnachtsbäume);



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