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Abtretung öffentli.Gut/Vermessung Kosten

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  •  Haus2018Georgen
19.6. - 21.6.2017
8 Antworten | 6 Autoren 8
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Hallo,
wir möchten ein Haus sanieren bzw um eine Zubau erweitern.
Bebauungsplan: offene Bauweise.
Wir müssen angeblich einen Teil des Grundes an das öffentliche Gut der Gemeinde abtreten. Land: Niederösterreich
Seit den 1930er Jahren ist im Bebauungsplan ein Radweg eingeplant,der auf der rechten Seite des Grundstückes vorbeiführen soll. Dafür sollen wir zwichen 1,5 bis 2m Grund abtreten /Länge ca.35m plus eine Schräge zur Strasse hin. Genaue Angaben haben wir selbst bei der Gemeinde nicht erhalten.
Dort wurde uns nur gesagt WIR müssen Neu vermessen lassen durch einen Geometer wenn wir jetzt umbauen und Plan einreichen.

Die Kosten müssen dann auch wir tragen.
Jetzt haben wir schon 3 Angebote eingeholt. Die Kosten liegen hier bei ca. EUR 1100,- !!?? Soll ja "nur" die eine Seite des Grundstücks vermessen werden.

Erfahrungsgemäß wird der WEg auch die nächsten 10-15 Jahren nicht umgesetzt werden können, da noch 2 weitere Nachbarn abtreten müssten.
Seit 80 Jahren wäre jetzt ein WEg geplant der bislang nicht zustande gekommen ist.
Gibt es da im Bebauungsplan nicht eine Verjährungsfrist?? oder ähnliches?

Uns geht es hauptsächlich um die Kosten die uns jetzt durch die Vermessung , Grundbuch... usw entstehen.
Wie kommen wir dazu die Vermessung zu zahlen?
Angeblich gibt es keine Entschädigung seitens der GEmeinde.
Eine Nutzungsvereinbarung würde gemacht werden, da wir ja bis der WEg tatsächlich kommt nichts am Grund ändern müssten (Jetzt sind Hecken gepflanzt und das Einfahrstor müsste dann versetzt werden).

Danke Thomas u Isabella


  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.6.2017  (#1)
Um es ganz genau beurteilen zu können, wär eine Kopie/Foto vom Bebauungsplan nicht schlecht. Und auch vom Flächenwidmungsplan.

Wenn es tatsächlich so ist wie ihr schreibt - nämlich dass dort ein Weg eingetragen ist - korrekt gesprochen: dass dort eine Verkehrsfläche gewidmet ist, dann werdet ihr "abtreten" müssen.
Auch wenn es für euch nicht ganz einzusehen ist, aber nach Gesetz (siehe § 12 NÖ Bauordnung)ist es so:
Aus Anlass eines Zubaues muss man jene Grundflächen, die als Verkehrsfläche gewidmet sind und vor der Straßenfluchtlinie liegen, an die Gemeinde abtreten. Und zwar kostenlos (also ohne irgendeine Entschädigung)! Auch die Vermessungskosten und die Kosten der grundbücherlichen Durchführung hat der BAuwerber zu tragen....

Eine "Verjährungsfrist" beim Bebauungsplan gibt es nicht. Ausgangspunkt für das Ganze ist außerdem nicht der Bebauungsplan, sondern der Flächenwidmungsplan. Dort ist verankert, dass ein Teil von eurem Grundstück nicht als Bauland gewidmet ist, sondern als Verkehrsfläche. Da liegt sozusagen der Hund begraben.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#2)
Dass Grund abgetreten, und auf Kosten des Abgebers vermessen werden muss, fällt unter "bürgernahe Verwaltung"!

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  •  felis
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#3)
vielleicht kann man sich mit den anderen Grundstückseigentümern, die es auch betrifft, die vermessungskosten teilen.

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  •  Haus2018Georgen
20.6.2017  (#4)
Das wir abtreten müssen okay dass ist halt so. Aber dass uns dadurch solche hochen kosten entstehen finden wir heftig.
Vermessungskosten mit den Nachbarn teilen kommt nicht in Frage. Wir hoffen dass der Nachbar noch Jahrelang nix umbaut bzw einreicht, weil dann kommt der Weg auch nicht und wir müssen nicht auch noch den Zaun neu machen.

Wir werden demnächst nochmal mit der Gemeinde sprechen und schaun ob wir was raushandeln können.


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  •  peterT1
  •   Silber-Award
21.6.2017  (#5)
Ich vermute, du brauchst für dein Projekt rechtlich gesicherte Grundgrenzen.
Die Vermessung zahlst du, weil es dein Grundstück ist.
Ich würde nur gleich das gesamte Grundstück vermessen lassen um es in den Grenzkataster überführen zu können. Dann gibt es zukünftig mit Gemeinde und allfälligen Nachbarn keine Diskussion und dein Eigentum ist "gesichert".

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  •  Mitleser
21.6.2017  (#6)
die ca. 1100 eur vermessungskosten sind eher sehr günstig. bei unserem grundstück in 1140 wurde ebenfalls ein teilungsplan zwecks abtretung an die stadt wien erstellt - gesamtkosten für die vermessung inklusive verfahrensbegleitung 5200 EUR

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.6.2017  (#7)

zitat..
P**** schrieb: Ich vermute, du brauchst für dein Projekt rechtlich gesicherte Grundgrenzen.

Das Problem der Threadersteller sind nicht "rechtlich gesicherte Grenzen", sondern die Verpflichtung zu einer (kostenlosen) umfangreichen Grundabtretung und die damit verbundene Herstellung der Grundbuchsordnung.
Um die "rechtlich gesicherte Grundgrenze" gehts da noch gar nicht. Das könnte auch auf der anderen Grundstücksseite sein - wir wissen ja gar nicht, wo der Zubau genau erfolgen soll und um welche "rechtlich zu sichernde Grenze" es dann geht.
Es könnte ja sein, dass auf einer Seite vermessen werden muss wegen der Grundabtretung und auf der anderen Seite wegen der "rechtlich gesicherten Grenze". Wenn das so sein sollte, dann ist natürlich naheliegend, gleich das gesamte Grundstück zu vermessen und bei der Gelegenheit gleich in den Grenzkataster eintragen zu lassen. Kostet dann aber beim Geometer sicher deutlich mehr, denn dann muss er auf jeden Fall Grenzverhandlung machen.

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
21.6.2017  (#8)
@Karl10: volle Zustimmung.
Ich empfehle nur jedenfalls Grenzverhandlung mit Grenzkataster. Mit Nachbarn kann man allerhand erleben und da helfen fixe Grenzen jedenfalls.

@Mitleser
Grundsätzlich schrecken mich die 1.100 € auch nicht, wir wissen aber nicht, was da genau enthalten ist.

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