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5.Novelle NÖ Bautechnikverordnung [NÖ]

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  •  gloitom
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11.10. - 12.10.2010 1
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Hallo an alle interessierten Häuslbauer es gibt Neuigkeiten ;-(
hier der Langtext: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010080/LRNI_2010080.pdf

Hier die Kurzversion:
2. Teil: Ein- oder Zweifamilienhäuser

§ 26 Türen und Tore: Türen, die ganz aus Glas bestehen, müssen aus Sicherheitsglas hergestellt werden.
§ 27 Verglasungen: Folgende Verglasungen müssen bis 1,50 m Höhe über der Standfläche aus Sicherheitsglas oder aus sicherheitstechnisch gleichwertigem Material hergestellt oder unfallsicher abgeschirmt werden:
o Verglasungen in Türen
o vertikale Verglasungen (z.B. Glaswände, Fensterwände) entlang begehbarer Flächen; davon ausgenommen sind Fenster und vergleichbare vertikale Verglasungen ab einer Brüstungshöhe von 90 cm.
§ 43 Ausnahmen: kosmetische Anpassung an Änderung in § 27

3. Teil: Andere Gebäude und Bauwerke

§ 75 Verglasungen: Verglasungen bis 1,50 m Höhe über der Standfläche aus Sicherheitsglas: vorher 1,25m

4. Teil: Sondervorschriften für bestimmte Bauwerke

§ 118 Allgemeines: nur für Handelsbetriebe relevant
§ 155 Anzahl der Stellplätze: nur für Handelsbetriebe relevant

5. Teil: Heizungen

§ 174 Feste Brennstoffe: neuer Brennstoff eingeführt: sonstige standardisierte biogene Brennstoffe (ausgenommen aus Holz), die ausschließlich oder überwiegend naturbelassene erneuerbare Materie als Ausgangsmaterial haben (z.B. Miscanthus, Energiekorn). Der Gesamtchlorgehalt dieser Brennstoffe darf 1.500 mg/kg Trockensubstanz nicht übersteigen.
§ 176 Emissionsgrenzwerte: neue Grenzwerte Aufgrund neuen Brennstoffs (siehe oben)
§ 190 Überprüfungsverfahren “ÖNORM M 7510” ersetzt durch “ÖNORM M 7510-2”. nur für flüssige und gasförmige Brennstoffe anwendbar
§ 191 Prüfbefund “ÖNORM M 7510-1” ersetzt durch “ÖNORM M 7510-2”. nur für flüssige und gasförmige Brennstoffe anwendbar
§ 199 Geltende technische Normen: neue Normen für Flüssige Brennstoffe

7. Teil: Umgesetzte EU-Richtlinien, Schlußbestimmungen

§ 210 Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren: nur Bürokratischer Wahnsinn

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.10.2010  (#1)
heisst das, dass ab jetzt nur mehr ESG-glas (in NÖ)bei raumhohen fensterelemeten verwendet werden dürfen? wie siehts bei oberlichten bzw. fenstern über einem meter parapethöhe aus?

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