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Wolf-Thermomodule keine Zulassung in Ö.

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  •  Gast
14.2. - 3.5.2011
5 Antworten 5
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Mit Entsetzen muß ich feststellen, daß auf der Messe Bauen&Energie wieder eine Firma Wolf-Thermodule an den Mann zu bringen versucht. Dieses Produkt hat keine Europäisch technische Zulassung (Stand 13.02.2011) und darf in Österreich nicht verbaut werden. Außerdem entspricht dieses Produkt nicht der Baustoffliste ÖE was in Österreich neben der ETZ zwingend notwendig ist. Deutsche Genehmigungen und Zertifikate haben in Österreich keine Rechtskraft.
Herzliche Grüße
Werner

  •  Vectra
  •   Bronze-Award
15.2.2011  (#1)
Die Produkte - bräuchten eine Komformitätsbescheinigung was ich weiss.

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  •  Vectra
  •   Bronze-Award
15.2.2011  (#2)
Hier ein Beispiel - fuer ein ähnliches Problem/ ähnliche Problematik:


"Ein tschechisches Unternehmen vertreibt in der Slowakei diverse Bauprodukte, darunter auch Waschbecken aus Rumänien. Die Produkte wurden in die Tschechische Republik importiert und dort von einer autorisierten Prüfstelle geprüft. Das slowakische Gewerbeaufsichtsamt jedoch ordnete an, dass die Produkte vom Markt genommen werden müssten, sofern das Unternehmen keine Konformitätsbescheinung der rumänischen Herstellerfirma vorlegen könnte. SOLVIT überzeugte die Behörden davon, dass die tschechische Konformitätsbescheinigung ausreichen sollte, um die Waschbecken in der Slowakei verkaufen zu können. Die Produkte wurden sofort zum Verkauf freigegeben. Lösung des Problems innerhalb von 6 Tagen. "

http://ec.europa.eu/solvit/site/success/index_de.htm

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  •  Noldman
  •   Gold-Award
15.2.2011  (#3)
@Werner - Auch wenn es dir nicht passt, aber Gott sei Dank leben wir in der EU und dank diesem Umstand wurden die Konsumentenrechte die letzten Jahre auf den heutigen Stand gebracht.

Bauprodukte sind harmonisiert. Dass Öst. Unernehmen den Markt abschotten wollen ist für uns Konsumenten wurscht, wir können uns endlich wehren. Lies dir mal zum Einstieg in die Materie Art 169, 114, 36, 34, 12 ... AEUV durch. Marktbeschränkungen ala Öst. Baustoffliste halten keiner Überprüfung stand. Falls hier wiedermal eine Behörde Probleme mit der CE (das reicht eigentlich) Kennzeichnung macht, Konformitätsbescheinigung einholen (ist ja nur ein lappischer Zettel der nur dazu dient die Einfuhr zu behindern und den unbedarften Ahnungslosen Konsumenten dazu zu bringen sich halt doch nicht den für ihn günstigsten Anbieter zu suchen, weil die Einholung diese Zettels einen Anruf und halt ein Email zurück mit dem Wisch dauert), hilft das immer noch nicht Solvit einschalten und zur Not Kommission einschalten und allein schon aus Prinzip Öst. verurteilen lassen, damit der Verbraucherschutz endlich auch hierzulande maximal umgesetzt wird.

Auch wenn es bei uns vielen Unternehmen nicht gefällt, aber eines der Grundprinzipien der EU ist der Binnenmarkt.

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  •  werner44
16.2.2011  (#4)
@Noldman - Zur Klarstellung ich bin Konsument und wollte mit meinem Beitrag Konsumenten schützen. Ich habe da so meine Leidvollen Erfahrungen gemacht, die ich anderen Ersparen wollte.
Du hast gemeint ich soll mir den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ansehen. Was Du scheinbar völlig übersehen hast, hat die EU in unserem Fall schon etwas ganz konkretes gemacht, nämlich die “Europäisch technische Zulassung“. Den Zulassungsinhaber berechtigt das, sein Produkt in alle EU-Staaten zu liefern. Zum Schutz der Konsumenten ist in dieser Zulassung genau festgelegt welche Anforderungen das Produkt erfüllen muß, wie es richtig verarbeitet wird und vieles andere mehr. Grundlage für die ETZ in unserem Fall die Europäische Richtlinie ETAG 009 (nichtlasttragende verlorene Schalungsbausätze) auch Neoporsteine genannt. Das ist die gelebte Harmonisierung.
In der Baustoffliste ÖE werden für die einzelnen Bauprodukte die von ihnen zu erfüllenden europäischen technischen Spezifikationen bekanntgemacht, wenn solche vorliegen. Kernbetondicken werden z.B., da sie in der ETAG 009 nicht definiert sind, national vorgeschrieben, das hat auch seine Gründe.
Schau Dir einmal an wie viele Firmen mit WTM schon in Ö. an die Wand gefahren sind und da sind nicht nur die Banken übrig geblieben. Die neue Firma wird sicher alles besser machen besonders wenn ich da zumindest einen mir vertrauten Namen ausmache (es gilt die Unschuldsvermutung). Als Häuselbauer würde ich mir auch einmal den Lieferanten in Bayern ansehen, ich gestehe, ich habe es getan. Meine Erwartungshaltung war wohl maßlos überzogen. Zumindest hätte ich mir ein Firmenschild und eine Hausnummer erwartet, aber auch das gab es nicht, zumindest konnte ich beides, auch nach langem Suchen, nicht ausmachen. Ich konnte nur an den Nummern Nachbarhäusern erkennen, dass ich am richtigen Ort war.
Ich versuche mir immer ein eigenes Bild zu machen und das würde ich auch jedem anderen empfehlen.

Werner


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  •  SELBSTBAU
3.5.2011  (#5)
WTM, Isorast, Euromac, Magu, Styrostones etc. / Zulassung - Ich finde die Hinweise von Werner hilfreich, möchte aber die Zulassungsproblematik nochmals herstellerunabhängig diskutieren und auch auf Schwachpunkte dieses Systems eingehen. Dabei unterstelle ich, dass die diesem System immanenten Vorzüge - etwa der mögliche Eigenleistungsanteil für den Bauherrn, die saubere Baustelle, die schnelle Aufbaudauer, die leicht herzustellende Wärmebrückenfreiheit etc. - landläufig bekannt sein dürften. Ansonsten hilft ein Blick auf die Homepages der Hersteller.

Europäische Zulassungen(EOTA)und Komformitätsbescheinigung sind Bestandteile des Lieferungsvertrags und müssen unbedingt auch beachtet werden (sonst droht möglicherweise der Verlust der Baugenehmigung und der Herstellergarantie). Denn in den Zulassungen werden Nachweise insbesondere für die Statik, den Brandschutz und den Wärmeschutz erbracht, aber auch Bemessungs- und Verarbeitungshinweise gegeben.
Eine Liste der Schalungssteinlieferanten mit europäischer Zulassung ist unter folgendem Link zu finden: http://www.eota.eu/html/issuedeta/search2.asp

Sie müssen unter dem Menüpunkt „Criteria“ den Begriff „Number guideline“ aufrufen und im nächsten Feld daneben die Ziffernkombination 009 eingeben.

Die EOTA schränkt die Verwendung der EPS Schalensteine auch ein. So wird in der EOTA des EPS Schalensteins die Feuerwiderstandsklassen nachgewiesen, in der Regel REI 90. Fehlt dieser Nachweis so darf der Schalenstein nicht für Gebäudeteile mit erhöhten Brandschutzanforderungen verwendet werden.
Aber auch wenn der REI 90 Nachweis erbracht wurde dürfen die EPS Schalensteine etwa nach der deutschen Musterbauordnung nicht für Gebäudeabschlusswände (angrenzende REI 60 Wand an das Nachbargebäude) etwa von Doppelhäusern verbaut werden. Leider überbrückt der Schalenstein die Gebäudeabschlusswand mit brennbarem Material.
Das bedeutet, dass das zugelassene Material dann auch noch mit dem nationalen Baurecht im Einklag stehen muss. Da das Baurecht in Europa nicht harmonisiert ist können bauliche Situationen z.B. in Ungarn zulässige sein, in Österreich dagegen nicht. In Deutschland unterscheiden sich sogar die Bauordnungen von Bundesland zu Bundesland.

Fehlt eine europäische Zulassung ist besondere Vorsicht geboten, denn die nationalen - meist veralteten Zulassungen - basieren nicht auf europäischem Recht. Insoweit ist die EOTA auch ein notwendiges Kriterium für ein Produkt bei grenzüberschreitenden Handel.

Die Komformitätsbescheinigung bestätigt die zulassungskonforme Herstellung der Schalensteine und wird von einem Fremdüberwacher ausgestellt.

Beide Dokumente müssen vorliegen, beachtet werden und aktuell sein.
Im Übrigen sollte man neben dem einfachen Aufbau auch die systembedingten Nachteile des Schalensteins nicht außer acht lassen die da sind:

1. Bei der Bauwerksabdichtung im erdberührten Bereich und im Spritzwasserbereich (dazu zählt auch der Balkon!); bekanntlich nimmt EPS ca. 10 % Wasser auf - hängt von der Größe und der Dichte der geschäumten EPS Kügelchen ab. Die WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] Hersteller verwenden in diesen Bereichen Perimeterdämmung. Die DIN in Deutschland schreibt sogar die Bauwerksabdichtung auf dem Mauerwerk vor und nicht auf der Dämmung, mithin die bessere Variante.
Die führenden deutschen Putzhersteller geben keine Garantie auf ihren Putz wenn EPS/Neopor im Spritzwasserbereich verbaut wird - also Folgegewerke beachten.

2. Beim Brandschutz (die durchgehende Laibungsdämmung bei Fenstern und Türen schmilzt durch und schon erörterte Problematik bei Brandwänden).

3. Beim Raumklima; die EPS Bekleidung der Innenwand hat kein Speichervermögen für Kä

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