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9 Beiträge | erstellt 26.2.2012 | letzte Antwort 4.9.2012
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beheizter Keller und nun schlechte EKZ
Guten Abend,
ich hoffe hier kann mir wer weiterhelfen. Folgendes Problem:
Wir planen aktuell unser Bauvorhaben. Und haben EA und Einreichplan erstellen lassen. Erstellt wurde der EA mit unbeheiztem Keller da hatten wir AV 0,4259 und EKZ 25,92
nun haben wir uns entschlossen, dass wir doch den Keller mitbeheizen wollen bzw. den dafür vorbereiten wollen. Na gut, neuen EA berechnen lassen und dann der Schock
komplett beheizter Keller AV 0,519 un EKZ 29,13
mit beheiztem Keller außer Technikraum AV 0,518 und EKZ 33,22
da wirds ja schon eng, dass ich eine Förderung bekomme?
Ich dachte die EKZ wird besser wenn der Keller beheizt wird?
Keller ist 25cm Beton + 10cm XPS auch unter BoPl 10cm xps + 25cm Fußbodenaufbau.
Mein Planer sagt, dass wenn der Keller beheizt wird, dieser autom. als Wohnfläche zählt und somit die EKZ verschlechtert.
Wenn ich den Keller beheize, muss der dann im EA enthalten sein für die Förderung?
Vielen Dank und mfg
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@boby
Dann heizt halt den Keller im Einreichplan und für den EA nicht ... wo ist das Problem ? :)
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 Dann heizt halt den Keller im Einreichplan und für den EA nicht
wäre mir eh am liebsten :)
 wo ist das Problem ?
... nur kann es da zu einem Problem werden, wenn ich die Wohnabuförderung beanspruche und der Typ dann vorbeikommt?
Muss der beheizte Keller für den EA mitgerechnet werden, wenn er im Einreichplan als Keller def. ist? Ist das richtig, dass sich dadurch die EKZ verschlechtert?
mfg
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Sowohl als auch ...
1) Die EKZ kann besser werden, dadurch dass mehr Wohnfläche vorhanden ist. (EKZ = pro m² Wohnfläche)
Dann müßte der Keller aber - grob gesagt - zumindest so gut gedämmt sein wie die Obergeschoße. Und 10cm XPS klingt nach recht wenig ...
2) Sobald der Keller beheizt wird = ein Wärmeabgabesystem drinnen hat, muß er auch in den Energieausweis mithineingenommen werden.
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<Haarspalterei>
http://www.oib.or.at/LF6_301211%20Revision.pdf 2.8.1
 Eine Zone umfasst die Räume bzw. Grundflächenanteile innerhalb des konditionierten Brutto-Volumens eines Gebäudes, die durch einheitliche Nutzungsanforderungen (Temperatur, Belüftung und Beleuchtung) bei gleichartigen Randbedingungen gekennzeichnet sind. Sobald eine Zone Anforderungen an eine Art der Konditionierung (Heizung, Kühlung, Befeuchtung, Belüftung) stellt, ist sie als „konditionierter Raum“ zu bezeichnen und zu berechnen.
Die Zonierung erfolgt also aufgrund der Nutzungsanforderung und nicht der Heizungsauslegung.
Man könnte die Nutzungsanforderung aufgrund der Bezeichnung "Keller" als unbeheizt ansehen. Ob der Keller nun beheizbar ist, spielt, IMHO, keine Rolle.
</Haarspalterei>
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Problem gelöst
mein Prob hat sich gelöst.
War ein Rechenfehler im EA, nun ist der Wert vom Haus
unbeheiztem Keller AV 0,4259 und EKZ 25,92
auf
beheiztem Keller AV 0,6243 und EKZ 20,13
gesunken. Zusatz am Rande:
Laut Energieberatung NÖ muss die gesamte beheizte Gebäudehülle im EA berechnet werden. Dieser Punkt ist aber nicht genau geregelt ....
Super Info, was heißt, nicht genau geregelt, rechtlich denn nun? Was auch immer, nehme jetzt den neuen EA.
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@boby
Die Frage ist ob du jemals an einen Punkt kommst an dem du das rechtlich ausfechten musst.
Wenn du das Haus verkaufst und der Käufer dich wegen der falschen Angabe dran hat ... ja dann vielleicht.
Solange du das ausschließlich für den Eigenbedarf baust sind m.E. solche Kleinigkeiten in Ordnung :)
Wenn du den Keller dann als vollwertigen Wohnraum nutzt und mit der errechneten Leistung der Heizung nicht hinkommst hast ja DU ein Problem, sonst niemand
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Unser Keller wird offiziell auch nicht beheizt.... es gibt nur sehr wenige Leute die das tatsächlich angeben
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Achtung
dass wenn der Keller offiziell beheizt wird, die maximale Wohnfläche für die Förderung nicht überschritten wird. Deswegen werden Keller offiziell oft nicht beheizt und man nimmt die schlechtere EKZ in Kauf.
Zu der hier oft übertriebenen Kellerdämmung kann ich auch noch etwas sagen. Mein Keller ist im Erdreich mit 8 cm XPS gedämmt, im Sockelbereich mit 10cm, unter der Bodenplatte gar nicht und trotzdem würde der die EKZ vom Haus, die mit unbeheizten Keller 29 ist, deutlich verbessern, wenn man ihn beheizt.
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@gloitom
thread ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber das thema schon.
 Die Zonierung erfolgt also aufgrund der Nutzungsanforderung und nicht der Heizungsauslegung.
Man könnte die Nutzungsanforderung aufgrund der Bezeichnung "Keller" als unbeheizt ansehen. Ob der Keller nun beheizbar ist, spielt, IMHO, keine Rolle.
Der Hinweis auf die OIB ist korrekt, allerdings ist "Keller" keine Nutzungszone bzw. keines der definierten Nutzungsprofile.
Ein Wohnhaus besitzt nur 1 Zone und demnach ein Nutzungsprofil "Wohngebäude"
Ein Keller ist also wenn er in irgendeiner Form konditioniert (in diesem Fall beheizt) wird mit zu berechnen.
Alles andere ist nicht korrekt und nimmt der Auftraggeber auf seine Kappe, wenn dann der Prüfer vom Land kommt und z.B. Förderkriterien nicht eingehalten wurden.....
s.g. Ben
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